Verfasst am: 24.01.2012, 00:41 Titel: Versicherung für Schäden durch Kinder der G-Schule
Hallo,
wie sieht die Versicherungslage in G-Schulen aus? Sind die Kinder und/oder ihre Eltern haftbar zu machen, wenn aus irgendwelchen Gründen etwas oder jemand zu Schaden kommt?
Es ist eine generelle Frage ohne speziellen Schadensfall, also nur für den Fall der Fälle.
Einerseits sehe ich die Kinder als nicht haftbar an und die Eltern können ja in der Schule ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht werden/nachkommen.
Aber was ist wenn?
Danke und Gruß
Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Danke für die schnelle Antwort. Da gibt es nun viel zu lesen und raus zu kopieren für mich, aber so wollte ich es ja
Danke!!
Gruß Kerstin _________________ Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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