nun hab ich schon rumgegoogelt und auch hier schon bissl was gefunden, aber dann doch nicht genau das, was mein evtl. Problem lösen würde.
Kann man über die 3 Jahre hinaus die Elternzeit verlängern, wenn man ein behindertes Kind (PS 2) hat? Z.B. solange, bis die Unterbringung in KiGa / SVE usw. gewährleistet ist?
Es ist zwar erst in einem Jahr aktuell, aber ich frage mich, was ich tun soll, wenn meine Elternzeit im März 2013 vorbei ist und Marlies erst zum September in die SVE gehen kann. Unsere HP hat mir zwar schon gesagt, es gäbe einen theoretischen Anspruch auf die SVE ab dem 3. Geburtstag, aber oft ist kein Platz frei.
In den nächsten Wochen kümmern wir uns ohnehin um diese Dinge und hoffen natürlich, dann auch tatsächlich einen Platz zu bekommen.
Es gibt zwar noch Auswege, z.B. könnte ich die Süße mit I-Kraft in den Betriebs-KiGa nehmen, aber das wäre die totale Notlösung, weil die dort so überhaupt nicht auf Integration oder dergleichen eingerichtet sind.
Ein anderer Ausweg wäre nochmal schwanger werden Aber lässt leider auf sich warten
Liebe Grüße
Sandra _________________ Sandra *71
Marlies *3/10, Extremfrühchen, IVH III, PVL, HC mit Shunt, Epilepsie, Dystonie, PEG +1.5.12
Laurin *3/10, der "große" Bruder, verst. kurz nach der Geburt
'Ich wollte Dir so vieles zeigen, ich wollte Dir die Welt zeigen - dabei hast DU sie MIR gezeigt.'
Hallo Sandra,
ich habe von irgendwem mal von einem ähnlichen Fall gehört, und wenn ich mich richtig erinnere, hat da der Arbeitgeber mit sich reden lassen. Ich weiß leider nicht mehr, wer mir das erzählt hat, sonst könnte ich nachfragen. Also vielleicht ist dein Arbeitgeber ja so kulant die Elternzeit noch etwas zu verlängern?
Aber ein anderer Aspekt, ich hoffe ich treffe da keinen wunden Punkt: wie lange nach der Geburt ist denn Laurin verstorben? Weil es ist ja so, dass man bei Zwillingen zwar eigentlich auch nur 3 Jahre Elternzeit hat, die man aber pro Kind irgendwie so verteilen kann, dass man auf 5 Jahre kommt. Vielleicht hast du rückwirkend für Laurin noch Ansprüche? Nur so ein Gedanke, kann auch völliger Blödsinn sein...
Ach so und schwanger wirst du wahrscheinlich, sobald alles geregelt ist
LG
Katrin _________________ Katrin mit Hanne (3/2011; Mutation im COL4A1-Gen [c.2716+2T>C; heterozygot] und damit assoziierte Hirn-und Augenfehlbildungen: Mikrozephalie, Balkenmangel, Schizenzephalie und Pachygyrie, Mikrophthalmie, Mikrocornea, Glaskörper-und Linsentrübung), seit 10/2011 BNS Anfälle, PEG, und Luise (3/2011; gesund)
ich habe im Anschluss an meine Elternzeit (3 Jahre ) noch 1/2 Jahr Pflegezeit in Anspruch genommen .
Hat alles gut geklappt . Auch in bezug das mein Arbeitgeber meine Stunden reduziert , ich nur Vormittags kann ...
lg Dani _________________ Papa , Mama und Sonnenschein Colin 2/08 , Epilepsie seit Geburt ,muskuläre Hypotonie ,glob.Entwicklungsverzögert ,extr.Knick-Senkfüße (trägt jetzt Ringorthesen ), orofaziale Dysfunktion , keine aktive Sprache
Anmeldedatum: 28.10.2010 Beiträge: 79
Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.01.2012, 21:52 Titel:
Hallo Sandra,
Bist du im oeffentl. Dienst oder angeglichen?
Dann könntest du dich evtl. Noch ohne Zahlung der Bezuege freistellen lassen, das ginge wohl noch einige Zeit (habe ich zumindest bei meinen Grossen gehoert).
Also mein Chef war damals sehr kulant, meine Elternzeit wurde verlängert, sodass mein Job freigehalten wurde bis Timey so stabil war und in den Kiga gehen konnte mit 4 Jahren. Danach lief mein Vertrag weiter, ich war nur während dessen über meinen Mann familienversichert.
LG Anita _________________ Anita 77, J 67, I 99 gesund , Timey 03 SB HC Appalisches Syndrom Tetraspastik,blind ,Epilepsie ,Syrinx, Tethered cord. Tracheostoma, Button,Arachnoidalzyste,und und und Sternenkind seit 5.5.2010, Tierre-Maurice 11.8.09 kompensierte Harnleiterstenose bds. seit 18.4 eine Weitsichtigkeit von re +3,0 und li +6,5 aber fit und super süüüssssss
ich bin im öffentlichen Dienst, meine Elternzeit ging im Dezember 2008 zu Ende und ich habe mich für 2 Jahre ohne Bezüge freistellen lassen. Ging ohne Probleme. Jetzt bin ich allerdings wieder bis Mai 2013 in Elternzeit und werde mich danach wieder freistellen lassen.
@Rachael: Das mit der Pflegezeit hatte ich auch schon gesfunden. Kann man die auch nehmen, wenn man quasi "eh schon" Hauptpflegeperson war?
@Andrea08: Ich weiß gar nicht, ob wir überhaupt einen Tarifvertrag haben Wenn, dann ist es an den ÖTV angelehnt. Aber ich werde mal beim Betriebsrat nachfragen, so einen haben wir nämlich.
Mit der Kulanz meines Arbeitgebers möchte ich mal nicht soooo rechnen.Ich hab halt so ein bissl die Angst, dass die mich au meinem bisherigen Vertrag "rauskicken" wollen, ich war nämlich eine der letzten, die SV-pflichtig angestellt wurden, der Rest bekam nur noch 400-Euro oder freiberuflich .
Und dann hab ich noch das Problem, dass ich mich dann (ohne Arbeit) privatversichern müsste, weil Männe ist doch Beamter.... Oder halt freiwillig mit Mindestbeitrag.
LG
Sandra _________________ Sandra *71
Marlies *3/10, Extremfrühchen, IVH III, PVL, HC mit Shunt, Epilepsie, Dystonie, PEG +1.5.12
Laurin *3/10, der "große" Bruder, verst. kurz nach der Geburt
'Ich wollte Dir so vieles zeigen, ich wollte Dir die Welt zeigen - dabei hast DU sie MIR gezeigt.'
Das Problem mit der Kulanz des Arbeitgebers kenne ich auch Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit meiner Chefin bzgl. Wiedereinstieg. Meine Tochter wird Ende August 3 und da möchte ich dann wieder arbeiten. Sie meinte, dass es Teilzeit nur auf Honorarbasis oder auf 400-€-Job ginge. Sie möchte mich auch am liebsten "rauskicken" und jemand neuen in Vollzeit einstellen. Z.Zt. habe ich auch noch einen Vertrag, wo die Sozialabgaben gezahlt werden. Danach dann nicht mehr. Auch ich müßte meine Tochter und mich privat versichern, da mein Mann auch Beamter ist.
Mein Mann sagte schon, dass ich dort am besten gar nicht mehr weiterarbeiten soll. Sein Stolz würde es an meiner Stelle nicht zulassen. Und dabei ist es ein christliches Krankenhaus...
Lieben Gruß,
Kirstin _________________ Leonie *28.08.2009, VACTERL-Assoziation (Ösophagusatresie Typ IIIb -> Ösophagusstenose, Tracheomalazie, Analatresie, Herzfehler), eins. Stimmbandparese -> Tracheostoma mit Sprechventil, Gastrostoma dicht -> muss jetzt alleine essen, Fehlbildung re Auge, vorzeitige Schambehaarung
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