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Parkausweis bei Merkzeichen G?
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 00:29    Titel: Parkausweis bei Merkzeichen G? Antworten mit Zitat

hallo

ich bin ein wenig verwirrt,eine freundin hat mir heute erzählt,dass es ein parkausweis gibt mit dem man z.b. in zonen wo man eine parkscheibe benötigt 3std stehen darf statt nur 1 std!

ist da was dran?weiß da wer was von?

und wenn dem so sein sollte wo kann man das teil beantragen???

lg
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BirteBr
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ja da gibt es einen orangenen Parkausweis.

Bei uns gibt es den bei der Stadt, wenn das MZ G mit 80 % vorliegt und man nur noch 100 m laufen kann.

Auf der Internetseite unserer Stadt wird es so erläutert:

"Wenn Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Parkausweises für Behinderte nicht erfüllen, d. h. Ihnen die Merkzeichen "aG" und "BI" nicht zuerkannt sind, haben Sie die Möglichkeit unter den u. g. Bedingungen einen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu beantragen.

1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lenenwirbelsäule, soweit sich diese auf des Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig
einem Grad der Behinderung von wenigestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.

4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (bis zu 3 Stunden),
- auf Bewohnerparkplätzen (bis zu 3 Stunden),
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol).

Gültigkeit: Der Parkausweis ist 2 Jahre gültig."

LG
Birte

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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

danke dann werde ich mich mal schlau machen bei der stadt!!!

rick kann sich ja nicht alleine bewegen...

lg
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Christine_HoLa
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Vanessa: Warum beantragt ihr denn nicht das Merkzeichen aG und somit den blauen Parkausweis

Gruß
Christine
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

@christine vom versorgungsamt meinten die das dies erst mit 3 möglich wäre da rick ja irgendwann beginnen würde zu laufen!!!

lg
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BirteBr
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Vanessa,

das ist aber nicht richtig. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kriegen das auch Babies. Macht ja auch steuerlich einen Unterschied.

Nimm mal die Suchfunktion, da findeste bestimmt was zu.

LG
Birte

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Christine_HoLa
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

unsere Tochter bekam bereits vor ihrem 1. Geburtstag das aG. Die genannte Altersgrenze ist definitiv nicht korrekt.

Steuerlich macht es keinen Unterschied, da das H vorliegt. (so habe ich es zumindest in Erinnerung)

Gruß
Christine
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NicoleL
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch wir haben das aG seit Felix ca. 2 Jahre alt war.
100% seit Geburt.

LG
Nicole

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Nicole 05/75 und Udo 12/71 mit Katharina 11/04 frühkindl. Bronchialasthma u. Felix 03/07 Deletion am Chromosom 7, ASD1, Analatresie, Hypospadie, Lippenspalte rechts, Nystagmus, seit Okt.10 Gastrotube, unser kleiner, süßer Terrorist Wink
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BirteBr
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Cristine,

ich dachte, dass doch. Aber sicher bin ich nicht, da wir das aG nicht haben.

Aber das lässt sich ja rausfinden.

LG
Birte

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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

dann werde ich doch den antrag stellen!!!

lg
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