so positiv ich es sehe, daß euer Kinderarzt aus der Behinderung eures Sohnes kein großes Drama macht, so ist es doch eine Behinderung. Natürlich wird ein Kind, das von vorneherein mit dieser Behinderung aufwächst rein technisch weniger Problem haben, wie ein Erwachsener, der plötzlich eine Hand verliert. Aber für diese Behinderung steht ihm ein Behindertenausweis zu. Ein Kind, dem nur eine Hand fehlt, braucht zwar bestimmt keinen I-Status, aber unter Umständen wird er bei irgendwelchen Geräten wegen der besseren Händelbarkeit teurere benötigen und da ist doch eine sich aus dem SBA ergebende Steuererleichterung ganz hilfreich.
Den Kinderarzt halte ich für lediglich schlecht informiert. Wegen einer fehlenden Hand geht es einem Kind in der Regel zwar nicht schlecht (auch mir im Rollstuhl geht es nicht schlecht), aber er wird deshalb auch viel weniger Prozente im SBA wie ein Intensivkind bekommen.
Versteifung des Handgelenks
in günstiger Stellung (leichte Dorsalextension) 20
in ungünstiger Stellung 30
Bewegungseinschränkung des Handgelenks
geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 30-0-40) 0 - 10
stärkeren Grades 20 - 30
Nicht oder mit Deformierung verheilte Brüche oder Luxationen der Handwurzelknochen oder eines oder mehrerer Mittelhandknochen mit sekundärer Funktionsbeeinträchtigung 10 - 30
Versteifung eines Daumengelenks in günstiger Stellung 0 - 10
Versteifung beider Daumengelenke und des Mittelhand-Handwurzelgelenks in günstiger Stellung 20
Versteifung eines Fingers in günstiger Stellung (mittlere Gebrauchsstellung) 0 - 10
Versteifungen der Finger in Streck- oder starker Beugestellung sind oft störender als ein glatter Verlust.
Verlust des Daumenendgliedes 0
Verlust des Daumenendgliedes und des halben Grundgliedes 10
Verlust eines Daumens 25
Verlust beider Daumen 40
Verlust eines Daumens mit Mittelhandknochen 30
Verlust des Zeigefingers, Mittelfingers, Ringfingers oder Kleinfingers, auch mit Teilen des dazugehörigen Mittelhandknochens 10
Verlust von zwei Fingern
mit Einschluss des Daumens 30
II + III, II + IV 30
sonst 25
Verlust von drei Fingern
mit Einschluss des Daumens 40
II + III + IV 40
sonst 30
Verlust von vier Fingern
mit Einschluss des Daumens 50
sonst 40
Verlust der Finger II bis V an beiden Händen 80
Verlust aller fünf Finger einer Hand 50
Verlust aller zehn Finger 100
Obige Sätze gelten für den Gesamtverlust der Finger bei reizlosen Stumpfverhältnissen. Bei Verlust einzelner Fingerglieder sind sie herabzusetzen, bei schlechten Stumpfverhältnissen zu erhöhen.
Fingerstümpfe im Mittel- und Endgelenk können schmerzhafte Narbenbildung und ungünstige Weichteildeckung zeigen. Empfindungsstörungen an den Fingern, besonders an Daumen und Zeigefinger, können die Gebrauchsfähigkeit der Hand wesentlich beeinträchtigen.
Vielleicht solltest Du das diesem Arzt mal freundlicherweise zur Verfügung stellen.
Und Hilflosigkeit könnte durchaus auch zutreffen, mit einer Hand kann man nun mal vieles nicht selber machen.
Unbedingt beantragen, Ihr habt nun mal behinderungsbedingte Nachteile dadurch und zu deren Ausgleich dienen die Nachteilsausgleiche, die man durch den SBA bekommt.
@ Sally: Die "Anhaltspunkte" sind schon seit 3 Jahren nicht mehr gültig, seitdem gibt es die Versorgungsmedizinischen Grundsätze". als verbindliche Norm.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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