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Rechtsanspruch für Reha mit SBA?
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Jutta T
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Anmeldedatum: 19.01.2007
Beiträge: 1906

BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alexa,

deine Aussage stimmt nicht. In manchen Fällen ist vielleicht die RV zuständig, wir haben aber bereits 2 Reha Maßnahmen gemacht und beide sind über die KK gelaufen. Wink

LG Jutta
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MamaAlexa
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Anmeldedatum: 28.02.2009
Beiträge: 1748
Wohnort: zwischen Koblenz und Limburg

BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jutta,

Echt? Die.Aussage habe ich damals von einem Sachbearbeiter der Rentenversicherung erhalten. Da kannst du mal sehen, dass die gar nichts wissen Wink

Gruss
Alexa

_________________
Alexa mit Luca (* 2003); Sprachentwicklungsstörung; ohne Ursache
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Jutta T
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Anmeldedatum: 19.01.2007
Beiträge: 1906

BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alexa,

stimmt Wink

Gruss
Jutta
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TanjaJ1972
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Anmeldedatum: 09.07.2007
Beiträge: 309
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alexa,
wir waren auch beide Male über die KK. Hatte bei der RV zwar beim ersten Mal beantragt, aber die haben den Antrag an die KK weitergeleitet. Beim zweiten Mal hab ichs dann direkt über die KK versucht.
Gruss
Tanja

_________________
Tanja mit Nico (*17.06.2003, Kabuki-Syndrom, nur noch 1 Niere, verdeckte Gaumenspalte, KISS), SBA 100% B,G,H, PS2 ; und Nina (*16.06.2006, gesund)
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Rita2
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Beiträge: 1280
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alexa,

beide (KK und RV) sind gleichberechtigt leistungsberechtigt oder müssen die Leistung erbringen. Unsere Rehas in Werscherberg (2002 und 2003) waren beide über die KK und die KK hat damals auch nicht an die RV verwiesen.
2008 (das erste Mal Murnau) hat uns die KK an die RV weiterverwiesen. Zur Zeit scheint es so zu sein, das die KKs alle Kinderrehas an die RV verweisen. Die erste Reha wurde nach Widerspruch von der RV genehmigt. Das Jahr darauf wurde abgelehnt mit der Begründung, daß eine Reha seine spätere Arbeitsfähigkeit nicht beeinflussen würde, da sowieso behindert. Naja etwas schöner formuliert, aber so gemeint. Die RV hat dann den Antrag an die KK weitergeleitet. Die haben dann 2009 und auch 2010 genehmigt. 2011 haben wir keine Antrag gestellt.

Viele Grüße
Rita

_________________
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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Claudinchen01
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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Dann probieren wir es einfach wieder und gucken was passiert Wink
grüßle

_________________
Claudia mit Sohn(12/04)(geb. 32. SSW) mit spastischer Diparese, hat Ringorthesen, frühkindler Autismus und 2. Sohn (01/08)., gesunder Trotzkopf Wink
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