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Haushaltshilfe über Verhinderungspflege finanzieren?
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Astrid

AstridNed hat folgendes geschrieben:
was jetzt die Frage nicht beantwortet, ob man es darf??


Nö, tut es nicht, meine Antwort galt auch Daniela. Wink

Ich gehe mal davon aus, dass man es darf, die Pflegekasse weiß doch nicht, was die Verhinderungspflege-Person konkret macht. Oder müsst Ihr darüber Rechenschaft ablegen? Außerdem gehört Hauswirtschaft zur Pflege dazu. Wink

Wir haben stundenweise Verhinderungspflege nie in Anspruch genommen, wir haben über die Verhinderungspflege jeweils eine zweiwöchige Ferienreise finanziert.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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BarbaraPlohr
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin letzte Woche ja an der Schulter operiert worden (Sehnenabriss und
Knochenabfräsung). Im Vorfeld schon wegen der Haushaltshilfe telefoniert.
Die verweigern mir die Haushaltshilfe, wollen das nur über Verhinderungspflege abrechnen. Ich brauche eure hilfe !!

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Barbara und Günter mit Steffen, 18 Jahre, mehrfach behinderter Kanner-Autist
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BirteBr
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

frag die doch mal nach dem Gesetzestext, wo das geregelt sein soll.

Oder lade dir den Antrag aus dem Netz und reich ihn einfach ein, so dass sie den schriftlich ablehnen müssen. Du brauchst einen rechtsmittelfähigen Bescheid, dann kannst du Widerspruch einlegen bzw. letztendlich klagen.

Aber das dauert und deswegen machen es die meisten nicht, weil HHH ja meist eine akute Notlage ist.

Kommen bestimmt noch fundierte Antworten!

LG
Birte

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lisa schrenk
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

hol dir ein Rezept vom Arzt und reiche das schriftlich ein. Auf Aussagen am Telefon solltest du dich nie verlassen. Schriftlich müssen sie eine Ablehnung begründen. Offiziell darf man Verhinderungspflege nur abrechnen, wenn es um die Pflege des Behinderten geht.
Hier der Text der § 39 SGB XI: § 39 SGB XI
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr

Dabei geht es ausdrücklich nicht um die allgemeine Haushaltsführung. Hinsichtlich der Haushaltshilfe gilt folgendes:
Haushaltshilfe
Unterschiedliche Bedingungen für die Kostenerstattung einer Haushaltshilfe
Gesetzlich Versicherte können bei einer schweren Erkrankung das Recht auf eine Haushaltshilfe haben. Dieses Recht ist an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens darf die Weiterführung des Haushalts nicht möglich sein, zum Beispiel weil der Versicherte im Krankenhaus liegt, sich in einer Reha-Klinik aufhält oder zu Hause häusliche Krankenpflege erhält. Die zweite Bedingung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, entfällt die Altersgrenze.
http://www.krankenkassen.de/gesetzl.....eistungen/haushaltshilfe/

Also können die wohl verlangen, dass dein Kind durch eine Ersatzpflegeperson betreut wird. Aber sie können nicht verlangen, dass dadurch der Anspruch auf eine Haushaltshilfe entfällt. Frag sie doch mal, ob sie den § 39 schon mal gelesen haben? Meiner Meinung nach stehen uns beide Dinge GLEICHZEITIG zu.

Schließlich kann ich doch eine Ersatzpflegeperson, die mein Kind betreut, nicht gleichzeitig mit dem Haushalt betrauen. Auch wenn ich selbst beides mache. Wink

Liebe Grüße

Lisa

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Botho (1962), Lisa (1965), Freya (2007)
Sie ist stark entwicklungsverzögert und hat Pseudo Lennox. Sonst ist sie ein liebes, fröhliches Kind, das uns viel Freude macht.
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BarbaraPlohr
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Den Antrag hatte ich am Montag letzter Woche eingereicht, mit einem Attest vom Arzt, der mir für 8 Stunden am Tag bis zum 30.3 aufgeschrieben hat.
Ich werde jetzt gleich da anrufen und denen die Hölle heiß machen..................

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara!

BarbaraPlohr hat folgendes geschrieben:

Die verweigern mir die Haushaltshilfe, wollen das nur über Verhinderungspflege abrechnen. Ich brauche eure hilfe !!


Siehe auf S. 2 dieses Threads:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1522332#1522332


Liebe Grüße

Annette

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Daniela1974
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BeitragVerfasst am: 21.02.2012, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara ,

gute Besserung ! Mit mir haben Sie es auch versucht . Ich habe dann gefühlte Tausend Mal bei der KK angerufen und die Gesetzestexte ( Danke dafür !) runtergerattert .
Dann wurde eingelängt auf Seiten der KK ! Habe die HHH bekommen Exclamation

Also einen langen Atem wünsche ich Dir ....

lg Dani

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Papa , Mama und Sonnenschein Colin 2/08 , Epilepsie seit Geburt ,muskuläre Hypotonie ,glob.Entwicklungsverzögert ,extr.Knick-Senkfüße (trägt jetzt Ringorthesen ), orofaziale Dysfunktion , keine aktive Sprache
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BarbaraPlohr
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BeitragVerfasst am: 23.02.2012, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,
auch wir hatten gefühlte tausend Telefongespräche und auch bei uns hat sich das Kämpfen gelohnt, wir bekommen unsere HHH und die wird nicht über die Verhinderungspflege finanziert!!!!!!!!!!!!

LG von Barbara

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lisa schrenk
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BeitragVerfasst am: 23.02.2012, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barbara,

herzlichen Glückwunsch. Und jetzt werd schnell gesund.

LG Lisa

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Mama Ursula
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BeitragVerfasst am: 23.02.2012, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Leute!

Noch ein Tipp - traut Euch die HHH in Anspruch zu nehmen, nachdem sie rezeptiert und beantragt war, selbst wenn sie erst einmal abgelehnt wird... - wird sie später nämlich doch noch genehmigt, oft dauert das Widerspruchverfahren länger als die eigentliche Genesung - bekommt man sie natürlich nur für den primär beantragten Zeitraum, hat man sie dann nicht genutzt, hat die KK gewonnen Evil or Very Mad Das ist hier in letzter Zeit so vielen Usern passiert, dass ich da inzwischen echt überkoche!

Die Sozialstationen wissen das aber eigentlich auch und können einen durchaus bei dem Genehmigungsverfahren... unterstützen Twisted Evil

Wünsche allen Kranken die notwendige Unterstützung und eine komplikationslose Genesung!

Grüßle
Ursula

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Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
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