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Schweigepflicht von Lehrern
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nele73
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BeitragVerfasst am: 21.01.2012, 16:31    Titel: Schweigepflicht von Lehrern Antworten mit Zitat

Hallo,
Aus aktuellem Anlass an Aenne´s Schule habe ich mal eine Frage zur Schweigepflicht von Lehrern:
Zum Problem:
Es gibt bei uns immer wieder vorkommnisse, wo ich zB sachen über andere Eltern vom Schulpersonal erfahre die mich wirklich garnix angehen, wo einzelne Sprüche über Familien abgelassen werden vor vielen Ohren etc etc...
Ausserdem werde ich von verschiedensten Stellen auf Dinge Aenne´s Krankheit betreffend angesprochen die diese Stellen so garnicht wissen können.
ZB sprechen mich andere Eltern auf die Epi von Aenne an, wissen dinge über Auseinandersetzungen von mir und dem Personal die sie garnicht wissen können und so weiter.
Ich bin eigentlich immer der Meinung daß ein gewisser Austausch zwischen den Menschen die diese Kinder betreuuen nötig ist und man daher nicht zu sehr auf die Schweigepflicht pochen sollte.
Trotzdem finde ich, daß es im Moment ausmaße annimmt die man so nicht mehr dulden kann und überlege mir dagegen vorzugehen.
Ein gespräch mit den betreffenden Personen hat )auch über dieses Problem ) schon einmal stattgefunden und ist ignoriert worden.
Wie handhabt ihr solche dinge?
Findet ihr mich da zu empfindlich?
Oder seht ihr es ähnlich?
Danke schonmal für eure Meinungen
LG
Conny

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Conny,Bj.73,Olaf,Bj.70 mit
Lea-Marie 10/95
Aenne Malin 11/01, Sehbehindert, Balkenhypoplasie, Epilepsie, schwere Entwicklungsstörung
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RosaD
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BeitragVerfasst am: 21.01.2012, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny,
so kenne ich das gar nicht......
ich würde ein Gespräch suchen und das Thema Datenschutz ansprechen....
vielleicht gleich mit dem Direktor...
lg
rosa

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angela
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BeitragVerfasst am: 21.01.2012, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny,

die Lehrkräfte haben Schweigepflicht. Und nein, Du bist nicht zu empfindlich.
Ich würde den Elternsprecher der Klasse ansprechen damit er das bei der nächsten Sitzung thematisiert. Wie das in anderen Klassen läuft und was die Direktion dazu zu sagen hat.
Eltern untereinander können sich ja austauschen - aber bitte nicht so wie es bei Dir ist, das Du von anderen angesprochen wirst wegen irgendwelcher Sachen die zwischen Dir und dem Personal laufen.
Natürlich bekommt man mal was mit, wenn man öfters in der Schule ist, aber ich spreche das niemals gegenüber den Eltern an. Und Namen wreden bei uns auch nicht genannt, es heißt dann maximal "Ein Schüler hat..."


LG - Angela

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Lovis3
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BeitragVerfasst am: 21.01.2012, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Es besteht Schweigepflicht und daran sollten sich auch alle Lehrer halten. Manchmal ist es aber auch so, dass andere Schüler Dinge mitbekommen (z.B. auch Epi) und es zu Hause erzählen. Da sollte genau nachgefragt werden, wo die "undichte" Stelle ist.
Aber wenn es um Auseinandersetzungen mit dem Personal geht, dürften dass andere Kinder ja nicht mitbekommen haben.
Lehrer einer Schule untereinander können sich austauschen, da sie ja gesamt nach außen unter Schweigepflicht stehen. Dieser Austausch ist oft ja auch wichtig und zum Wohle des Kindes gedacht (und sollte nur dafür auch genutzt werden).
Ich würde auch auf jeden Fall das Gespräch suchen, auch mit anderen Eltern und evtl. mit der Schulleitung.

Liebe Grüße
Katrin

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Sabine
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BeitragVerfasst am: 21.01.2012, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny,

also solche Vorkommnisse habe ich in bald vier Jahren Schule nicht erlebt. Weder in der I-Klasse noch jetzt in der Schwebi-Klasse. Ich weiß inzwischen über die Behinderungen der anderen Kinder in JPs Klasse gut Bescheid, aber halt von den Eltern selbst. Wir tauschen uns bei gemeinsamen Veranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeier immer intensiv aus. Daher wissen wir untereinander einiges, aber eben auch, weil wir selbst das so wollen und uns eben auch gut verstehen.

LG
Sabine

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nele73
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Leider kann ich mich aus Gründen, auf die ich hier nicht öffentlich eingehen will nicht an die Elternvertreter wenden ( vertreter des vertreters bin ich selbst).

Im Moment steh ich als "gegenwind" total alleine da.

Leider ist es so daß ich so gut wie JEDESMAL wenn ich im Gespräch bin etwas höre was mich nix angeht und weiß das am Frühstückstisch, im Beisein der Kinder offen gesagt wird was einem an Familiensituationen nicht gefällt etc.
Das finde ich fast am schlimmsten, daß das alles vor den Ohren der Kinder abgeht!

Ich frage mich nun ob ich im Zweifelsfall nicht auch ein disziplinarverfahren einleiten kann?
Andere Eltern als Zeugen habe ich (2 Personen).

Was "passiert" denn den Personen wenn ich das so mache?

LG
Conny

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Andrea5
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny,

das geht garnicht. Wenn das Schulpersonal mit dir über Sachen spricht, die
eigentlich unter die Schweigepflicht fallen was z. B andere Kinder oder Eltern
betrifft, würde ich das Thema mal allgemein ansprechen, das es so nicht geht.
Und das Thema Schweigepflicht ansprechen.

Und ich kenne so etwas an unser Schule auch nicht.

LG
Andrea

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angela
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny,

ob DU ein Disziplinarverfahren einleiten kannst? Ich glaub eher nicht. Das sind doch, m.M. nach Strafmaßnahmen des AG.
Kannst Du mit der Direktion darüber sprechen? Die müßte ja dann irgendwas einleiten können.
Und als Stellvertreter des Klassensprechers kannst Du auch an den Sitzungen teilnehmen und das zur Sprache bringen.

VOR den Kindern sowas bereden geht gar nicht Shocked . Unglaublich.

LG - Angela

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Susanne1965
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Leider wird den Personen meiner Erfahrung nach gar nichts passieren.

Aus gegebenem Anlass gab es vor kurzem in einem anderen Fall (hier war ich direkt mitbetroffen) eine Strafanzeige gegen eine schwatzhafte Soz.Päd.
Die hatte ihre "Erkenntnisse" über Familie sogar detailliert im Internet breitgetreten.

Kürzlich kam die Antwort der zust. Staatsanwaltschaft:
Es reicht nicht für ein Ermittlungsverfahren.
Grund: Die Dame (es wird zugegeben, dass sie die Autorin der Beiträge im Netz ist) nennt nicht die Namen der Familien ...
Daher kein Bruch der Schweigepflicht.

Ich falle nach wie vor vom Glauben ab - weil damit sich jeder Schweigeverpflichtete sich über "seine Klienten" auch im Internet äußern darf, solange er nicht Name und Adresse daneben schreibt.

Nun ist es so, dass aus den besonderen Umständen des Einzelfalles heraus sich Betroffene und deren Freunde und Angehörige aber schon erkennen können, auch wenn der Name nicht dabei steht.
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Hmmm....schwierig für mich.....wie würdet ihr denn handeln?
Bei uns ist es übrigens unstrittig mit der schweigepflicht:
Es werden Namen genannt, ganz ungeniert!
Das problem ist, daß die betreffenden personen nicht wissen das die, die mit ihnen am frühstückstisch sitzen, bzw andere eltern , mir das durchaus erzählen.
Bzw sie glaubt nicht daran daß ein solcher austausch stattfindet.
Er findet aber statt, sogar die kollegen sind schon unangenehm berührt.
Aber keiner traut sich zu handeln Evil or Very Mad
Und ich hab eh die grössten probleme mit dieser person und natürlich angst vor Konsequenzen für mein Kind.
Dazu kommt: die anderen eltern stört das nicht so wie mich, weil sie alle denken nur ihnen wird ganz exklusiv etwas im vertrauen erzählt und niemand erzählt sachen über sie: Ich müsste also mein wissen ansprechen und ausbreiten was ich über die anderen habe...
(Ich hoffe das das jetzt nicht zu wirr war Rolling Eyes )

LG
Conny

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