Meine Frage ist vermutlich etwas unverständlich angekommen.
Ich wollte wissen, ob es ein Problem ist, ein Behindertentestament zu schreiben, wenn das Kind schon volljährig ist. Ich weiss, dass man das man auch verfassen lassen kann, dass Kinder erst erben, wenn beide nicht mehr sind. Das muss aber geschehen, bevor die Voljährigkeit erreicht ist. Sagte mir zumindest mal ein Notar. _________________ Viele Grüße Esthe
mit Tochter, 16 Jahre, spastische Diparese, Infantile Cerebralparese
Eine kränkende Wahrheit ist mehr wert als eine reizende Schmeichelei
Johann Heinrich Pestalozzí
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