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Verhinderungspflege
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Beate Kuhl
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 21:11    Titel: Verhinderungspflege Antworten mit Zitat

Hallo tja ich fang einfach an ok??
Ich bin das 2.mal verheiratet und habe einen behinderten sohn pflegestufe 3.Mein mann ist also nicht der leibliche vater.jetzt und die letzten 4 jahre hat meine jetzige schwiegermutter die verhinderungspflege gemacht.DAK hat mich jetzt angerufen und gesagt das ich nix kriege weil meine schwiegermutter und mein sohn verwandt sind.habe noch nichts schriftlich.muß ich jetzt die letzten jahre zurückzahlen??????????und kann ich noch tage nehmen habe erst 13 tg weg.Hier brennt echt die luft und ich habe ganz schön angst.
Über viele antworten würde ich mich freuen.
gglg beate
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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Beate!

Wenn Dein Mann, Deinen Sohn nicht adoptiert hat, dürfte Deine Schwiemu nicht als "verwandt" gelten und die Verhinderungspflege muss in voller Höhe ausbezahlt werden!

Wir sind Pflegeeltern, da dürften die Pflege-Großeltern auch "normal" abrechnen, da keine "moralische" Verpflichtung besteht.

Bin gespannt was Michael, Sinale und Co. dazu ausgraben.

Grüßle und gute Nerven!
Ursula

_________________
Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
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Beate Kuhl
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

ds gute nerven kann ich gebrauchen bin echt fertig.
biba beate

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beate ,

nur die Ruhe. Bescheid abwarten. Maßgeblich ist allein das Gesetz.

"Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten..."

Es gibt also zwei mögliche relevante "Tatbestände"

1. die "Verwandtschaft"
2. die häusliche Gemeinschaft

Scheidet beides aus, mußt du dir keine Sorgen machen.

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Beate Kuhl
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Michael.
Die gute Frau von der DAK meinte das meine Schwiegermutter ja die Stiefoma sei.Mein Mann hat Niklas nicht adoptiert und sie lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft mit uns.(is besser so lach)Ich blicke leider durch die Verwandtschaftsverhältnisse nicht durch.Hilfst du mir mal auf die Sprünge.

Habe noch eine andere Baustelle.
Niklas ist jetzt 19 und ich möchte die Aufwandsentschädigung einreichen.Bekommt das die Ersatzbetreuerin (meine Tochter)auch???????
Danke im vorraus für deine Bemühungen

glg Beate
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Herr Blümel
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Werte Forengemeinde,

ich habe auch ein Anliegen zur Verhinderungspflege und möchte das gern hier mit einbringen.

-----------

Wir haben ein Problem mit der Krankenkasse.

Im Rahmen der Verhinderungspflege lassen wir unseren Sohn (Pflegestufe 2) von seinem Opa (lebt nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft) pflegen.

Opa kommt 1x monatlich am Wochenende (also 12x im Jahr) und übernimmt tagsüber für 4 Stunden die Pflege unseres Sohnes.

Mit Opa haben wir vereinbart, dass er dafür die 430,- EUR erhält (der Betrag hier ja maximal greift, da Verwandschaft 2. Grades).

Nun kürzt die Kasse die vereinbarte Vergütung und macht folgendes:

430 EUR teilt die Kasse durch 28 Tage. Daraus ergibt sich der Betrag für 1 Tag (15,36 EUR).

Diese 15,36 EUR werden dann noch von der Kasse durch 24 Stunden geteilt. Daraus ergibt sich für die Kasse dann der Stundenlohn in Höhe von 0,64 EUR.

Und diese 0,64 EUR multipliziert die Kasse dann mit 4 Stunden und möchte dann pro Tag an dem die stundenweise Verhinderungspflege erbracht wurde lediglich 2,56 EUR bezahlen.

Unter Strich würde Opa dann für die erbrachte Verhinderungspflege lediglich 30,72 EUR statt 430,- EUR erhalten.

Und das obwohl er insgesamt im Jahr 48 Stunden lang die Verhinderungspflege erbracht hat!!!

Das kann doch unmöglich rechtens sein oder doch?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Viele Grüße
Herr Blümel

_________________
Herr Blümel

"Wollen ist nicht genug; wir müssen es tun. Wissen ist nicht genug; wir müssen es anwenden." (Bruce Lee)
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Beate Kuhl
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Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Blümel
Ich glaube da ist Michael der richtige Ansprechpartner der is suppi.
lg Beate
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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beate!

Schwiemu ist nicht Stiefoma! Also nicht verwandt!!!!

Mit den restlichen Fragen bin ich leider überfordert Embarassed Aber ich werde mitlesen und mitlernen Wink

Grüßle
Ursula

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Beate Kuhl
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Ursula
Weißt du das ganz genau ich bin hier kurz vorm durchdrehen.
lg Beate
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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

JA!!!
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