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Elternzeitverlängerung wg. behindertem Kind?
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silke1971
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
auch wenn man ohne Bezüge freigestellt werden sollte, muss man sich freiwillig versichern, wenn man nicht in die Familienversicherung kann, so wie ich Crying or Very sad .

LG Silke
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Sandra1209
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

@KirstinK: ein christliches Krankenhaus??? Shocked Shocked Shocked So viel zum Thema Nächstenliebe.... die hört dann auch auf, wenn's um's Geld geht, hääää?
Kannst Du nicht rechtlich gegen vorgehen? (oder willst gar nicht....?)

LG
Sandra

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Sandra *71
Marlies *3/10, Extremfrühchen, IVH III, PVL, HC mit Shunt, Epilepsie, Dystonie, PEG +1.5.12
Laurin *3/10, der "große" Bruder, verst. kurz nach der Geburt

'Ich wollte Dir so vieles zeigen, ich wollte Dir die Welt zeigen - dabei hast DU sie MIR gezeigt.'
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KirstinK
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra!

Zitat:
ein christliches Krankenhaus??? Shocked Shocked Shocked So viel zum Thema Nächstenliebe....


Ja, das meinten mein Mann und Schwiegervater auch...
Inwieweit ich rechtlich irgendwelche Chancen habe, weiß ich nicht. Ich versuche es erst einmal übers Teilzeit- und Reduzierungsgesetz. Bei der Angestelltenkammer und der Gleichstellungsbeauftragten (Frauenbeauftragten) habe ich mich auch schon schlau gemacht. Die haben mir dazu geraten.

Lieben Gruß,
Kirstin

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Leonie *28.08.2009, VACTERL-Assoziation (Ösophagusatresie Typ IIIb -> Ösophagusstenose, Tracheomalazie, Analatresie, Herzfehler), eins. Stimmbandparese -> Tracheostoma mit Sprechventil, Gastrostoma dicht -> muss jetzt alleine essen, Fehlbildung re Auge, vorzeitige Schambehaarung
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Andrea08
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BeitragVerfasst am: 28.01.2012, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

ich weiß ja nicht wie fit euer Betriebsrat ist, erkundige dich doch auch bei der Gewerkschaft.

LG Andrea
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Rachael
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BeitragVerfasst am: 28.01.2012, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sandra1209 hat folgendes geschrieben:

@Rachael: Das mit der Pflegezeit hatte ich auch schon gesfunden. Kann man die auch nehmen, wenn man quasi "eh schon" Hauptpflegeperson war?


Hallo,

ich habe jedenfalls hier (und in einem anderen Forum) schon gelesen, dass Mütter das gemacht haben.

LG Rachael

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Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken Very Happy, Felix (*6/2008).

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RHW
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BeitragVerfasst am: 28.01.2012, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach dem Ende der Elternzeit gilt nicht der Mindestbeitrag, wenn der Ehegatte in der PKV versichert ist. Es wird dann die Hälfte des Ehegatteneinkomens (abzüglich Freibeträge für die Kinder zugrunde gelegt. Der Beitrag liegt dann in der GKV zwischen 147 und 322 Euro monatlich.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
-> Absatz 5

Gruß

RHW
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Kaja
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BeitragVerfasst am: 29.01.2012, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

Sandra1209 hat folgendes geschrieben:
Das mit der Pflegezeit hatte ich auch schon gesfunden. Kann man die auch nehmen, wenn man quasi "eh schon" Hauptpflegeperson war?

die gesetzliche Regelung findet sich hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/index.html

Zitat:
Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit)

Voraussetzung ist nur, DASS eine Pflege eines nahen Angehörigen stattfindet. Das Vorliegen einer akut eintretenden Pflegesituation wird nur für die kurzzeitige Pflegeverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz gefordert.

Sandra1209 hat folgendes geschrieben:
Und dann hab ich noch das Problem, dass ich mich dann (ohne Arbeit) privatversichern müsste, weil Männe ist doch Beamter.... Oder halt freiwillig mit Mindestbeitrag.

Wenn du die Pflegezeit nutzt, kannst du Zuschüsse zur KV/PV von der Pflegekasse beantragen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html

Zitat:
Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeitsleistung vollständig freigestellt wurden ..., erhalten auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung...Pflegende Personen sind während der Inanspruchnahme einer Pflegezeit im Sinne des Pflegezeitgesetzes nach Maßgabe des Dritten Buches nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert.

Viele Grüße Kaja
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Sandra1209
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend!

DANKE @all!
Danke für die ganzen Gesetzestexte. Da hat man dann wenigstens was in der Hand!

LG
Sandra

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