Verfasst am: 17.01.2012, 09:21 Titel: Haushaltshilfe über Verhinderungspflege finanzieren?
Hallo Ihr lieben ,
ist es richtig das ich eine Haushaltshilfe über die Verhinderungspflege zahlen muß ? Oder gibt es noch andere "Wege" ?
zum Sachverhalt : ich habe mir letzten Mittwoch das Bein gebrochen und bin seit gestern wieder raus . Göttergatte hatte gestern noch mal Urlaub . Nun bin ich aber eben (noch ! ) nicht so mobiel das ich alle anfallende Hauswirtschaftlichen Dinge selber machen kann .
Colin ist Tagsüber im Kindergarten und wird 15.15 Uhr gebracht . Mein Mann kommt erst 16.30 Uhr - wobei mir in diesen Zeitraum eine Freundin und eine Nachbarin helfen werden .
Mir geht es halt ums Essen machen und halt mal durch die Wohnung huschen und das nötigste erledigen . Perfekt muß es gar nicht sein - die paar Wochen geht es dann schon mal auf Sparflamme .
Nun hatte ich mit der KK telefoniert und die Frau sagte ich könne das über die Verhinderungspflege abrechnen . Habe noch vom Vorjahr 2400,- zur verfügung .
Ist es so richtig ?
lg Dani _________________ Papa , Mama und Sonnenschein Colin 2/08 , Epilepsie seit Geburt ,muskuläre Hypotonie ,glob.Entwicklungsverzögert ,extr.Knick-Senkfüße (trägt jetzt Ringorthesen ), orofaziale Dysfunktion , keine aktive Sprache
das haben die bei mir auch versucht. Allerdings steht Dir in dem Fall eine Haushaltshilfe zu. Da kannst Du das Geld von der Verhinderungspflege sparen. Ich meine, Du benötigst von Deinem Arzt ein Rezept.
LG
Heike _________________ Mama (66)
Michelle (03), ADS, LB, Migräne...
Marc (05), kerngesunder Räuber
Mh, da stimmen einge Aussagen nicht!
Verhinderungspflege hat man im Jahr nur 1510 € (2011 bzw. 2012 - 1550 €), diese Geld verfällt aber beim Jahreswechsel. Dann gibt es noch die zusätzlichen Betreuungsleistungen, das sind 100 oder 200 Euro im Monat, also 1200 oder 2400 € im Jahr, da kann man immer die Gelder eines halben Kalenderjahres mit ins nächste Kalenderhalbjahr nehmen. Wenn dein Sohn also 200 Euro im Monat bekommt, hast du von 2011 max. 1200 € zu Verfügung.
Grundsätzlich hat eine Haushaltshilfe nix mit Verhinderungspflege oder Betreuungsleistungen zu tun. Wenn du eine HHH brauchst, brauchst du dafür aber einen Schein vom Arzt.
Über die Betreuungsleistungen kann man eigentlich gar keine HHH abrechnen, da diese ja explizit nur zur Betreuung des Kindes genutzt werden darf und nicht für Pflege oder Haushalt...
Über Verhinderungspflge geht das schon, würde ich aber nur machen, wenn du sicher weißt, daß du diese Gelder dieses Jahr nicht anderweitig benötigst oder der Arzt dir keinen Schein für die HHH ausstellt.
Ich würde nicht das über die Verhinderungspflege machen,weil dir eine HHH einfach mal zusteht.Die wollen nur sparen.
Lass dir eine vom Arzt rezeptieren und fertig.
Und spar dir das von der Verhinderungspflege für notfälle auf.
da kann man immer die Gelder eines halben Kalenderjahres mit ins nächste Kalenderhalbjahr nehmen
uns wurde von unserer Verh.Pflege-Stelle mitgeteilt, dass man die ganzen Leistungen für die Verh.Pflege aus dem Vorjahr mitnehmen kann und bis spätestens 30.06. des Folgejahres nehmen muß. Das haben wir im Jahr 2011 auch so gemacht und es war kein Problem.
Hallo Dani,
von uns natürlich auch gute Besserung!
Die KK muß dir die HHH zahlen, wenn sie dir dein Arzt verordnet!
LG
Bine _________________ Josef (*79) und Sabine (*77)
mit Theresa (*16.01.05)-Dramaqueen - aber gesund
und Johannes (*15.08.07) -Entwicklungsstörung bei Balkenhypoplasie, Mikrocephaly with simplified gyral pattern, sympt. komplex fokale Epilepsie, muskuläre Hypotonie, dyskinetische Bewegungsstörung, Sehbehinderung, GöR
Hallo zusammen,
wie schön das dieses Thema gerade hier bersprochen wird. Da klinke ich mich dann einfach mal mit eine.
Ich werde mich wohl an meiner Schulter operieren lassen müssen und werde dann auch einige Zeit eine Haushaltshilfe gebrauchen.
Steffen ist ja schon volljährig, aber da er ja behindert ist, steht mir die doch trotzdem zu, oder?
LG von Barbara _________________ Schaut einfach mal rein in unsere Homepage, ich würde mich freuen!
Barbara und Günter mit Steffen, 18 Jahre, mehrfach behinderter Kanner-Autist
ich denke mal, dass kommt drauf an, welchen Aufwand du für seine hauswirtschaftl. Versorgung hast.
Aber viell. weiß jemand anderes genau Bescheid?
LG
Bine _________________ Josef (*79) und Sabine (*77)
mit Theresa (*16.01.05)-Dramaqueen - aber gesund
und Johannes (*15.08.07) -Entwicklungsstörung bei Balkenhypoplasie, Mikrocephaly with simplified gyral pattern, sympt. komplex fokale Epilepsie, muskuläre Hypotonie, dyskinetische Bewegungsstörung, Sehbehinderung, GöR
da habt ihr aber Glück gehabt. Es wirkt sich ja selten zum Vorteil für die Kunden aus, wenn einen KK keine Ahnung hat. Dass ihr Leistungen nach § 39 SGB XI ("Verhinderungpflege") mit in das neue Kalenderjahr rübernehmen durftet, ist rechtlich nicht vorgesehen. Schön, wenn sie euch also eure Kosten trotzdem erstattet haben.
also ich habe dann heute noch mal mit der KK telefoniert .
lt Aussage der KK- Dame ist es so , das ich keine HHH bewilligt bekäme da ich ein Kind mit Pflegestufe hätte . Ich müßte die HHH über die Verhinderungspflege zahlen ! Könnte die zus. Betreuungsleistungen dafür nicht nehmen , da die nur für die Betreuungen von Colin wären .
Das kann es doch nicht sein ? Oder doch ? Hat jemand einen Gesetzestext - Link für mich ?
Ganz liebe Grüße
Dani _________________ Papa , Mama und Sonnenschein Colin 2/08 , Epilepsie seit Geburt ,muskuläre Hypotonie ,glob.Entwicklungsverzögert ,extr.Knick-Senkfüße (trägt jetzt Ringorthesen ), orofaziale Dysfunktion , keine aktive Sprache
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Verfasst am: 17.01.2012, 14:47 Titel:
Hey,
nein, du musst die HHH nicht über die VHP abrechnen. Was würden denn sonst die Eltern machen, die keine behinderten Kinder haben?
Bei der Barmer ist das (laut website) so geregelt:
"Wenn Sie krank sind und Kinder zu versorgen sind, sorgen wir für Entlastung. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für Ihre Behandlung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Wir unterstützen Sie zwei Jahre länger. Anstelle der vom Gesetzgeber festgelegten Haushaltshilfeleistung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten Sie bei uns eine Haushaltshilfe auch dann noch, wenn Ihr Kind älter ist.
Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte den eigenen Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine 14 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5, maximal 10 Euro pro Tag.
Bei uns bekommen Sie außerdem auch dann eine Haushaltshilfe für einen nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Zeitraum von maximal drei Monaten, wenn Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zu versorgen sind. Voraussetzung ist eine akute Krankheit, die einen Hilfebedarf auslöst.
Wichtig: Wenn Sie im Zusammenhang mit einer ambulanten Krankenbehandlung eine Haushaltshilfe benötigen, so müssen Sie diese vorher beantragen"
Also: Wehr dich.
LG
BIrte _________________ Jan (1/97 - 8/97 - Herzfehler), Lea (05/99, HC mit Entwicklungsverzögerung etc.), Jona (04/01, fit)
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