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Lohnsteuerjahresausgleich
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Angelina21
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 23:00    Titel: Lohnsteuerjahresausgleich Antworten mit Zitat

Hi wie schon erzählt hab ich ja nun den Ausweiss bewilligt bekommen. Angelina hat 80 % und H,B und G

Jetzt mache ich mich an die Steuer und überlege ob das überhaupt was bringt ich bin Lohnsteuerklasse 5 und mein Mann 3 da müssen wir doch bestimmt nachzahlen?? Wir machen jetzt 2008-2011 meint ihr das rentiert sich überhaupt?? Hab keine Lust ne fette Nachzahlung zu bekommen

Danke für eure Antworten
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Roswitha41
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

ich versteh jetzt nicht ganz deine Befürchtung einer Nachzahlung.

Habt ihr für die genannten Jahre schon Steuererklärungen abgegeben (also für 2008 -2010) oder macht ihr die Steuererklärung erstmals?

VG Roswitha

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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Mein Sohn hat auch 80 % und die gleichen Merkzeichen.

Wir mussten noch nie etwas nachzahlen. Allerdings machen wir jährlich unseren Lohnsteuerausgleich. Und wir haben auch die Steuerklassen 3 und 5.

Wir lassen unseren Lohnsteuerausgleich vom Steuerberater machen.

Gruss
Alexa

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Alexa mit Luca (* 2003); Sprachentwicklungsstörung; ohne Ursache
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Angelina21
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

also wir haben noch nie einen ausgleich gemacht deshalb meine befürchtungen.
ich habe eben gehört das viele bei 3 und 5 nachzahlen mussten deshalb frage ich.
was macht das finanziell denn in etwa aus durch den SBA
was genau kann man absetzen?
pauschalbetrag, km geld weiss ich sonst noch was?
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Esthephania
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Angelina hat 80 % und H,B und G


Hallo Angelina,

ich kann nun nicht sagen, ob es sich rentiert, dass Du den Ausgleich machst. Aber Du hast ja durch den SBA etliche Pauschbeträge, die Du angeben kannst. Außerdem Kilometerpauschale.

Ob nun jemand nachbezahlen muss oder etwas zurück bekommt, ist ja nicht nur von den steuerklasen abhängig, sondern auch davon, was man absetzen kann. ZB. die Pauschbeträge, Versicherungen usw.

Es gibt doch eine Verpflichtung die Erklärung abzugeben.

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Viele Grüße Esthe

mit Tochter, 16 Jahre, spastische Diparese, Infantile Cerebralparese

Eine kränkende Wahrheit ist mehr wert als eine reizende Schmeichelei
Johann Heinrich Pestalozzí
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Esthephania
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier noch nützliche infos dazu:


http://www.familienratgeber.de/schw.....he/steuerfreibetraege.php

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Viele Grüße Esthe

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HEP-Cindy
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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

lass dich doch mal vom Steuerhilfeverein beraten. Wenn man deine Situation nicht kennt, ist es schwer zu sagen.

Lg

Cindy
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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich kann gar nicht glauben, dass ihr nicht nie einen Lohnsteuerausgleich gemacht habt. Man wird doch vom Finanzamt angeschrieben.
Selbst meine Mutter, die schon Rente bezieht, wurde angeschrieben. Sie hat dann beim Finanzamt angerufen. Sie müsste dann sagen, wieviel sie an Rente bekommt. Das war dann wohl zu wenig für einen Lohnsteuerausgleich.

Gruss
Alexa

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angelina!

Zitat:
Angelina hat 80 % und H,B und G ...Jetzt mache ich mich an die Steuer und überlege ob das überhaupt was bringt ich bin Lohnsteuerklasse 5 und mein Mann 3 da müssen wir doch bestimmt nachzahlen??


War bei uns auch so, als ich noch arbeiten konnte, ich hatte die 5 und mein Mann di3 und trotzdem gab es immer eine größere Steuerrückerstattung.

Seit 2008 beziehe ich eine volle Erwerbsminderungsrente, zahle gar keine Steuer, weil ich weit unter dem Freibetrag liege, d .h. mein Mann zahlt mit Steuerklasse 3 eigentlich permanent zu wenig Steuern und trotzdem gab es immer erhebliche Summe zurück.

Zitat:
ich habe eben gehört das viele bei 3 und 5 nachzahlen mussten deshalb frage ich.


Nicht zwingend, siehe unser Beispiel. Derjenige mit Lohnsteuerklasse 5 zahlt ja überdurchschnitttlich viel Steuern, so dass sich das dann ausgleicht.

Zitat:
was macht das finanziell denn in etwa aus durch den SBA


Da kann man keinen Pauschalbetrag nennen, das hängt von ganz individuellen Gegebenheiten ab, Höhe des Einkommen (woraus sich der persönliche Steuersatz ergibt), gezahlte Steuern, Anzahl der Familienmitglieder, Höhe der außergewöhnlichen Belastungen...

Zitat:
was genau kann man absetzen?
pauschalbetrag, km geld weiss ich sonst noch was?


Lies am besten mal hier da habe ich alles Wichtige im Detail erklärt:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1036166#1036166

Was unabhängig vom SBA auch absetzbar ist, sind die Vorsorgeaufwendungen für Euch Eltern (z.B. KV- und PV-Beiträge, Beiträge zu Riesterverträgen, Fahrtkosten zur Arbeit....)

So und jetzt zum neidisch werden für alle, die es noch vor sich haben whistling Wink :

Meine Steuererklärung für 2001 ist schon zu einem großen Teil fertig (Resultat schlafloser Nächte) und sie ist in unserem Fall nicht ganz unkompliziert, aber ich habe mittlerweile Routine. Sobald ich die noch fehlende Belege und den Rest ergänzt habe, geht das raus. Wir hatten 2011 außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 175 % meine Jahres-Netto-Rente.... Shocked

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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PapaBernhard
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal die Frage nach dem "was bringt es": Egal, was es bringt, bist Du ja verpflichtet, die Steuererklärung zu machen.

Wichtig als Merkzeichen in den Ausweisen ist das "H", denn nur das bringt wirklich einen nennenswerten Freibetrag. Übrigens für das ganze Jahr, in dem das "H" erstmals ausgestellt wurde. Also auch wenn Du im Dezember das "H" erst bekommen hast, gilt der gesamte Freibetrag für das ganze Jahr.

Gib wirklich alles in der Steuer ein (am besten kauf Dir eine gute Software). Lass Dir jeden Arztbesuch, jede Zuzahlung etc. bescheinigen, weil Du die Fahrtkosten etc. angeben kannst. In der Regel kommt man schnell über den Pauschal-Betrag hinaus.

Wie schon gesagt: auch bei 3/5 sollte es eigentlich ohne Nachzahlung ausgehen, sofern sich die Einkommen deutlich unterscheiden.

Liebe Grüsse
Bernhard
(der nur auf den Bescheid vom Arbeitgeber wartet, dass er anfangen kann, seine Finanzamt-Sachbearbeiterin zu ärgern)

_________________
Bernhard *69, Christiane *70
Dominik *15.10.07 Asphyxie bei Geburt, Entwicklungsverzögerung, Epi
Adoptivschwester *2006
Leon 2005 (+10SSW) Björn 2004 (+15SSW)

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Krankenpfleger bei einem 24h-Kinder-Intensivpflegedienst
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