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majosu Stamm-User

Anmeldedatum: 12.10.2006 Beiträge: 162
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Verfasst am: 25.01.2012, 14:24 Titel: Ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung für Schule NRW |
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Hallo,
gibt es eine RECHTLICHE Grundlage dafür bei Erkrankung über 2 Tage und übers Wochenende (dauert noch an) eine Ärztliche Bescheinigung für die Grundschule zu verlangen?
Es geht einfach ums Prinzip.Die letzen 4,5 Jahr hat eine Entschuldigung der Eltern auch bei Fehlen von einer Woche ausgereicht.
LG
Majosu |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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vjestica REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 10.06.2005 Beiträge: 8518
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Verfasst am: 25.01.2012, 14:51 Titel: |
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Moin,
ja gibt es ... ich hatte das Thema auch schon mal
Auf Verlangen ist man als Elternteil verpflichtet sowas vorzulegen, auch wenn es Geld kostet, steht irgendwo so im Schulgesetzt ...
ich geh mal suchen
LG Jenny _________________ Meine Galerie
Sanity calms.
But madness is more interesting.
(Vernunft beruhigt.
Aber der Wahnsinn ist viel interessanter) |
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vjestica REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 10.06.2005 Beiträge: 8518
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Verfasst am: 25.01.2012, 14:56 Titel: |
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gefunden :
schulgesetz NRW
§ 43
Teilnahme am Unterricht undan sonstigen Schulveranstaltungen
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. _________________ Meine Galerie
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majosu Stamm-User

Anmeldedatum: 12.10.2006 Beiträge: 162
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Verfasst am: 25.01.2012, 14:59 Titel: |
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Vielen Dank!
Die Gründe sind der Schule bekannt.Aber man hat ja sonst nix zu tun....
majosu |
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Ursula M. REHAkids Urgestein

Anmeldedatum: 13.11.2006 Beiträge: 3051
Wohnort: NRW
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Verfasst am: 25.01.2012, 15:11 Titel: |
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Hallo,
bei manchen Kindern verlangen die Schulen bereits am ersten Fehltag ein ärztliches Attest, weil das Kind in der Vergangenheit sehr häufig ohne Entschuldigung oder mit offensichtlich erfundener Entschuldigung gefehlt hatte. Wenn die Schule den begründeten Verdacht hat, dass ein Kind nicht zur Schule kommt und nicht krank ist, dann darf sie ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
Schau mal hier: http://www.schulministerium.nrw.de/.....t/Gesetze/Schulgesetz.pdf
Wichtig ist da § 43.
VG Ursula |
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*Sally* REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 26.11.2007 Beiträge: 17871
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Verfasst am: 25.01.2012, 15:51 Titel: |
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Hallo ,
| vjestica hat folgendes geschrieben: |
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. |
"Bei begründeten Zweifeln" ist meiner Meinung nach ein dehnbarer Begriff, den ich mit unserer Schule auch schon diskutier hab .Ab wann ist denn ein Zweifel begründet ? Und wenn die Sekretärin auf eine mündliche Ankündig, wann ein Kind stat. im KH sein wird, sich zu der Äußerung hinreißen lässt, man könnte doch genausogut in Urlaub fahren, dann denke ich mir inzwischen meinen Teil dazu ! Zumal man der Schule nicht mitteilen muß, woran das Kind erkrankt ist, sondern nur, dass es erkrankt ist.
Blöd auch, wenn die Nachsorge nach einer OP ambulant im KH erfolgt und die Ambulanz Bescheinigungen für die Schule verweigert und uns dafür an den KiA verweist. Nur ist der nochmal 20 km weiter weg ist.
LG Evi _________________ Evi mit Debbie * 95 |
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DanniB Stamm-User


Anmeldedatum: 13.04.2011 Beiträge: 328
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 25.01.2012, 18:21 Titel: |
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Hallo Evi,
| Zitat: | | wenn die Nachsorge nach einer OP ambulant im KH erfolgt und die Ambulanz Bescheinigungen für die Schule verweigert und uns dafür an den KiA verweist |
Das ist ja der Gipfel! Sind die nicht verpflichtet, eine Bescheinigung über die Tatsache und Dauer der Behandlung auszufüllen? Muss ich doch gleich mal googlen!
LG Danni _________________ DanniB mit
E. (1998) gesund
Doro (1999) Hypomelanosis Ito mit tiefgreifender Entwicklungsstörung, Epilepsie (bisher ohne Anfälle), Skoliose, Intelligenzminderung |
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*Sally* REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 26.11.2007 Beiträge: 17871
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Verfasst am: 25.01.2012, 18:43 Titel: |
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Hallo Danni,
| DanniB hat folgendes geschrieben: | Hallo Evi,
| Zitat: | | wenn die Nachsorge nach einer OP ambulant im KH erfolgt und die Ambulanz Bescheinigungen für die Schule verweigert und uns dafür an den KiA verweist |
Das ist ja der Gipfel! Sind die nicht verpflichtet, eine Bescheinigung über die Tatsache und Dauer der Behandlung auszufüllen? Muss ich doch gleich mal googlen!
LG Danni |
Laut Chefarzt nicht . Und hier geht es nicht um eine Behandlungsdauer von 2-3 Wochen, es war deutlich länger mit einer Behandlungsfrequenz von bis zu 3 Terminen pro Woche .
LG Evi _________________ Evi mit Debbie * 95 |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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DanniB Stamm-User


Anmeldedatum: 13.04.2011 Beiträge: 328
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 25.01.2012, 20:03 Titel: |
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Hallo Evi,
habe leider im www nichts aufstöbern können, aber das kriege ich noch raus! Kann allerdings ein paar Tage dauern ...
Ich denke zumindest eine Art Anwesenheitsbestätigung für jeden einzelnen Termin inkl. Dauer muss ausgestellt werden - aber wie schon gesagt, ich bleib dran!
LG Danni _________________ DanniB mit
E. (1998) gesund
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