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Wer übernimmt Kosten von Integrationskraft im Regelkiga?

 
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Sabrina82
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 22:07    Titel: Wer übernimmt Kosten von Integrationskraft im Regelkiga? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind im Moment am klären ob unser Tiger nicht bei uns im Ort in den Regelkindergarten kann. Er ist zwar im Moment in einem Förderkindergarten aber wir fühlen uns dort nicht wohl, da dort nicht wirklich mehr gemacht wird wie im Regelkiga und die Atmosphäre nicht sehr ansprechend ist. Außerdem benötigen wir nur eine Halbtagsbetreuung was denen scheinbar nicht so recht ist.
Jetzt halt die Frage wie es mit den Kosten einer Integratiionskraft aussieht. Wer übernimmt sie? Wäre schön wenn einige Antworten aus RLP bevorzug nördliches RLP käme, da diese Sachen ja doch Ländersachen sind.
Gruß Sabrina

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PS Luca 08/2008, Z.n. Battered Child, PSII Spastische bilertale ICP, VSD, Submusköse Gaumenspalte, GÖR, Verdacht auf Gendefekt, kein Sprechen, seit Feb.12 bestätigte Epilepsie uv Baustellen mehr. SBA 100% G aG H B, PT J. 12/2010 gesund
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Zitat:
Wer übernimmt sie? ....da diese Sachen ja doch Ländersachen sind.


Das läuft über die Eingliederungshilfe und die ist Bundesrecht.

Bei der Behinderung Deines Kindes ist das Sozialamt zuständig.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic47633.html

Musterantrag:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1238200#1238200

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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paulmoritz
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind aus RLP. Die Kosten dafür übernimmt das Sozialamt - einkommensunabhägig.

Liebe Grüße und alles Gute

Anke

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Kind: Maximilan Jens, geb. 14.1.2006, gesund und Paul Moritz, geb. 11.9.2008, Diagnose: benigne myoklonische Epilepsie des Kindesalters, ketogene Diät seit 21.3.2011 - endlich anfallsfrei! www.epilepsie-kind.de
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Sabrina82
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Info. Das die Eingliederungshilfe von Bund kommt weiß ich schon, aber die Schul- bzw in umserem Fall Kindergartengesetze machen die Länder selbst und ich sehe Infos wegen der Inegrationskraft immer nur im Zusammenhang bei der Schule und nicht wegen Kindergarten deshalb meine Frage.
Auch beim SGB kommt der Kindergarten nicht wirklich rüber.
Gruß Sabrina

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Jenny2409
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Annette Schmidt hat folgendes geschrieben:
Hallo!

Zitat:
Wer übernimmt sie? ....da diese Sachen ja doch Ländersachen sind.


Das läuft über die Eingliederungshilfe und die ist Bundesrecht.

Bei der Behinderung Deines Kindes ist das Sozialamt zuständig.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic47633.html

Musterantrag:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1238200#1238200

Liebe Grüße

Annette


Ich komme aus Köln und hier ist das irgendwie anders:
Das Sozialamt ist dann zuständig, wenn das Kind eine integrative oder Fördereinrichtung besucht. Geht es um eine Einzelintegration in einer Regelkita, ist bei uns der LVR (Landschaftsverband Rheinland) zuständig.

Liebe Grüße
Jenny
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anitaworks
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jenny,

dann scheint Köln mal wieder eine "Extrawurst" zu sein.

Der LVR zahlt hier die Förderschulen und entsprechende Einrichtungen bzw. rechnet mit den Sozialämtern ab.

Ich habe jetzt für eine Einzelintegration bzw. I-Platz die Anträge beim Kreissozialamt stellen müssen.

Liebe Grüße
Anita

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*1968
*1966 Mann
*1996 Sohn Asperger ICD-10 F84.5 hoher IQ
*1998 Tochter Verdacht auf Asperger, Knick-Senk-Füße
*2002 Tochter Verdacht auf Asperger, ADS F90.0 G, hoher IQ, starke Brille wegen Hornhautverkrümmung
*2007 Sohn Verdacht auf Asperger
Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Zitat:
dann scheint Köln mal wieder eine "Extrawurst" zu sein.


Derlei Extawürste sind ggf. ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Evil or Very Mad

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html

Art 31
Bundesrecht bricht Landesrecht.


Liebe Grüße

Annette

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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette,

ich weiß, aber Köln ist mir schon mehrfach bitter aufgestoßen. Und die haben zum Teil recht merkwürdige Sachbearbeiter. Rolling Eyes Rolling Eyes Da ist Jessica's schon fast ein "Lämmchen" gegen. Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes

Es kann aber gewollte Fehlinformation incl. Filterstufen sein.

Liebe Grüße
Anita

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