eine Vorschrift kann doch sowieso nicht regeln, was im Einzelfall angemessen ist. Da hilft aber eventuell ein ärztliches Zeugnis.
Hilfe und Beratung kannst du im Übrigen beim Gesundheitsamt bekommen, auch gleich das notwendige ärztl. Zeugnis. Das ist nämlich u.a. die gesetzliche Aufgabe der Gesundheitsämter. Hab da gute Erfahrungen gemacht.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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