Verfasst am: 27.01.2012, 10:05 Titel: Frage zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Guten Morgen!
Ich bereite gerade für den Kindergarten einen Themenelternabend vor: Entlastungsmöglichkeiten für Familien mit behindertem Kind.
Aus meinen Materialien ist mir eine Sache unklar geblieben, und ich hoffe zur schnellen Klärung auf euer Wissen:
Verhinderungpflege nach §39 SGB XI und Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI sind jeweils mit 1550 € pro Jahr genannt.
Ist das der selbe oder der gleiche Betrag?
Sprich: Kann ich zweimal 1550 € einsetzen (z.B. für stundenweise Betreuung das Jahr über und für einen Ferienaufenthalt in einer KZP-Einrichtung) oder nur einmal (also entweder oder)?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Jule _________________ J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
Z.n. BNS-Epi mit weiterhin pathologischem EEG, globale Entwicklungsstörung, blind, keine Sprache
aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt
ist unabhängig von einander, und die Verhinderungspflege kann z.B. aber nicht aufgestockt werden, weil man die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt!
lg,
Kerstin _________________ Kerstin (*1971) mit Benjamin (*12/03), Cerebralparese, Entwicklungsverzögerung, Mikrozephalie, Wahrnehmungsstörung, Dystrophie bei Eßstörung, Schlafstörung, posttraumatische Belastungsstörung, aber ein zufriedener, fröhlicher Kerl, PEG seit 4/07,
Hallo Kerstin,
ich danke dir für die schnelle Antwort!
LG Jule _________________ J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
Z.n. BNS-Epi mit weiterhin pathologischem EEG, globale Entwicklungsstörung, blind, keine Sprache
aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt
wenn die Kurzzeitpflege genutzt wird, können die zusätzlichen Betreuungskosten (100,-- oder 200,--monatlich) für die Unterkunft und Verpflegung genutzt werden.
LG
Susann _________________ Susann 46;T. 24; Sina 22: tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert; L. 12: Frühchen 31 W 1T, Herzklappenfehler(erledigt)
Hallo Susann,
auch dir vielen Dank!
LG Jule _________________ J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
Z.n. BNS-Epi mit weiterhin pathologischem EEG, globale Entwicklungsstörung, blind, keine Sprache
aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt
Hallo Jule,
es gibt aber auch einkommensabhängig Zuschüsse vom Sozialamt.
In HH gibt es einen festen Betrag zur gastweisen Unterbringung, einen normalen und einen erhöhten. Wir bekommen den erhöhten, 2600,-- im Jahr.
LG _________________ Susann 46;T. 24; Sina 22: tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert; L. 12: Frühchen 31 W 1T, Herzklappenfehler(erledigt)
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