Verfasst am: 19.01.2012, 18:26 Titel: Pflegegutachten falsch - Was nun tun?
Hallo!
Die KK hat uns ja die PS 1 abgelehnt. Wir hätten ja nur 29min Mehraufwand. (nne is klar)
Haben dann ne Woche später gleich Widerspruch eingereicht und das Gutachten verlangt.
Heute kam das Gutachten. Les mir das durch und es ist eigentlich komplett falsch. Fängt bei der Pflegeperson an (gesagt: Mutti; drin stehen Mutti und Vati zu gleichen Teilen)
Dann steht drin, wir würden sie nicht kämmen, Zähne putzen, keine Teilwäschen machen, und von Windeln wechseln steht da auch nix. Wäsche waschen würde ich nur 2x/Woche. (Is auch klar , bei dem was Klara spuckt), angetroffen hätte sie Klara im Kinderstuhl (stimmt auch nicht, wir mußten sie wecken und dann saß sie aufm Schoß)
Was müssen wir jetzt machen? Von der KK kam nichts weiter mit. Nur das Gutachten.
Oder meldet sich die KK oder der MDK von sich aus?
LG
PS: Tagebuch hatte ich keins geführt. _________________ Melli(11/80, Mann(10/77), Stella(10/06) gesund und Klara (05/10) Hirnschäden durch O2-Mangel während d. Geburt, motorisch entwicklungsvrzögert, Krampfanfälle (z.Zt. keine ); Jan 2012: Klara geht in den Kindergarten
widerspruch einlegen,die kk und MDK melden sich nicht von selbst bei dir...
wenn ich mir das so durchlese was deine maus hat,ist es eigentlich ne Frechheit das die das ablehnen,aber kenn ich von meinem kleinen.Liam war laut denen auch nicht pflegebedürftig...lach.
Wenn das nicht hilft mit dem Widerspruch,das deine kleine Neubegutachtet wird,geh zu einem Anwalt.
Ach ja...verlange beim MDK,wenn du nen neuen Termin bekommst,eine Kinderbegutachterin.Die haben wenigstens Ahnung.
Verfasst am: 19.01.2012, 18:33 Titel: Re: Pflegegutachten falsch - Was nun tun?
melli1511 hat folgendes geschrieben:
Dann steht drin, wir würden sie nicht kämmen, Zähne putzen, keine Teilwäschen machen, und von Windeln wechseln steht da auch nix.
Hallo Melli,
wenn dazu nix drinsteht, heißt das nur, dass der Gutachter dazu keinen Mehrbedarf erkannt hat.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Du mußt jetzt schriftlich Deinen Widerspruch begründen. Lies Dir genau das Gutachten durch und nehme zu allen Punkten Stellung. Hattest Du vorher die Pflegefibel gelesen?
Viel Erfolg dabei. _________________ Liebe Grüße,
Mellie
Anmeldedatum: 28.10.2010 Beiträge: 79
Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.01.2012, 19:30 Titel:
Hallo Melli,
Klara wird doch erst 2... da muß man alle Kinder wickeln, kämmen und waschen und ihnen die Zähne putzen..
Hast du denn einen behinderungsbedingten Mehraufwand?
Zusätzliche Teilwäschen und Therapien zählen dann ja auch.
mein Sohn ist auch entwicklungsgestört und hat Makrocephalus. Hab versucht mit 3 Jahren eine Pflegestufe zubekommen. Wurde mit der Begründung abgelehnt, kleine Kinder brauchen immer mehr Zeit. Wobei ich mit der MDK-Tante auch nicht zufrieden war, die war gerade mal 10min da und hat sich meinen Sohn auch nicht richtig angeschaut. Ich hatte nicht das Gefühl, das sie wirklich dafür geeignet war. Hab dann nach vielen Widersprüchen nen halbes bis 3/4 Jahr später nochmal neu beantragt und dann ging das plötzlich. Die Frau hat sich wirklich interessiert für ihn und hat auch gesehen, das man beim ihm mehr Zeit als bei normalen braucht. Vorallem Therapien und auch Zeiten für Haushalt wurde bei mir angerechnet, da ich ihn ständig umziehen mußte und dadurch auch mehr Wäsche zum Beispiel entsteht.
Also nicht aufgeben, ich hab da auch nen Kampf schon durch
den schon eingereichten Widerspruch jetzt noch begründen! Und zwar Pünktchen für Pünktchen alles bemängeln, was falsch ist! (Können ruhig mehrere Seiten werden! )
Und als Tipp: führe für den Widerspruchsbegutachtungstermin doch besser ein Pflegetagebuch!
LG Danni _________________ DanniB mit
E. (1998) gesund
Doro (1999) Hypomelanosis Ito mit tiefgreifender Entwicklungsstörung, Epilepsie (bisher ohne Anfälle), Skoliose, Intelligenzminderung
Hab ich jetzt ne Frist für die Begründung? Der offizielle Widerspruch is ja schon raus.
Muss ich um ein erneuten Termin bitten, oder melden die sich?
Wie is das mit den Zeiten, wenn Klara jetzt in den Kindergarten geht? Einfach die gleichen Zeiten nehmen, wie am WE. Lt Physio soll ich gar nicht erwähnen, das sie jetzt in de Kita geht.
Wenn ich mir n neuen Gutachter wünsche, lieber n Gutachter oder n Arzt? Es war ja ne MDK-Pflegekraft da.
Hallo CarolaBerlin,
was ist ein behinderungsbedingter Mehraufwand?
Und mit wem kann ich das Gutachten mal durchgehen? Wer könnte sich damit auskennen? SPZ, Kinderarzt...?
LG _________________ Melli(11/80, Mann(10/77), Stella(10/06) gesund und Klara (05/10) Hirnschäden durch O2-Mangel während d. Geburt, motorisch entwicklungsvrzögert, Krampfanfälle (z.Zt. keine ); Jan 2012: Klara geht in den Kindergarten
ich weiß nicht, ob es für die Begründung eine Frist gibt, aber ich würde sie schnellstmöglichst nachreichen.
Klara geht doch sicher nicht immer in den KiGa (Ferien, Urlaub ...). Den würde ich auch rauslassen. Nimm einfach den Pflegeaufwand, den du jeden Tag hast und schreib das eine Woche lang auf.
Zitat:
was ist ein behinderungsbedingter Mehraufwand?
Das ist die Zeit, die du für dein Kind mehr benötigst als für ein gesundes Kind. Es gibt Tabellen, in denen du nachschauen kannst, welche Zeiten für ein gesundes Kind angesetzt werden (siehe Pflegegeldfibel von MichaelK). Du gibst also alle Zeiten an, die du benötigst, und der Gutachter zieht davon die Zeit ab, die für ein gleichaltriges Kind normal sind. (Hoffe, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt! )
LG Danni _________________ DanniB mit
E. (1998) gesund
Doro (1999) Hypomelanosis Ito mit tiefgreifender Entwicklungsstörung, Epilepsie (bisher ohne Anfälle), Skoliose, Intelligenzminderung
Hallo Melli, da deine Kleine erst 1,5 Jahre alt ist, musst du wirklich sehr viel mehr Zeit als für ein gesundes Kind brauchen, sonst sieht es mit einer Pflegestufe sehr schlecht aus, da die Krankenkasse ja die Zeit für ein gesundes 1,5 Jahre altes Kind gegenrechnet. Die Zeiten sind auch nicht gerade gering angesetzt, z.B. braucht ein 8 Jahre altes Kind auch noch Aufsicht beim Baden usw. ... wir haben damals bei unserer Tochter das Inhalieren mit durchgekriegt (allerdings nach 2,5 Jahren vor dem Sozialgericht). Ich wünsche euch viel Erfolg. Liebe Grüße, Melle. _________________ Merlina / 12 Jahre / partielle Trisomie 2 p / besucht 6. Klasse der Waldorfschule als Integrativkind /Ergotherapiepraxis für Kinder und Jugendliche www.kringelbunt.de www.merlina-ra-zoe.de
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