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Führerschein und Gehbehinderung
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Laura Nitsch
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo berit,

den Namen der Ärztin weiß ich leider nicht mehr. Ich glaube aber, dass es da sowieso nur eine gibt. jedenfalls hatte sie eine Brille.

_________________
Laura (10/88) Kloakenfehlbildung, inkompl. VACTERL-Syndrom, caudales Regressionssyndrom, Sacrumdysplasie, Hysterektomie (12/06), Mitrofanoff-Stoma (08/08), chron. Nierenversagen(Stadium V) seit 3/10 dialysepflichtig, hochgrad. Latexallergie

Ihr lacht über mich, weil ich anders bin- Ich lache über Euch, weil ihr alle gleich seid.(K.Cobain)
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das mit den Gutachten und auch deren Kosten scheint echt total unterschiedlich zu sein.

Der Kostenträger hat von mir letztes Jahr im Rahmen der Beantragung einer wiederholten Kostenübernahme sowohl ein neues kraftfahrttechnisches Eignungsgutachten (ca. 70 EUR) als auch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten (ca. 210 EUR) gefordert.
Also nochmal fast genauso wie bei Führerscheinerwerb, lediglich ohne augenärztliche Untersuchung.

_________________
Liebe Grüße Kerstin Very Happy
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Berit,

Zitat:
Wer könnte den möglicher Kostrenträger sein?


... lese ich leider erst jetzt...

Als was und wo macht deine Tochter Ihre Ausbildung??
Wenn sie das Auto benötigt, um zur Ausbildung zu kommen, ist je nach Art der Ausbildung die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt als Kostenträger möglich. Sowohl für den Erwerb des Führerscheins, den Erwerb eines Fahrzeugs (bis 9.500 EUR - einkommensabhängig) und die behinderungsbedingten Umbauten. Allerdings muss der Antrag VOR Beginn aller Maßnahmen gestellt und die Genehmigung oder zumindest Bestätigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (Gutachteneinholungen) vorliegen.

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Liebe Grüße Kerstin Very Happy
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Berit M.
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,
sie macht, wenn alles gut geht, an der TU eine Ausbildung als Stoffprüferin. Das ist eine Mischung zwischen Baustoffprüfer und Chemielaborant. Sie macht dort zur Zeit einmal wöchentlich ein Praktikum durch die Schule im Rahmen eines Wahlpflichtkurses. Der Ausbildungsleiter möchte sie gerne haben. Wir haben die Zusage mündlich, aber noch nicht schriftlich. Aber ich denke es klappt. Was ein Glücksfall ist. Da wären wir so gar nicht drauf gekommen. Wir hatten nur Büro als Idee. Aber das scheint ihr wirklich Spass zu machen. Sie wäre aber bei Ausbildungbeginn erst 17. Meinst du, dass dann ein Führerschein trotzdem möglich wäre. Sonst darf man ja mit 17 erst nur mit Begleitung fahren. Bus mit Rollstuhl geht ja auch. Bloß am Morgen sind die Busse ja schrecklich voll. Manchmal machen die Fahrer auch die Rampe nicht runter. Ich sage dann immer zu ihr sie soll aufstehen, sie kann ja noch laufen. Kurz. Aber sie schämt sich. weil die Leute dann komisch gucken, oder sogar Kommentare abgeben, wie das ist wohl nur ein Fake. Hat sie auch schon erlebt.
LG Berit

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Berit mit Lea (1995) Klumpfuß bds.
Beinbetonte motorische Koordinationsstörungen mit Fußheberparese bds. Neurologische Störung der peripheren Nerven. (NLG verlangsamt). Leichte neuromyopathische Skoliose. Heterogenes Begabungsprofil mit reduzierter Verarbeitungsgeschwindigkeit. Periventrikuläre noduläre Heterotopien.
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Isigirl
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Berit,

super. Das klingt echt interessant.

Generell kann Lea sicher den vorzeitigen Führerschein mit 17 Jahren machen, darf dann damit aber nur zur Arbeit und wieder nach Hause fahren, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, zur Arbeit zu kommen.

Entsprechend würde ich dann begründen, dass Busfahren mit Rollstuhl nicht geht, weil diese um die Stoßzeiten überfüllt und die Fahrer nicht hilfsbereit sind. Ein Versuch ist es Wert, ob sich die Führerscheinbehörde drauf einlässt - ebenso der Kostenträger.

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Berit M.
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,

was wäre den der erste Schritt den wir unternehmen müssen? Ich finde dass so ungerecht, das es so viel schwieriger ist, mit Kosten und Anträgen und Gutachten usw. obwohl sich ja keiner so etwas aussucht, als bei nicht gehandicapten. Hast du mit dem Busfahren auch schon so negative Erfahrungen gemacht? Meine Tochter empört sich auch immer, wenn sie einfach geschoben wird obwohl sie es gar nicht will.
Apropo Rollisport, (habe ich gerade in deiner Signatur gelesen) dass ist hier auch nicht aufzutreiben.

LG Berit

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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Berit,

Zitat:
Ich finde dass so ungerecht, das es so viel schwieriger ist, mit Kosten und Anträgen und Gutachten usw. obwohl sich ja keiner so etwas aussucht, als bei nicht gehandicapten.


Die ganzen Gutachten haben einzig und allein den Sinn, den Betroffenen und die anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen - von daher finde ich diese durchaus sinnvoll Wink .

Mit Erfahrungen hinsichtlich Bus fahren kann ich leider nicht dienen, da ich auf einem sehr kleinen Dorf wohne, wo es keinerlei öffentliche Verkehrsmittel gibt. Die nächsten rolligerechten / barrierefreien öffentlichen Verkehrsmittel sind 12 km weit weg.

Ja das mit dem Schieben im Rolli ist so eine Sache, die ich auch hasse...

Zum Thema Rollisport: Da es in meiner Gegend so etwas auch nicht gab, habe ich vor 3 Jahren Eigeninitiative ergriffen und eine integrative Kinder- und Jugendrollisportgruppe aufgebaut.


Zur Vorgehensweise Führerscheinerwerb, Auto und Umbauten (so war es bei mir):

* Antrag bei der Führerscheinbehörde stellen und abwarten, ob ein vorzeitiger Führerscheinerwerb genehmigt wird und welche Gutachten gefordert werden
* (zeitgleich) Antrag beim Kostenträger stellen auf Übernahme der Kosten des Erwerbs der Fahrerlaubnis
* nach Genehmigung Gutachten erstellen lassen und der Führerscheinbehörde vorlegen, damit diese entscheiden kann, ob der Führerschein erworben werden kann oder nicht
* nach Genehmigung Kostenvoranschlag der Fahrschule beim Kostenträger einreichen
* nach Genehmigung Beginn mit der Fahrausbildung
* wenn die Fahrausbildung auf dem eigenen bereits umgerüsteten Fahrzeug stattfinden muss, kann i.d.R. bereits mit der Theorie begonnen werden (mit Kostenträger abklären)
* für das Fahrzeug und die Umrüstung Kostenvoranschlag mit Antrag beim Kostenträger einreichen
* nach Genehmigung Erwerb und Umrüstung des Fahrzeugs
* Beginn der praktischen Fahrausbildung und Prüfung

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass dies alles sehr zeitaufwändig ist, so dass du schon anfangen solltest. Ich habe damals mit allem fast ein dreiviertel Jahr gebraucht, mein Auto wurde aber auch verdammt schnell umgerüstet. Bei meinem neuen Auto hat es von Kostenvoranschlag und Antrag bis Auslieferung schon alleine 11 Monate gedauert. Das ist u. a. auch abhängig, welche Umbauten notwendig sind.

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Berit M.
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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,

1000 Dank für diese ausführliche Erklärung.
Ich denke mal es wird wegen der Parese der Füße und der zunehmenden Kraftlosigkeit der Beine auf einen Handbetrieb hinauslaufen.

LG Berit

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