Hallo,
auch wenn man ohne Bezüge freigestellt werden sollte, muss man sich freiwillig versichern, wenn man nicht in die Familienversicherung kann, so wie ich .
@KirstinK: ein christliches Krankenhaus??? So viel zum Thema Nächstenliebe.... die hört dann auch auf, wenn's um's Geld geht, hääää?
Kannst Du nicht rechtlich gegen vorgehen? (oder willst gar nicht....?)
LG
Sandra _________________ Sandra *71
Marlies *3/10, Extremfrühchen, IVH III, PVL, HC mit Shunt, Epilepsie, Dystonie, PEG +1.5.12
Laurin *3/10, der "große" Bruder, verst. kurz nach der Geburt
'Ich wollte Dir so vieles zeigen, ich wollte Dir die Welt zeigen - dabei hast DU sie MIR gezeigt.'
ein christliches Krankenhaus??? Shocked Shocked Shocked So viel zum Thema Nächstenliebe....
Ja, das meinten mein Mann und Schwiegervater auch...
Inwieweit ich rechtlich irgendwelche Chancen habe, weiß ich nicht. Ich versuche es erst einmal übers Teilzeit- und Reduzierungsgesetz. Bei der Angestelltenkammer und der Gleichstellungsbeauftragten (Frauenbeauftragten) habe ich mich auch schon schlau gemacht. Die haben mir dazu geraten.
Lieben Gruß,
Kirstin _________________ Leonie *28.08.2009, VACTERL-Assoziation (Ösophagusatresie Typ IIIb -> Ösophagusstenose, Tracheomalazie, Analatresie, Herzfehler), eins. Stimmbandparese -> Tracheostoma mit Sprechventil, Gastrostoma dicht -> muss jetzt alleine essen, Fehlbildung re Auge, vorzeitige Schambehaarung
nach dem Ende der Elternzeit gilt nicht der Mindestbeitrag, wenn der Ehegatte in der PKV versichert ist. Es wird dann die Hälfte des Ehegatteneinkomens (abzüglich Freibeträge für die Kinder zugrunde gelegt. Der Beitrag liegt dann in der GKV zwischen 147 und 322 Euro monatlich.
Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit)
Voraussetzung ist nur, DASS eine Pflege eines nahen Angehörigen stattfindet. Das Vorliegen einer akut eintretenden Pflegesituation wird nur für die kurzzeitige Pflegeverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz gefordert.
Sandra1209 hat folgendes geschrieben:
Und dann hab ich noch das Problem, dass ich mich dann (ohne Arbeit) privatversichern müsste, weil Männe ist doch Beamter.... Oder halt freiwillig mit Mindestbeitrag.
Wenn du die Pflegezeit nutzt, kannst du Zuschüsse zur KV/PV von der Pflegekasse beantragen
Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeitsleistung vollständig freigestellt wurden ..., erhalten auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung...Pflegende Personen sind während der Inanspruchnahme einer Pflegezeit im Sinne des Pflegezeitgesetzes nach Maßgabe des Dritten Buches nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert.
DANKE @all!
Danke für die ganzen Gesetzestexte. Da hat man dann wenigstens was in der Hand!
LG
Sandra _________________ Sandra *71
Marlies *3/10, Extremfrühchen, IVH III, PVL, HC mit Shunt, Epilepsie, Dystonie, PEG +1.5.12
Laurin *3/10, der "große" Bruder, verst. kurz nach der Geburt
'Ich wollte Dir so vieles zeigen, ich wollte Dir die Welt zeigen - dabei hast DU sie MIR gezeigt.'
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