Verfasst am: 26.01.2012, 16:14 Titel: Frage zum Pflegegutachten/ Anhörung
Ich habe im November eine erneute Begutachtung von Lotte durch den MDK gehabt.
Bei uns hat sich eigentlich nichts weiter geändert, ausser das Lotte keine Orthesen mehr hat. Dafür ist sie aber statt im 6 Lebensjahr nun im neunten.
Meine Frage, wir kommen auf 151 Minuten am Tag laut Gutachten ( 2 Stunden und 31 min. )
Daher wurden wir von Pflegestuge 2 auf 1 reduziert und bekamen ein Schreiben das wir dazu Stellung nehmen können.
Soweit so gut. Ich habe das Gutachten angefordert und komme dieses Mal so rein gar nicht damit klar!
Lotte müßte ja für Pflegestufe 2 - 3 Stunden MEHRBEDARF wie ein gleichaltriges Kind haben. Dieses mit 8 Jahren 10 min und mit 9 Jahren 6 min angerechnet bekommt.
Gehe ich das Gutachten durch fehlen mir da irgendwie Angaben:
Im Bereich Körperpflege:
Ganzkörperwäsche mit TÜ 6x pro Woche = Zeitaufwand 15 min pro Tag
Teiwäsche Oben und unten = nie
Waschen hände und Gesicht = 10 min pro Tag
Duschen Nie
Baden Nie
Das habe ich so nicht angegeben - und als TExt steht da das Baden inkl. Haarwäsche ist - aber wo sind die Minuten dafür?
Genauso beim Essen
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung = Nie
Oral: TÜ 1x Tag = 5 min
Also da wundert mich, wenn ich es richtig verstehe nicht, das die Minuten nicht langen!
Ich muss Lotte jede Nahrung mundgerecht zubereiten, beim Brot beisst sie zwar vom Brot ab, aber ich muss es doch schmieren, Essen kleinschneiden und fertig machen am Tisch.
Genau wie beim trinken, ich muss ihr das Glas holen, einschenken etc.
Wie kommt das Gutachten auf 1x am Tag????
Tja und dann steht da die Erläuterung unter:
3 Hauptmahlzeiten, 2 Zwischenmahlzeiten, etc.
aber wieso sind das dann nur 5Min am Tag?
Das finde ich in vielen Bereichen wieder und verstehe das nicht so richtig, wir hatten das sonst bei den anderen Gutachten immer passend.?
Habt Ihr da eine Idee?
Soll ich bei der Anhörung das alles bis ins Detail ausrechnen?
die Gutachter schreiben oft die Mehrbedarfe in irgendeine Zeile innerhalb einer Verrichtung, ohne dass dann die Unterverrichtung überhaupt zutrifft, wo dann die Minuten angegeben sind. Hab ich auch schon festgestellt. Könnte so bei der Verrichtung "Waschen" bei euch sein........
Davon abgesehn mußt du ja deine Sicht der Dinge betreffs Anhörung vertreten und da ist erstmal uninteressant, was der Gutachter wie und wo gemeint haben könnte.
Zitat:
Soll ich bei der Anhörung das alles bis ins Detail ausrechnen?
Wenn du mit der Einstufung nicht einverstanden bist, mußt du das ja sowieso machen. Ob du es jetzt machst oder erst im Widerspruchsverfahren, bleibt sich gleich.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Ja aber die Summe von 1x 5min für Essen sehe ich da irgendwie nicht als wenn es eine Verrichtung insgesamt ist.
Das was du meinst weiß ich vom letzten Gutachten, da stimmten dann auch die Endzeiten. Hier fehlen aber irgendwie doch einige Punkte in den Einzel, wie auch Gesamtzeiten ( Summe Zeitbedarf... )
obwohl dann als Erläuterung der Hilfebedarf beschrieben steht
Das wundert mich
Aber ich werde das dann wohl direkt alles aufschreiben müssen wie ich es sehe.
Ich fand das ganze Gutachten dieses Mal nur sehr unschlüssig. Haben ja nun schon ein paar Hinter uns...und eben das generell alles statt VÜ auf TÜ oder gar nicht gesetzt wurde.
KLar wäscht Lotte sich alleine, sie soll ja auch das Gefühl haben selbstständig zu sein, aber ich habe auch gesagt und gezeigt das dies eben alleine mit einer funktionierenden Körperhälfte gar nicht geht.
Die Spastische Hand geht alleine gar nicht auf!
Naja bin gespannt ob so eine Anhörungs was bringt, ist auch Neu für mich.
Ja aber die Summe von 1x 5min für Essen sehe ich da irgendwie nicht als wenn es eine Verrichtung insgesamt ist.
Hallo,
hatte ich ja auch nicht geschrieben. Ich meinte nur, dass es evtl. beim Waschen so zutreffen könnte.
Wenn da steht, dass bei der Nahrungsaufnahme nur einmal täglich Hilfebedarf besteht, ist das selbstredend unlogisch.
.... und wie gesagt, ist es nicht unsere Sache Rätsel zu raten, wie ein Gutachter was gemeint haben könnte. Soll er es doch erklären.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen