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Zusatzleistung bei einer losen Zahnspange?
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*Sally*
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Beiträge: 17871

BeitragVerfasst am: 29.01.2012, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Roswitha41 hat folgendes geschrieben:
Das mit dem zweiten Angebot ist so eine Sache, da die Bewilligung der Krankenkasse nur für diesen Kieferorthopäden gilt icon_scratch.gif


meinst Du mit der Bewilligung den Behandlungsplan ? Grundsätzlich hat jeder Versicherte das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen.

LG Evi

_________________
Evi mit Debbie * 95
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Felicitas74
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BeitragVerfasst am: 29.01.2012, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst dir sooo viele Behandlungsplans holen wie du möchtes, den DU bist der jenige der diese bei der KK abgibt und du bist der jenge der dem Arzt erlaubt wen er dies selbst tun möchte ,ob er dies einreichen darf. Man hat das recht sich die zeit zu nehmen diesen zu bearbeiten und sich 2 meinungen zu holen.
Einen guten zu finden ist eine glücksache,da hilft aber auch der Mundpropoganda der Mütter deiner umgebeung und die Empfehlung vom Kinderzahnarzt und natürlich deine eigene Erfahrung.
Unserer ist teuer,ja leider,gehört zu den teuersten,aber seien Erfolgsquote ist ab höchsten, meine Bekannten lobpreisen ihn wie von Sinnen, und der Kinderzahnarzt empfehlt diesen auch,und ichs ehe schon den ersten erfolg an mein Großen Sohn der in März fertig ist. Er hatte eine üble wirklich üble Zahnfehlstellung,und jetzt sind diese gerade wie mit ein Linial gezogen Laughing
Zurück zum Thema.Man kann wen man schon in ein Behandlungsplan drin ist,den Arzt auch wechseln,aber nur mit Genehmigung der KK.Aber nur 1 mal(fehler darf man auch machen)und nicht ohne Ok der KK.
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ulrikez
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BeitragVerfasst am: 29.01.2012, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, mein Sohn hat mit 8 seine Zahnspannge bekommen. Wir mußten nur die Farbe mit 10 Euro bezahlen. Alles andere war Kassenleistung. Der Zahnarzt hat sogar schnell die Farbe wechseldes Abdruckmittel. ( ich bin immer ganzneidisch).
Was soll den an einer Spannge dran sein das sie so teuer ist?
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deborah
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BeitragVerfasst am: 29.01.2012, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mein Sohn (jetzt 9) bekommt seit letztem März eine kieferorthopädische Frühbehandlung. Das heißt er trägt eine lose Klammer.
Der Zeitraum für diese Behandlung ist auf 6 Quartale begrenzt.
Wir zahlen lediglich die erforderlichen 20& der Behandlung, die wir aber nach erfolgreichem Abschluß von der krankenkasse zurück bekommen.
Reicht völlig aus.

Gruß deborah

_________________
D. *70
M. *69
R. *05/01 Kiss
T. *01/03 sprachlich und motorisch entwicklungsverzögert, auditive Wahrnehmungsstörung, Neurodermitis (ohne Symthome, da er mit der Pekur-Creme behandelt wird)

Eine gute Ausbildung ist fast so wichtig wie eine fordernde Mutter.
Charles M. Schulz
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Sylke
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Beiträge: 4619
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BeitragVerfasst am: 29.01.2012, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Muss mich mal einklinken......auf Seite 1 hab ich gelesen das eine Zahnspangenbehanldung innerhalb von 3 Jahren komplett abgeschlossen sein muss, damit man die 20 % Eigenanteil wiederbekommt von der KK

Ist das wirklich so???
Das geht doch gar nicht in 3 Jahren *grübel*

Meine Tochter bekam im Sommer 2009 die lose Zahnspange.
Im Frühjahr 2010 dann die feste Zahnspange, die wurde jetzt im Dezember 2011 entfernt und nun muss sie für 1 Jahr, also bis Ende 2012, nochmals eine lose Spange tragen.

Dann sind wir bei 3,5 Jahren Question

_________________
Sylke (*3/70) mit Kimberly (*5/05), Dravet-Syndrom ( und Mercy - ihr Anfallsmeldehund )
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