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Rechtsanspruch für Reha mit SBA?
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Claudinchen01
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 18:25    Titel: Rechtsanspruch für Reha mit SBA? Antworten mit Zitat

Hi,
wir sind ja zur Zeit in Murnau und eine Mutter erzählte mit einer 100%igen Schwerbehinderung hat ihr Sohn jährlichen Anspruch auf eine Kur/Reha....mehr konnte sie mir aber auch nicht s agen.
Ist das nur bei 100% oder auch schon bei weniger? und gegen wen hat man den Anspruch- KK oder RV?
Ich denke halt, das es in 2 Jahren nochmal sinnvoll wäre und möchte michi einfach ein bisschen schlau machen.
danke

_________________
Claudia mit Sohn(12/04)(geb. 32. SSW) mit spastischer Diparese, hat Ringorthesen, frühkindler Autismus und 2. Sohn (01/08)., gesunder Trotzkopf Wink
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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich weiss, dass man einen Anspruch auf jährliche Kur hat, wenn eine neurologische Diagnose vorhanden ist. Das hat mir eine Mutter in der Mutter-Kind-Kur erzählt, die ich letzten Sommer gemacht habe.

Gruss
Alexa

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Alexa mit Luca (* 2003); Sprachentwicklungsstörung; ohne Ursache
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Petra 13
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

bei einem chronisch kranken Kind, wie unsere Diana eines war, hatten wir auch Anspruch auf eine jährliche Kur.

liebe Grüße

Petra

_________________
Petra(´65) und Arno(´55) mit Mario(´89):ADS, 2 kleinen Sternenjungs (19. und 20.SSW) und unseren Vollzeitpflegekindern Sissi(´98): Sprachbehinderung, emotionale Störung mit Ängsten,Wahrnehmungsstörung, Lernbehinderung; Zwilling Diana(´98): Sternenkind seit Juli 05 und Stefan(´00): Epilepsie, Entwicklungsverz.,Wahrnehmungsstörung
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kati543
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,
ich kann dir sagen, dass es nichts mit dem SBA zu tun hat, aber mehr weiß ich leider auch nicht. Den SBA gibt es für zu viele unterschiedliche Diagnosen. Und die meisten davon sind sogar ein Hinderungsgrund für eine Kur.

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Katrin (Epilepsie)
O. (Frühkindlicher Autismus (HFA), gl. Entwicklungsst., Ptosis, Hypotonie, Vd. auditive Wahrnehmungsst., Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühkindlicher Autismus, Esstörung, Hypospadie, Trigonoceph., Hypotonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Vd. Valproatembryopathie)
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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Petra 13 hat folgendes geschrieben:
hi,

bei einem chronisch kranken Kind, wie unsere Diana eines war, hatten wir auch Anspruch auf eine jährliche Kur.

liebe Grüße

Petra


Hallo Petra,
Ist Epilepsie nicht eine neurologische Erkrankung? Dann passt es doch bzw. hat gepasst.

Gruss
Alexa

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Rita2
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

durch einen SBA oder durch eine chronischen Krankheit hat man keinen Anspruch auf jährliche Kur bzw.Reha. Für alle gilt die Regel das es ein Reha frühestens alle 4 Jahre gibt. Aber von dieser Regel gibt es die Ausnahme das eine frühere Reha möglich ist, wenn diese medizinisch unbedingt notwendig ist. Und da sind sowohl KKs als auch RV meistens sehr kulant bei behinderten Kindern, bzw man kann begründen warum eine Kur/Reha früher notwendig ist.
Wir waren auch 3 Jahre hintereinander auf Reha in Murnau ohne Probleme. Davor waren wir zweimal nacheinander in Werscherberg. Beide "Blöcke" lagen aber 5 Jahre auseinander.
Für das 2. mal Werscherberg war ein Widerspruch notwendig, in dem wir geschrieben haben, daß die Reha jetzt notwendig ist, da er jetzt Sprache lernen muß (unser Sohn war da 7 Jahre alt) und nicht nach weiteren 4 Jahren mit 11 Jahren. Dies wurde als medizinische Notwendigkeit akzeptiert für eine frühere Reha.
Man muß einfach begründen können, warum die Reha früher (als nach 4 Jahren) notwendig ist.

LG
Rita

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Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rita,
Es liegt aber immer noch im Ermessen des Kostenträgers, ob die Kur genehmigt

Luca war nur einmal zur Reha, vor.3 Jahren. Wegen der Sprache waren wir weg. Aber selbst diese zum damaligen Zeitpunkt erste Kur würde uns erst einmal verweigert. Also nichts mit Kulanz des Kostenträgers.

Gruss
Alexa

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TanjaJ1972
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wir waren 2008 zum ersten Mal in Murnau, dort wurde auch empfohlen, im Folgejahr direkt nochmal zu kommen.
Ich habe dann 2 Jahre vergeblich versucht, eine Wiederholungsreha für Nico zu bekommen - trotz SBA mit 100% B,G und H. Das hat keine Socke interessiert.
Erst letztes Jahr, also nach 3 Jahren, durften wir nochmal fahren.
Das hängt also echt sehr stark vom Sachbearbeiter ab, wie bei allem, was man beantragen muß.....
LG
Tanja

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Tanja mit Nico (*17.06.2003, Kabuki-Syndrom, nur noch 1 Niere, verdeckte Gaumenspalte, KISS), SBA 100% B,G,H, PS2 ; und Nina (*16.06.2006, gesund)
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Rita2
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte auch nicht sagen, daß die KKs immer kulant sind. Aber die Aussagen über meinem Beitrag, daß man mit SBA oder ähnlichen einen Rechtsanspruch hat sind falsch. Und dieses wollte ich ausdrücken. Und das so viele behinderte Kinder jährlich fahren dürfen, zeigt ja doch irgendwie das es KKs oder Sachbearbeiter gibt die recht kulant sind. Zumindest kulanter wie bei Nichtbehinderten.

Und wenn man weiß das es keinen Rechtsanspruch gibt, sondern die Genehmigung davon abhängt, ob es medizinisch unbedingt notwendig ist die Wartezeit von 4 Jahren nicht eingehalten wird, kann man seinen Antrag auch entsprechend begründen.

Viel Erfolg allen bei den kommenden oder laufenden Rehaanträgen.
Rita

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Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rita,
für die Genehmigung von Reha-Maßnahmen sind die Rentenversicherungen zuständig.

Gruss
Alexa

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