Verfasst am: 24.01.2012, 16:59 Titel: Pflegegeld als Einkommen bei Kita-Beiträgen?
Hallo,
ich habe eben mit meiner Krankenkasse telefoniert und erfahren, dass die Pflegestufe durch ist - werde mich aber erst freuen, wenn ich das Gutachten habe.
Nun wusel ich mich gerade hier durch und bin noch nicht so wirklich schlau geworden.
Beim Wohngeld habe ich schon in Erfahrung bringen können, dass das Pflegegeld nicht mit angerechnet wird.
Ebenso auch beim Kinderzuschlag. Kann mir jemand die rechtlichen Bezugsquellen nennen? Gesetzbuch und Paragraphen?
Nun, aber meine eigentliche Frage - wird das Pflegegeld bei der Beitragsberechnung der Kita als Einkommen angerechnet? Ich gehen davon aus nicht, aber bin mir nicht sicher - kann hier mir einer von Euch ebenfalls die Bezugsquellen, also Gesetzbuch und Paragraphen nennen?
Für Eure Unterstützung wäre dankbar.
Bis dahin - liebe Grüße - Sonja _________________ Auf unbestimmte Zeit abwesend!
erstmal Glückwunsch, daß die Pflegestufe überhaupt anerkannt wurde.
Wir bekommen seit 2005 Pflegegeld der Stufe III seit 2009 Stufe II und es ist nicht anrechenbar beim Kita.
Leider kann ich Dir keine Bezugsquellen sagen.
Mir wurde von Seiten der Krankenkasse mitgeteilt, daß Pflegegeld keine Entgeltersatzleistung ist und somit grundsätzlich nicht anrechenbar ist.
Noch ein Tipp: Wenn Du Pflegegeld bekommst, kannst Du auch einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe.
Frag bei Deiner Krankenkasse nach.
Alles Gute für Euch.
Bei Fragen gerne wieder schreiben
Gruß Ines _________________ Aron und Malte *05 Zwillingsfrühgeburt 29.SSW
Aron: hämmorragischer Schock mit anschließender Niereninsuffizienz/renal bedingte Anämie und Kleinwuchs/2006 bis 2007 Peritonialdialyse/ 2007 Nierentransplantation/globale Enwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung/verminderte Intelligenz/Stabismus, extreme Weitsichtigkeit
Malte: Kerngesund
Hallo,
die Frage stellte sich mir aktuell auch da Jona dieses Jahr in den Kiga kommt.Lt.Aussage des Jugendamtes welches ich angerufen habe wird das Pflegegeld nicht angerechnet.
LG Anna _________________ Anna,Chris & Justin geb.9.2.03 (23+4 SSW,625 g,32 cm) Extremfrühchen mit multiplen schwersten Behinderungen ,PEG (PS 3)
- ein ewig strahlender Sonnenschein -
und Jona Maximilian 3.11.09 gesund
Hallo ,
das Pflegegeld wird auf keinen Fall angerechnet wobei wir für unseren HP-Kindergarten eh keine Beiträge zu zahlen brauchten . Ich weiß es aber von mehrern Fällen aus dem integrativen Nachbar-Kiga
LG Marion _________________ Wenn ihr mich sucht,sucht mich in euren Herzen.Habe ich dort eine Bleibe gefunden,werde ich immer bei euch sein.
(Rainer Maria Rilke)
Als mein Mann noch Kurzarbeitergeld bezog hatten wir ähnliche Probleme. Bei uns wurde das Pflegegeld (PS2) voll angerechnet und uns somit eine Kitavergünstigung verwährt.
Ich sprach die Sachbearbeiterin sogar extra nochmal darauf an, und verwies sie darauf, das Pflegegeld bei Sozialleistungen jeglicher Art nicht zum Einkommen gezählt werden dürfe, stieß aber damit bei ihr auf taube Ohren...
Für ein Widerspruchsverfahren fehlte uns dann einfach die Kraft, also nahen wir es so hin... _________________ Sohn *2003 mit frühkindlichem Autismus (HFA)
Tochter*2006 Kiss
ich danke Euch für Eure Antworten. Werde nochmal versuchen die Gesetzbücher und die entsprechenden Paragraphen zu googlen.
So wie ich das verstanden haben, haben wir auch die Betreuungsleistungen. Zum Thema Verhinderungspflege muss ich mich ebenfalls erst noch belesen. Aber das Ganze ist ja echt umfangreich.
Bin nebenbei im Widerspruchsverfahren bezüglich des SBA's, habe einen Antrag auf I-Helfer gestellt...und als "Freizeitbeschäftigung" bin ich ständig "on the road again" eine Therapie jagt die nächste, ebenso die Arzttermine und das nicht nur mit Lara....das ist echt mehr als ein Vollzeitjob und so habe ich mir das Mutter-sein nicht vorgestellt - aber ihr wahrscheinlich auch nicht - also höre ich jetzt auf mit jammern, nützt ja nichts müssen wir alle wohl durch. Heute bin ich aber wieder extrem erschöpft.
Müde Grüße - Sonja _________________ Auf unbestimmte Zeit abwesend!
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Genau wie 'Vanessa1988 geschrieben hat, das Pflegegeld ist Einkommen Deines Kindes, insofern schon nicht anrechenbar. _________________ Papa von den 09/01 geb. Zwillingen Rebecca, gesund, und Nadja, ehem. eutrop. Frühgeb., blind, periventrikuläre noduläre Heterotopie, Hydrocephalus mit Shunt versorgt, Balkenagenesie, Kleinhirndisplasie, unterschiedlich schwere Epilepsie, geistig und motorisch retardiert, nach Unfall 2005 posttraumatischer ADH-Mangel und Diabetes Insipidus
das Pflegegeld ist Einkommen Deines Kindes, insofern schon nicht anrechenbar.
Eben!
Außerdem geht es um den Kindergartenbeitrag für die Lea, es kann doch wohl nicht sein, dass Ihr wegen wegen Laras Behinderung und Pflegebedürftigkeit mehr Beitrag zahlen müsstet, das wäre ja Sippenhaftung. Krass fand ich z.B., dass bei der Userin Jessica79 das Jugendamt einen höheren Kostenbetrag für die vollstationäre Betreuung verlangt hat, weil der jüngere Sohn ebenfalls eine SBA mit H hatte und dadurch das Nettoeinkommen höher war, d.h. die Eltern wurden quasi noch dafür bestraft, dass das jüngere Kind auch schwerbehindert ist.
Bei uns war es indirekt ähnlich, weil mein Mann das H in der Lohnsteuerkarte hatte (jetzt nicht mehr), dabei bekommt man den Freibetrag ja deshalb, weil man den Mehraufwand wegen der Behinderung hat.
Deshalb würde Dir auch dringend anraten, den Freibetrag fürs H nicht in die Lohnsteuerkarte Deines Mannes eintragen zu lassen, das könnte indirekt zur Streichung von Kinderzuschlag und Wohngeld und zu höherem Kindergartenbeitrag führen, weil, ja das Nettoeinkommen dann höher ist. Mehr zum Thema SBA und Steuer bei einem persönlichen Beratungstermin.
Würde Laras Pflegegeld Leas Kindergartenbeitrag erhöhen, wäre das eine behinderungsbedingte Benachteiligung Eurer Familie, und somit ein Verstoß gegen das Grundgesetz, Artikel 3. letzter Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Denn ein Kindergartenkind, das kein behindertes Geschwisterkind hat, hätte das Problem nicht. Damit würde ich ggf,. auch argumentieren, wenn die Euch blöd kommen und stur behaupten, es würde angerechnet. Sowieso immer nach der Rechtsgrundlage für solche aussagen fragen!!!
Das ist im Prinzip genauso, als wenn die Krankenkasse verlangt,t bei Krankheit der haushaltsführenden Mutter eine Hauhaltshilfe über die Verhinderunspflege fürs behinderte Kind zu finanzieren, obwohl die Haushaltshilfe genauso für die anderen Familiemitglieder gebraucht wird und Familiej ohne behienrtes Kind sie prolelos kriegen, weil es die Kasse da ja nicht. auf Verhinderungspflege abschieben kann _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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