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Unterricht vor dem GU (Antrag)

 
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Gabriela62
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 14:11    Titel: Unterricht vor dem GU (Antrag) Antworten mit Zitat

Hallo Laughing

ich möchte mich gern ein wenig mit Eltern austauschen die auch einen Antrag auf GU gestellt haben ( Regelschule)

ich lese zwar hier einiges mit aber es ist schon verwirrend Rolling Eyes
da qualmt schon mal der Kopf


die Dauer ( Überprüfung ect, ) soll /kann angeblich bis zu einem Jahr dauern

sie nun ist der 3 Klasse also würde dann ab der 4 Klasse GU Kind


der Antrag wurde nun von uns unterschrieben( Spätsommer)

die Klassenlehrerin hat auch keine Einwände
, ermutigt uns

auch Dank der Unterstützung unserer Lerntherapeutin



die 3 älteren Kinder gingen problemlos durch die Schule

muss mich daher auch erst mal" einordnen" durch blicken Embarassed

nun wurde ich gefragt ob wir auch nochmal mit dem Schulrat reden wollen

das würde uns zu stehen

von seitens der Schule wäre es aber nicht nötig Question

bin da bissle überfragt

ist eh nicht ein Gespräch mit den Eltern während der Antragsdauer?

Gutachten ect.

werden nicht auch wir Eltern gefragt warum wir den GU wünschen

oder reicht da nur die Unterschrift?

meine Tochter wird auch schon hin wieder aus dem Unterricht geholt , einmal die Woche zusätzlicher Förderunterricht 1 Std nach Unterricht

für sie auch völlig okay, der Klassenverband ist toll Wink

sie wissen nun alle das sie ein Förder Kind ist

da gibt es keinerlei Probleme

anstatt" normale " Klassen Arbeitsblätter bekommt sie Lückentexte ( Diktat)

Hausaufgaben bekommt sie wie die anderen Kinder auch ( Absprache zw Lehrer und uns Eltern)

sie soll das machen was sie kann/schafft

laut Aussage würde der Antrag ohne " Rennerei ect." durchgehen

mich würde interessieren wie es bei Euch ist


Fragen über Fragen Embarassed



Danke

Gruß Gabriela

_________________
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Manuela15
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es reicht der Antrag auf GU.
HIer kannst du alles nachlesen:

http://www.schulministerium.nrw.de/.....chulrecht/APOen/AO_SF.pdf
Interessant für dich Abschnitt 8.

Meine Empfehlung: Schau dir an wie der GU in der betreffenden Schule läuft. Bitte darum, dem Unterricht beiwohnen zu können.
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Elfriede B
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Wenn du den Antrag auf GU gestellt hast wirst du einem Termin im Schulamt
bekommen bei dem alles noch mal erläutert wird.Am besten die GU Schule unter die
Lupe nehmen.Und horchen wie die zum GU stehen. Desweiteren schauen ob später
die weiterführende Schule euer Kind übernimmt, denn es gibt nur eine begrenzte
Anzahl an GU Plätzen.
Liebe Grüße
Elfriede
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Manuela15
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Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 18:38    Titel: Antrag GU Antworten mit Zitat

IN NRW findet das Gespräch mit dem Schulamt nur statt, wenn man vorher das Kreuzchen ( Ich möchte Gespräch beim Schulamt) gesetzt hat. Ansonsten erläutern die testenden Kollegen ( Regelschule+Sonderschullehrer) die Ergebnisse im Abschlussgespräch. Hierbei wird auch nach dem Wunsch zum Gespräch mit dem Schulamt abgefragt.
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Gabriela62
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten

und den Link Wink


ein Kreuzchen war nicht auf dem Antrag


habe aber nun erfahren das wir jederzeit ein Gesprächstermin mit dem Schulamt/rat ausmachen können

falls Fragen sein sollten ect.

Elfriede eine passende Schule brauchen wir nicht aussuchen

sie wird in der jetzigen Regelschule und der Klasse bleiben



lieben Gruß Gabriela Wink

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