K. ist der Sohn meines Mannes aus erster Ehe, ich bin die Stiefmutter und Finn ist unser gemeinsamer Sohn.
K. hat aber seit 2002 bei meinem Mann bzw. dann bei uns gelebt, bis er untergebracht wurde, weil die Mutter kein Interesse hat.....
Daher geht das KG nur an meinen Mann in dem Falle.
LG
Anke
Hallo Anke,
dann bist Du in Sachen des Kindergeldes von Kevin "auf der sicheren Seite" und kannst diesen Beitrag von dem zu zahlenden Kostenbeitrag abziehen.
Bleibt dann nur noch zu klären was mit dem Kindergeld von Finn ist.
Anitas Einwand fand ich auch nicht schlecht. Guckt man sich die Zahlen näher an dann könnte die Theorie stimmen und nachfragen schadet in keinem Fall.
den finde ich bei dieser Disk. auch sehr wichtig. Nein, es waren noch zwei andere.
LG
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
Hi, Finns Kindergeld wird nicht angerechnet. Das Höchstrichterliche Urteil ist laut unserer SB rechtskräftig. Die hat extra die Berechnung 10 Monate hinausgezögert damit sie hinterher nicht nachrechnen muss.
jedes Elternteil wird extra berechnet d.h. der Papa UND die leibliche Mama. Da K. bei Euch lebt erhält er das Kindergeld und dies kannst Du von den 340€ abzuiehen. Du zahlst also genau wie Du dachtest 156 € drauf.
LG Dana _________________ Lukas 98 Asthma, ND, Allerg., ADS, sehr introvertiert, lebt glückl. i Internat 60 %, Paul 01 Rolando Epi, ADHS, Bettnässer durch zu kl. Blase 80 % H B G , Nico 100 % H B G- ICP armbetont, ADHS, Asthma, ND, Allerg. auf künstl.Farbstoffe, Kleinwuchs,.. Leonie 06 50 % Asthma, ND,
danke dir - hab jetzt alles fertig und schicke es gleich an den SB raus - bin gespannt, ob er sich überhaupt anschaut. Habe mit der Stadt Herten, 30 km entfernt, gesprochen, weil die es ja auch auf ihrer Website stehen haben, das das KG von K. den Beitrag nochmal reduziert. Selbst der SB dort sagte mir ganz klar, Einkommen ohne KG abzgl. 25 % = Eingruppierung, dann Einkommen gegenüber Schutzgrenze = Betrag abzgl. abgezweigtes KG = zu zahlender Betrag
Wobei - das hab ich gestern ganz vergessen.... Durch den Wegfall von dem Kindergeld zum Einkommen, haben wir ja ein geringeres Nettoeinkommen- und das mit der Schutzgrenze gegengerechnet, ergibt einen niedrigeren Überschuss als der Kostenbeitrag wäre - dh. ja, wir können ja eh nur das zahlen, was wir dann übrig haben. Davon noch das abgezweigte KG runter, blieben rd. 34 Euro.
Und !!! - auch heute erst richtig festgestellt, der alte Bescheid von 2009 war haargenauso - da war auch das Einkommen + KG fürs untergebrachte Kind = vorhandenes Einkommen - ergab damals einen Kostenbeitrag von 208 Euro.
Damals hab ich angerufen und der SB gesagt, das wir das KG nicht mehr bekommen, sondern direkt der Träger - daraufhin hat sie sofort gesagt, das zieht sie dann vom Beitrag ab, so dass noch für uns 24 Euro blieben, die wir ja auch bisher zahlten.
Im Grunde ist nun genauso - nur mit dem Unterschied, das der jetzige SB mit sich nicht reden lässt - aber er müsste auch nur noch vom Rest das KG abziehen und es blieben rd. 34 Euro .....
Bin gespannt, er bekommt das gleich von mir mit einer schicken Gegenberechnung per Fax und per Mail, damit keiner sagen kann, er hat es nicht bekommen....
Halte Euch auf dem laufenden
LG
Anke _________________ Anke (40), Carsten (38), Kevin * 27.03.98 (Frühchen 23. SSW, ADS) mit Sternenkind Luca * 27.12.2002, † 23.12.2007 (Muskeldystrophie Duchenne, chron. Niereninsuffizienz, Schlaganfall nach erfolgloser Nieren-TX, Gerinnungsstörung Faktor V-Leiden, verstorben nach akuter Peretonitis) und Finn * 05.01.2009 - kerngesund und quietschfidel
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