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Verhinderungspflege
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Mama Ursula
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Anmeldedatum: 23.09.2006
Beiträge: 7542
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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beate!

Es wurde gar keine Verhinderungspflege "anerkannt" für Deine Schwiemu?

Dann hast Du einfach noch das ganze Kontingent und kannst natürlich noch mit einer "Fremd-"Kraft abrechnen!

Habt Ihr eigentlich auch Zusätzliche Betreuungsleistungen? Das würde Euch auch nochmal Entlastung bringen können Wink Da kann dann auch die Schwiemu als ehrenamtliche Kraft über einen niederschwelligen Anbieter Stunden leisten - bekommt dann allerdings nur deren Stundensatz (bei unserem früheren Anbieter 7,70€, bei unserem jetzigen 10€).

Grüßle
Ursula

_________________
Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
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Beate Kuhl
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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ursula
Ja wir haben Zusätzliche Betreuungsleistungen 2400 im Jahr.Die kann ich aber nur über die Lebenshilfe abrechnen.FED .Was heißt denn niederschwelliger Anbieter?????
LG Beate
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MichaelK
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Beiträge: 9452
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Beate Kuhl hat folgendes geschrieben:
Wir hatten schon mal geschrieben Smile


Hallo Beate,

weiß ich doch Laughing
Die Frage ist jetzt, ob die Pflegekasse tatsächlich keine Verhinderungspflege gezahlt hat, oder ob Verhinderungspflege in Höhe des Pflegegelds gezahlt wurde. Wenn nichts an Verhinderungspflege gezahlt wurde, hast du natürlich noch den Maximalbetrag von 1550 für dieses Jahr.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.

so steht das auf dem Papier. Im Prinzip Alles, was nicht Pflegedienst ist. Kann auch sein, dass der FED so ein niedrigschwelliges Angebot ist. Wink

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Beate Kuhl
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Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael

Ich habe immer noch nix schriftliches.Habe angerufen und einen neuen Antrag angefordert.Da wird es ja dann drinn stehen.Werde berichten.DS
glg Beate
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Beate Kuhl
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Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Kleiner Nachtrag:Ich habe das Pflegegeld in höhe von 700 Euro am 01.02.12 erhalten.Wie immer soll ich die meiner Schwiegermutter geben?????? Evil or Very Mad
gglg Beate
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Beate Kuhl
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BeitragVerfasst am: 01.03.2012, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

HALLO
DANKE AN ALLE
ES HAT GEKLAPPT,KONNTE NOCH 1550 EURO MIT EINER FREMDKRAFT AUSSCHÖPFEN Very Happy
GGLG BEATE
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