Verfasst am: 18.01.2012, 00:29 Titel: Parkausweis bei Merkzeichen G?
hallo
ich bin ein wenig verwirrt,eine freundin hat mir heute erzählt,dass es ein parkausweis gibt mit dem man z.b. in zonen wo man eine parkscheibe benötigt 3std stehen darf statt nur 1 std!
ist da was dran?weiß da wer was von?
und wenn dem so sein sollte wo kann man das teil beantragen???
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Wohnort: OWL in Nordrhein Westfalen
Verfasst am: 18.01.2012, 08:26 Titel:
Moin,
ja da gibt es einen orangenen Parkausweis.
Bei uns gibt es den bei der Stadt, wenn das MZ G mit 80 % vorliegt und man nur noch 100 m laufen kann.
Auf der Internetseite unserer Stadt wird es so erläutert:
"Wenn Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Parkausweises für Behinderte nicht erfüllen, d. h. Ihnen die Merkzeichen "aG" und "BI" nicht zuerkannt sind, haben Sie die Möglichkeit unter den u. g. Bedingungen einen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu beantragen.
1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lenenwirbelsäule, soweit sich diese auf des Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig
einem Grad der Behinderung von wenigestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (bis zu 3 Stunden),
- auf Bewohnerparkplätzen (bis zu 3 Stunden),
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol).
Gültigkeit: Der Parkausweis ist 2 Jahre gültig."
LG
Birte _________________ Jan (1/97 - 8/97 - Herzfehler), Lea (05/99, HC mit Entwicklungsverzögerung etc.), Jona (04/01, fit)
auch wir haben das aG seit Felix ca. 2 Jahre alt war.
100% seit Geburt.
LG
Nicole _________________ Nicole 05/75 und Udo 12/71 mit Katharina 11/04 frühkindl. Bronchialasthma u. Felix 03/07 Deletion am Chromosom 7, ASD1, Analatresie, Hypospadie, Lippenspalte rechts, Nystagmus, seit Okt.10 Gastrotube, unser kleiner, süßer Terrorist
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Ich bin im Frieden wo ich bin!
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