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Pflegegeld als Einkommen bei Kita-Beiträgen?
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maron05
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="powersunnny"] bin ich ständig "on the road again" eine Therapie jagt die nächste, ebenso die Arzttermine

Tipp:
schreib Dir die Tage und die Entfernungskilomenter (Hin- und Rücktour).
auf, die Fahrkosten für Dein behindertes Kind kannst Du steuerlich geltend machen - auch, wenn Du einen Ausflug machst. Hebe einfach Eintrittskarte auf und die Kilometer, schon ist gut.

Ich schreibe den Therapeuten auf mit Adresse, die Termine liste ich auf und schreib die Kilometer dazu.
Das lasse ich mir pro Quartal bestätigen und reiche das bei der Steuererklärung mit ein. (pro km gibt es immerhin noch 30 Cent).

Gutes Gelingen und erhole Dich.
LG Ines und "Anstalt" Laughing

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Aron und Malte *05 Zwillingsfrühgeburt 29.SSW
Aron: hämmorragischer Schock mit anschließender Niereninsuffizienz/renal bedingte Anämie und Kleinwuchs/2006 bis 2007 Peritonialdialyse/ 2007 Nierentransplantation/globale Enwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung/verminderte Intelligenz/Stabismus, extreme Weitsichtigkeit
Malte: Kerngesund
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Mellie
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 13:44    Titel: Re: Pflegegeld als Einkommen bei Kita-Beiträgen? Antworten mit Zitat

powersunnny hat folgendes geschrieben:

ich habe eben mit meiner Krankenkasse telefoniert und erfahren, dass die Pflegestufe durch ist - werde mich aber erst freuen, wenn ich das Gutachten habe.


Hallo Powersunny,

ich freue mich, dass es bei euch mit der Pflegestufe geklappt hat. Very Happy

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Liebe Grüße,
Mellie
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Annette Schmidt hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das Pflegegeld ist Einkommen Deines Kindes, insofern schon nicht anrechenbar.


Eben!


Hallo,

davon abgesehen währe auch bei dem an die Pflegeperson weitergeleiteten Pflegegeld eine Anrechnung bei den Elternbeiträgen verfassungsrechtlich nicht haltbar. Schon deshalb, weil es noch nichtmal beim ALG II und bei der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt werden kann.
Der sozialhilferechtliche Einkommensbegriff ist auch die Grundlage für die Zumutbarkeitsregelung für die Elternbeiträge gemäß § 90 Absatz 4 SGB VIII. Die Norm verweist zur Ermittlung des zumutbaren Einkommens auf die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des Zwölften Buches.
Nach SGB VIII sind zwar landesrechtliche Abweichungen möglich. Schlechter dürften die aber nicht sein, höchstens besser.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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Bastian-Eltern
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schau mal hier, """""§ 13 SGB XI Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen""""""

Das Pflegegeld darf nicht angerechnet werden. Gibt es auch BGH Urteil aus 2003 glaube ich zu.
ich schau mal ob ich es finde.

lg Arnold

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B. 01/07 Frühkindlicher Autismus, Sprachentwicklungsstörung (spricht nicht), Schlafstörungen 100% GBH PS2
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Zitat:
Nach SGB VIII sind zwar landesrechtliche Abweichungen möglich. Schlechter dürften die aber nicht sein, höchstens besser.


Außerdem:

Grundgesetz Artikel 31:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html

Art 31
Bundesrecht bricht Landesrecht.


Also hast Du genug Munition, liebe Sonja! Wink

Ich würde von vornherein auf die rEchtslage verqiesne und wne die das Gegenteil behaupten, dann müssen Sie Dir das mit Gesetzen und §§ belegen und das dürfte wohl nicht möglich sein. Laughing

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Annette Schmidt hat folgendes geschrieben:
Grundgesetz Artikel 31:


Hallo Annette,

in dem Fall erlaubt das Bundesrecht abweichendes Landesrecht Wink

....soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft.

In der Elternbeitragsregelung von Hannover kann ich aber zumindest nix wesentlich Abweichendes finden: http://www.hannover.de/de/gesundhei.....am/wirt_abt/ste_tage.html

Für die Feststellung der zumutbaren Belastung nach § 90 Abs. 4 SGB VIII wird abweichend von § 85 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII ein Grundbetrag in Höhe von 83 vom Hundert des zweifachen Eckregelsatzes berücksichtigt. (Müßte eigentlich mal neu gefasst werden....solche Begriffe wie Eckregelsatz gibts gar nicht mehr Laughing )

§ 85 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII lautet: ...einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28...

also doch eine geringfügige Schlechterstellung Rolling Eyes

LG Michael

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powersunnny
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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die vielen Antworten. Bei den Elternbeiträgen handelt es sich nicht nur um Leas Kitabeitrag, sondern auch um den Hortbeitrag für Lara.

Normalerweise müssten wir Stufe sechs zahlen (um die 230 Euro inkl. Essengeld), in Hannover wird hierbei zunächst das Wohngeld und der Kinderzuschlag mit einbezogen...was ich als ziemlich paradox empfand, da der Kinderzuschlag ja meine Kinder vor der Armut schützen sollten, da das Einkommen meines Mannes nicht ausreicht - aber es gilt vorerst als Einkommen. Wir haben beim Jugendamt einfach mal nachgefragt, ob es die Möglichkeit der Beitragssenkung gibt, da wir zu diesem Zeitpunkt hohe Gesundheitskosten etc. hatten/haben. Und siehe da, plötzlich sagte uns das Jugendamt es gäbe die Möglichkeit den Beitrag auf Zumutbarkeit überprüfen zu lassen. Das Resultat war, dass wir nur Euro 60,22 inklusive Essengeld zahlen müssen, denn bei der Zumutbarkeit wird nach sozialrechtlichen Punkten berechnet und dann gehört der Kinderzuschlag nicht mehr zum Einkommen! Wir haben dann eine ordentliche Rückzahlung, der zuviel gezahlten Beiträge bekommen. Traurig finde ich nur, dass bei der Berechnungsstelle sichtbar gewesen ist, dass wir Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher sind, da hätten die ja gleich von selbst mal draufkommen können, aber nein, wer nicht fragt bleibt dumm Evil or Very Mad .
Deswegen halt jetzt meine Fragerei bezüglich Pflegegeld.

Liebe Grüße - Sonja

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BeitragVerfasst am: 25.01.2012, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

powersunnny hat folgendes geschrieben:
plötzlich sagte uns das Jugendamt es gäbe die Möglichkeit den Beitrag auf Zumutbarkeit überprüfen zu lassen.


Hallo Sonja,

das steht aber in der Beitragsregelung drin, die ich oben verlinkt hatte. Außerdem auch in dem Beiblatt zu den Elternbeiträgen (ganz unten!).

LG Michael

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powersunnny
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

danke für die Info - ich hatte einfach meine Erfahrung diesbezüglich aufgeschrieben, weil ich diese Abwicklung ziemlich blöd finde.
Das hatte ich bereits 2010 in Erfahrung gebracht und auch gleich umgesetzt.

Mir geht es jetzt darum, ob das Pflegegeld erst wieder mit angerechnet und hinterher wieder über die Zumutbarkeit wieder wegfällt... aber jetzt weiß ich ja dank Euch, das dieses so nicht ist.


Liebe Grüße - Sonja

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