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Arbeitgeber zahlt nicht - Verkauf des Pflegedienstes
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Vivien und Jette
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 12:15    Titel: Arbeitgeber zahlt nicht - Verkauf des Pflegedienstes Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielleicht ist ja hier jemand, der uns einen guten Rat geben kann. Mein Mann ist bei einem Intensivpflegedienst beschäftigt. Und wie man ja weiß, beziehen die Pflegedienste ihre Gelder von den Krankenkassen. Nun ist es so, das die ehemalige Chefin meines mannes den Pflegedienst zum 01.01.2012 für ganz viel Geld verkauft hat. Zusätzlich noch die Gelder für Januar kassiert hat und plötzlich nicht mehr da ist. Es kam gestern die Info, das für Dezember2011 die Löhne nicht gezahlt werden.
Was kann man da rechtlich machen? Persönlich möchte mann der Frau ins Gesicht spucken. Aber davon kommt der Lohn auch nicht. Angeblich soll ab Frbruar/ März alles besser werden bei dem neuen Chef. das glaubt man natürlich nun auch nicht mehr..
wir hoffen nur, das wenigstens die Sozialabgaben seitens der Frau abgeführt wurden..

LG Vivien

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vivien,

also mir fällt da als allererstes ein,

zum Anwalt und das Geld einklagen und nachprüfen lassen dass die Sozialabgaben wirklich geleistet wurden.

Eine Rechtsschutzversicherung, ich hoffe Ihr habe eine, deckt die Kosten dafür.

Ich denke, hier ging ja etwas nicht ganz ehrenhaft vor und das geht dann nur mit Hilfe eines Anwaltes, gerade weil es Eure Existenz ist und alles offen ist wie es wirklich weiter geht.

Ich wünsche Euch viel Glück,

lieben Gruß - Isolde

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Vivien und Jette
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,

Anwalt war auch mein erster Gedanke. Aber jetzt sagte uns jemand, das die 16 Angestellten um die es geht erst mal Anzeige wegen Unterschlagung stellen sollen.
Ich finde das so schlimm. Da ist eine Frau mit fünf Kindern, die alleinverdiener ist.

Vivien

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vivien,

wenn Ihr das soweit beweisen könnt, dann in jedem Fall auch,
denn wie ich oben schrieb, da geht etwas nicht mit sauberen Sachen zu.

Den Anwalt / einen gemeinsamen Anwalt für alle würde ich trotzdem zu Rate ziehen a) wegen der Anzeige und b) Ihr braucht das Geld wegen Eurer aller Existenz,
und die muss geklärt werden,
d.h. irgendjemand muss diese Gelder zahlen.
Ob der Käufer über das alles informiert ist?

Starke Nerven wünsche ich Euch - in jedem Fall rechtlich beraten lassen, welche Wege klug sind und wie man sie am effektivsten einschlägt.
Da Ihr im Recht seid werden an Euch keine Kosten hängen bleiben, selbst wenn Ihr nun keine Rechtsschutzversicherung hättet - ein Beratungsgespräch ist nicht so teuer dass es nicht irgendwie bezahlbar wäre.

Lieben Gruß - Isolde

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Esthephania
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zusätzlich noch die Gelder für Januar kassiert hat und plötzlich nicht mehr da ist. Es kam gestern die Info, das für Dezember2011 die Löhne nicht gezahlt werden.


Hallo Vivien,

ich würde mir auf jeden Fall Rat beim Arbeitsgericht einholen. Der dürfte auch kostenlos sein. Es geht vermutlich auch um mehr, als diesen Monatslohn. Es muss rechtlich einiges abgeklärt werden. Auch was die Betriebsübernahme betrifft. Man hat als AN auch Rechte, bei so einem Wechsel.

Es gibt vielleicht zumindest vorläufige Lösungen, für Überbrückung des Verdienstausfalls.

Ich würde auf jeden Fall das Arbeitsgericht informieren und einen Termin machen.

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,

Meldung beim Arbeitsamt nicht vergessen. Da gibts eventuell Ausfallgeld etc.

LG Michael

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kathleen w
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Klage auf Zahlung des ausstehenden Lohnes beim Arbeitsgericht einreichen. Unabhängig von Betrugsanzeige.

LG Kathleen

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Jen2011
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo vivian,

Unbedingt rechtlich beraten lassen!!

Wenn man Euch dahingehend beraten hat, ihr solltet erst mal Strafanzeige stellen, ist das zwar ok. Das kostet Euch auch gar nichts. Nur bringt es Euch im Bezug auf Eure persönliche Situation aus meiner Sicht auch nicht unbedingt weiter.

Wenn aber nicht mal klar ist, ob die Sozialabgaben gezahlt wurden, solltet ihr dringend euch auch parallel arbeitsrechtlich bzw. Überhaupt rechtlich beraten lassen. Euch steht Ggf. Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu. Das kostet zwar alles viel Nerven, eine ggf. fehlende
Rechtsschutzversicherung soll aber niemand hindern, seine Rechte geltend zu machen.

Leider heißt auch rechtliches Vorgehen nicht unbedingt, dass man finanziell das wieder bekommt, was man erhalten hätte müssen. Nur kann man versuchen, wenigstens zu retten, was zu retten ist.



Ich drücke Euch die Daumen!
Gruß, Jen

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kathleen w
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Klage auf Zahlung des ausstehenden Lohnes beim Arbeitsgericht einreichen. Unabhängig von Betrugsanzeige.

LG Kathleen

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Esthephania
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelK hat folgendes geschrieben:
Hallo ,

Meldung beim Arbeitsamt nicht vergessen. Da gibts eventuell Ausfallgeld etc.

LG Michael


Hallo Michael,

daran habe ich gedacht. Aber darauf weisst das AG dann hin.

Es gibt nichts Schlimmeres, als dem Lohn nachzulaufen. Das hatten wir auch schon mal. Zum Glück schon Jahre her.

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