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PKV - Benachteiligung bei Hilfsmitteln - Elterninitiative
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Michael Pillny
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 16:15    Titel: PKV - Benachteiligung bei Hilfsmitteln - Elterninitiative Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu in diese Forum. Ich habe bewusst meinen Namen gewählt zur Anmeldung gewählt, um offen über eine Thematik zu sprechen, die unsere Familie seit der Geburt unserer jüngsten Tochter Stefanie beschäftigt. Stefanie wurde 1998 mehrfach-schwerstbehindert geboren. Seit diesem Zeitpunkt klagen wir gegen unsere PKV und PFPKV. Zunächst ging es um die korrekte Festellung der Pflegestufe, dann in nahezu jährlichen Abständen um Pflegehilfsmittel. Stehtrainer, Schieberolli, Pflegesitz etc. waren immer streitig. Den größten finanziellen Anteil haben wir selber erbracht. 1988 wurde auf Grund des Längenwachstums und der Zunahme der Skoliose eine Neuanfertigung einer individuell angepassten Sitzschale und eines passenden Untergestells notwendig. Dies wurde von der Kasse erneut abgelehnt und es ist dazu ein Prozess anhängig, der bereits vor dem LSG gelandet ist. Bei Interesse an Details bitte eine PN. Der WDR hat diesen Monat über den Fall berichtet. Mein Anliegen ist es, hier ein Klärung der Sachlage zu erzwingen, in dem ein höchstrichterliche Entscheidung, wenn möglich, vom EuGh erwirkt werden soll. Der Gedanke von mir und meinem Rechtsanwalt ist, dass hier eine Benachteiligung von Kinder bewusst in Kauf genommen wird, ursächlich sind hierfür: finanzielle Überlegungen. Deutschland ist der UN-Charta für Behinderte und der für Kinder beigetreten. Hirn findet sich die aussage, das weder eine öffentliche noch eine private (PKV) Institution zum Schaden von Behinderten/Kindern agieren darf. Da eine PKV jedoch in aller Regel keinen Tarif anbietet, der die Versorgung der Kinder gewährleiste, ein Wechsel in die GKV nicht möglich ist, bleibt das Schicksal einem selbst überlassen respektive die Kinder sich selbst und die Versorgung kann nicht mehr gewährleistet werden. Geplant sind auch ausser Presse und Fernsehen die Öffentlichkeit durch intelligente Proteste auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Hierfür brauchen wir Mitstreiter, die ähnliches erleben und interessiert sind, die Situation zu ändern. Ich würde mich um eine rege Beteiligung freuen, ich glaube wir sind es unseren Kindern schuldig, da wir auch für deren Zukunft Sorge zu tragen haben.
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael Pillny,

wie willst du denn belegen, dass die PKV zum Schaden von Behinderten agiert? Das währe doch ein Straftatbestand? Ist mir nicht so ganz einleuchtend.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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Michael Pillny
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
wenn eine PKV die ärztlich notwendigen Leistungen nicht erbringt und das Kind nicht die erforderliche Förderung erhält, dann entsteht ein Schaden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Schaden sofort oder bei der weiteren Entwicklung bemerkt wird - z.B individuell angepasster Rolli: wird dieser nicht bewilligt und nur ein Kompromissmodell und dadurch wird z.B. eine bestehende Skoliose verschlimmert - !? Ich glaube, dass es gar nicht so weit kommen sollte, deshalb ist die PFPKV in der Pflicht, auch wenn die Verträge anders aussehen. Dann die Frage an Dich, falls Du auch privat versichert bist: hat man Dich bei Abschluss Deines Vertrags über diese Konsequenz - schlechtere Versorgung - aufgeklärt??
Gruß
Michael
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael ,

wir sind gesetzlich versichert.

Mir ist schon klar, dass ein Schaden entsteht, wenn die Versorgung nicht ausreichend ist, nur ist doch die PKV da nicht verantwortlich, wenn es so im Vertrag steht, oder? Man ist doch dann selbst in der Pflicht.

Das gibts ja auch in der GKV. Dort werden ja oft auch nicht die tatsächlichen Kosten ersetzt und man muß selber finanzieren.

Mir ist nicht klar, wo die Benachteiligung sein soll. Wem gegenüber bist du benachteiligt?

Es wird ja sicherlich entsprechende Gegenargumente seitens des Gesetzgebers geben. Möchtest du diese eventuell hier auch nennen? Natürlich darf es keine Pflicht-PKV mit der Folge einer Benachteiligung geben - da bin ich ganz bei dir.

LG Michael

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ThomasmitSebi
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

grudsätzlich verstehe ich dich sehr gut, wir sind auch privat versichert.
Ich sehe allerdings mehrere "Haken" bei Deinem Anliegen.

Erstens: Häufige Meinung (leider auch hier im Forum) ist, dass wer privat versichert ist, selber schuld ist, und weil er sich ja entsolidarisiert, hat er praktisch, logisch und folgerichtig keinen Anspruch auf Solidarität der Anderen.
Zweitens: Es ist fraglich, ob Privatversichte (und Angehörige Kinder) grundsätzlich und immer bei der Hilfmittelversorgung benachteiligt sind oder ob - und so wird argumentiert werden - es sich nicht um einzeln zu prüfende Ausnahmefälle handelt.
Drittens: Auch gesetzlich Versicherte werden mehr oder weniger von optimaler Versorgung ausgeschlossen und das findet die justitiare Mehrheit auch nicht bedenklich, (von Ausnahmefällen abgesehen) weder im Hinblick auf Menschen- noch auf Behindertenrechte. Es gibt nie einen Anspruch auf optimale Versorgung.
Was Minimalversorgung bedeutet darüber wird heftig, auch vor Gericht, diskutiert.
Viertens: Es gibt ja auch bei den Privaten Hilfsmittellisten die das notwendige(?) beinhalten. Jeder kann die bei Vertragsabschluss ansehen und nach seinen Vorstellungen handeln, das ist ja eben das Wesen des Vertragsrechtes und wenn alles nicht sittenwidrig ist, gilt der Vertrag für Alle bis zum bitteren Ende...

Nachdenkliche Grüße

Thomas

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Birgit, Thomas, Felix und
Sebastian (14.04.1997)- Therapieschwierige, frühkindliche Epilepsie (fokale Anfälle sekundär generalisierend), frühkindlicher Autismus, Intelligenzminderung, Störung des Fruktosestoffwechsels.
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kati543
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael P.,
es gibt tatsächlich eine gesetzliche Regelung, dass über das Gespräch beim Abschluß des Vertrages ein Protokoll geführt werden muß und nur, wenn der später Versicherte schriftlich zustimmt, dass das nicht gemacht werden muß, gibt es keinen Ärger später für den Agenten. So wurde uns das damals erklärt. Aber die allermeisten unterschreiben natürlich... Und so ist es natürlich nicht nachvollziehbar, was alles gesagt wurde, bzw. was nicht gesagt wurde.
Meine Kinder sind in der PKV versichert und unsere Widersprüche füllen Ordner. Allerdings war ich bisher immer auch ohne Gericht erfolgreich Wink ... auch wenn es teilweise sehr lange gedauert hat. Das längste bisher war die Genehmigung für die (lebensnotwendige) Esstherapie für meinen Jüngsten - 1 Jahr (und das bei einem Alter von 3 Jahren).

Hallo Michael K.,
doch, diese gesetzlichen Regelungen gibt es. Die GKV sind ja (wie du als Experte weißt) im SGB5 geregelt. Dort ist genau geregelt, dass die GKV's immer das für den Patienten optimalste Hilfsmittel zu zahlen haben - natürlich keinen Luxus, das ist klar. Also das "Wunschobjekt" muß es nicht sein, aber es darf nicht sein, dass die Krankheit durch das Hilfsmittel sogar verschlimmert wird, obwohl es ein anderes Hilfsmittel gibt, welches das eben nicht tut. Die PKV's richten sich ausschließlich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Und da stimme ich dir nun (leider) zu, sehe ich auch keine Benachteiligung. Denn der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, dass er Privatverträge respektiert und sich da nicht einmischt. Es gibt einen seitenlangen Vertrag der ganz genau festlegt, was genau gezahlt wird. Der Patient hat das bei Vertragsabschluß gewußt. Verträge vergleichen muß man schon immer.

Ich denke eher, dass es sinnlos ist, so einen Weg zu beschreiten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man ganz gut kommt, wenn man die Kosten etwas verteilt. Wir kennen nun seit 3 Jahren die Amtsärztin beim Gesundheitsamt durch unsere beiden Söhne. Sie kennt unser Problem mit der PKV und genehmigt uns auch sehr viel. Die Kuren, die es bei der PKV nicht gibt, muss eben die Rentenversicherung tragen als Reha und bei den Hilfsmitteln die ihr so braucht...habt ihr schon mal in den Hilfsmittelkatalog der Pflegeversicherung geschaut? Vielleicht ist da ja etwas brauchbares dabei.

_________________
Katrin (Epilepsie)
O. (Frühkindlicher Autismus (HFA), gl. Entwicklungsst., Ptosis, Hypotonie, Vd. auditive Wahrnehmungsst., Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühkindlicher Autismus, Esstörung, Hypospadie, Trigonoceph., Hypotonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Vd. Valproatembryopathie)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

kati543 hat folgendes geschrieben:
Dort ist genau geregelt, dass die GKV's immer das für den Patienten optimalste Hilfsmittel zu zahlen haben - natürlich keinen Luxus, das ist klar.


Hallo Kati,

hatte ich auch nicht gemeint. Es gibt aber noch andere notwendige Dinge, neben Hilfsmitteln.

Eine Benachteiligung währe m.E. nur dann gegeben, wenn man durch selbst zu tragende notwendige Kosten regelmäßig unter die Pflichtbeitragsgrenze kommt. Falls es dazu keine Regelung geben sollte, würde ich dieses Anliegen unterstützen.
Ich hab bisher das Anliegen von Michael Pillny aber so verstanden, dass die PKV, unabhängig vom Vertragsinhalt, die Hilfsmittel zahlen soll, weil sie sonst den Behinderten schädigt. Das währe aber faktisch das Ende der PKV. Währe zwahr in meinem Sinne (das Ende Laughing ), aber nicht soo Exclamation

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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Michael Pillny
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kati, Hallo Michael,

diese Einwände verstehe ich. Es ist aber so, dass ja zum Vertragsabschluss niemand weiss, was die gesundheitliche Zukunft bietet. Der Entschluss fällt zu eine Zeitpunkt, der i.R. frei ist von gesundheitlichen Problemen. Dies gilt sowohl für den Unterzeichner, als auch für die in der Zukunft vielleicht kommenden Kinder. Somit muss eigentlich bei jedem PKV-Versicherten eine Aufklärung über die Unter- bzw. Nichtversorgung der Kinder durch PKV und PfPKV erfolgen. Ist dies nicht erfolgt ist der Rechtsweg offen. Dies ist geltendes Recht in Deutschland.
Der zweite Punkt ist: auch wenn man einen privaten Vertrag unterschrieben hat, so darf dieser nicht sittenwidrig sein. Dies sind aber die Verträge der PKV, da sie Leistungen bewusst Leistungen ausschließen, die medizinisch notwendig sind und für das menschenwürdige Leben von behinderten Kindern unabdingbar sind. Unsere PKVs zahlen liebend gerne Bachblüten-Therapien, Malkurse etc., aber ein Rollo ist ein Problem. Dies kann nicht sein! Ich verweise nochmals auf die UN-Charta, die hier sowohl den privaten als auch den staatlichen Anteil mit gewissen Anforderungen belegt. Hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechtskonvention und:
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvention_über_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen
Es ist falsch anzunehmen, dass wenn man sich mit der Versicherung irgendwie einigt, dies immer so gelingt. Wir sind bei der Central. Auf Grund der finanziellen Schräglage der Versicherung werden Kulanzleisungen komplett gestrichen - auf die Kati ja bei der Versorgung hoffen muss. Schlimmer wird auch die Versorgung mit erreichen des 14. Lebensjahres - da gelten bei den meisten Versicherern nur noch die Regelungen für Erwachsene, was die Versorgung der Kinder sicher nicht verbessert. Außerdem: die Werbung der PKVs verspricht doch bei einem hohen finanziellen Einsatz der Versicherten eine bessere Versorgung?!?
Es geht darum, dass wir für unsere Kinder jetzt und in Zukunft sorgen, bzw. vorsorgen müssen. Die PKVs lassen jedoch ihre Kunden, d.h. die Kinder im Regen stehen, so dass man zusätzlich zu den Versicherungskosten noch die Finanzierungskosten für die benötigten Hilfsmittel hat. Wo ist da auch die Sinnhaftigkeit?
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Christine_HoLa
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sehe es auch als schwierig an. Allerdings gibt es eine Regelung, die für mich nicht schlüssig ist.

Es betrifft Kinder, die durch einen Unfall / Krankheit irgendwann auf Hilfsmittel angewiesen ist. Wenn ein Elternteil in den letzten Jahren in der GKV war, darf man in den 3 Monaten nach Erhalt des SBA in die GKV wechseln. Sind aber beide Eltern in der PKV, so geht das nicht. Warum wird ein Kind privatversicherter Eltern hier schlechter gestellt? Was kann das Kind in dem Sinne dafür.

Bei Geburt wäre natürlich auch eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich. Diese Info erhielten wir allerdings nicht, obwohl wir mit den betreffenden PKVs gesprochen hatten. Der Außendienst hat eben ein Interesse an der Abschlussprovision.

Ich habe unserer PKV vorgeschlagen, dass sie bei Kindern, die nach Geburt auf Intensiv liegen, eine Info schicken. Demnach würde man bei einem Nachversicherungsantrag erfahren, welche Vorteile die GKV hat und dass man am Anfang die Wahl hat.

Gruß
Christine
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Pillny hat folgendes geschrieben:
Außerdem: die Werbung der PKVs verspricht doch bei einem hohen finanziellen Einsatz der Versicherten eine bessere Versorgung?!?


Hallo,

wo denn? Ich lese in deren Werbung immer nur:

Sparen Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr
Freie Tarifwahl - individuelle Zusammenstellung
Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung möglich usw...

Es gibt nix umsonst. Je mehr man spart, desto höher das Risiko. Es gibt keine 25 Prozent Rendite ohne Verlustrisiko. Setzt euch für eine solidarische Bürgerversicherung ein. Damit tut Ihr euren Kindern was Gutes und sogar den nachfolgenden Generationen. Nur Solidarität hat langfristig Bestand. Alles Andere ist Mumpitz;.... auch wenns schwer fällt. Wink

LG Michael

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