wenn man zu Hause lebt 291€ Euro und wenn man allein lebt 364€.
wenn ein "eigener Haushalt" geführt wird, bzw., wenn jemand als "allein stehend" gilt, dann gibt es den vollen Regelsatz.
wenn unsere Kinder im Haushalt der Eltern leben, gibt es nur 80% des Regelsatzes.
Diskriminierend dabei: ALG-II-Empfänger, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen den vollen Satz, da sie als "allein stehend" gelten.
Wir klagen gerade dagegen _________________
Viele Grüße von Inge
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"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt." Bert Brecht
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