also in diesem Thema bin ich komplett Neuling, bisher zum Glück
Naja nur hab ich heut mal wieder nen Brief von der Krankenkasse bekommen, mit ner Erhöhung der Kosten. Mein Sohn hat PS 1 und ich zahl aber halt 155 Euro an die krankenkasse als Beitrag zurück. Bisher ging das ja auch alles, da ich Kindergeldzuschlag und noch etwas Wohngeld hatte.
Nun ist mein Partner seit Dezember aber zuhause und bekommt nur noch Alg 1. Durch die Abfindung die er bekommen hat, bekomm ich aber kein Wohngeld und auch kein Kindergeldzuschlag mehr und ich bin gezwungen h4 zubeantragen.
Die Abfindung ist noch nicht alle, aber ist für was anderes geplant, also für unseren Autokredit.
Hatte heut mal beim Jobcenter angerufen und die hatten mir da gesagt,das die Abfindung nicht als Einkommen sondern Vermögen zählt und wir das auch erstmal abklären sollen, ob wir das auch verwenden dürfen. Aber ich hoffe mal nicht, das sie nein sagen, wir haben nen Kredit von 34000 und wollten das auf wenigstens die Hälfte in etwa reduzieren.
NUn aber mal zu was anderem, ich bin seit 7 Jahren Mutter und Hausfrauen mit 2 behinderten Kindern. Ich hab versucht mal nen halbes Jahr als ABM-Kraft zu arbeiten, aber ich mußte festellen, das einfach die Zeit für die Kinder fehlt. Ich hab vorallem mit meinem Sohn ständig Arzt oder Therapiebesuche.
Nun hab ich etwas von Sozialgeld hier im Forum gelesen. Vielleicht kann mir mal jemand erklären, was das ist und wo ich das beantrage und was ich noch beachten muß, weil arbeiten gehen ist für mich derzeit unter diesen Umständen einfach nicht möglich
Ich wohne übrigends in Berlin- Marzahn, vielleicht kann mir doch jemand weiterhelfen
Sozialgeld bekommen alle nichterwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, sofern kein Anspruch nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) besteht .
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
nein. Du bist doch deshalb nicht erwerbsunfähig. Du bist höchstens daran gehindert, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Du bekommst ganz normal ALG II.
Eine Arbeitsaufnahme ist dir nicht zumutbar, wenn sie sich nicht mit der Pflege und Betreuung vereinbaren läßt.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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