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TV-Tipp - Ratgeber Recht: Behindertentestament
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Inge
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Anmeldedatum: 19.04.2005
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BeitragVerfasst am: 15.01.2012, 19:27    Titel: TV-Tipp - Ratgeber Recht: Behindertentestament Antworten mit Zitat



Mittwoch, 18.01.2012 - 19.30 - 20.00 Uhr


Zitat:
Behindertentestament: Wie kann ich mein Kind absichern?

Eltern eines behinderten Kindes haben im Alltag häufig mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Dazu kommt noch die Sorge: Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Denn die Pflegekosten für ein behindertes Kind sind oft so hoch, dass der Staat für die Kosten einspringen muss. Wenn dieses Kind dann erbt, muss das Erbe in der Regel für Pflege- und Betreuungskosten aufgebraucht werden, bevor der Staat wieder einspringt. Das Kind hat vom Erbe also nichts. Helfen kann hier ein sogenanntes "Behindertentestament". Darunter versteht man im Erbrecht die Gestaltung eines Testamentes mit dem Ziel, dass das behinderte Kind bestmöglich versorgt wird, ohne dass der Sozialträger Zugriff auf das Erbe erhält. Es ist ein juristischer Trick, aber einer, der vieles erleichtert. Und mittlerweile mit höchstrichterlichem Segen. Was geht und was nicht geht zeigt der "Ratgeber: Recht".

Quelle: einsplus

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Viele Grüße von Inge

* * * * *

"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt."
Bert Brecht

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brostedt
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BeitragVerfasst am: 15.01.2012, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Tippp

Lg Corinna
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milenakatze
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BeitragVerfasst am: 15.01.2012, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen, auf welchem Programm, bitte ? Habe es nicht gefunden in der Fernsehzeitung !
Trotzdem, Danke für den Hinweis !
LG Doris Wink
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veralein
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BeitragVerfasst am: 15.01.2012, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo doris
Der Beitrag lief gestern im ersten Programm,bei ratgeber recht.
schau doch auf der internet seite des ersten, da kannste ihn vieleicht nochmal schauen.
gruß veralein

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alleinerziehend 45 drei jungs 25/15/12
Mein 12jähriger hat eine Choreatiforme Bewegungsstörung mit Myoklonien,Wirbelsäulenverkrümung
Muskelhypotonie,große Koordenationsstörungen
insbesondere schwierigkeiten inder fein und grobmotorik,aufmerksamkeit und arbeitstempo
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Josch
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Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 15.01.2012, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

http://www.daserste.de/ratgeber/recht_default.asp

http://mediathek.daserste.de/sendun.....ich-mein-kind?buchstabe=R
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melanie simone
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen

...oder, wer doch wie inge gepostet hat:
auf einsplus am kommenden mittwoch.
ich werds mir aufnehmen -
das geht halt aus der mediathek raus nicht
( oder ich kann es zumindest nicht Smile )

LG melanie

_________________
mama (74), bub (06), unbalancierte translokation ( 1 & 18 ), balkenmangel, fieberkrampfkind, ca. auf dem stand von 11 monaten, PS 2, begeisterter rollatorpilot, chronisch gute laune und charme für 2

hoffnung ist nicht die überzeugung, daß etwas gut ausgeht,
sondern die gewißheit, daß etwas sinn hat,
egal, wie es ausgeht. vaclav havel
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Tipp!!!

Gruß Kerstin

_________________
Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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Inge
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

noch mal ein Nachtrag: ein Behindertentestament ist für Eigenheimbesitzer wirklich existentiell wichtig!

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Viele Grüße von Inge

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Esthephania
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inge,

muss das zwingend vor der Volljährigkeit geschrieben sein?

Welche Folgen hat es, wenn es nicht korrekt ist? Wie sieht es mit den Sozialbehörden aus? Wie können sie einfordern. Eigentum ist ja kein Bargeld. Salopp ausgedrückt. Vielleicht kannst Du kurz erläutern. Falls es nicht zuviel wird. whistling Wink

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Viele Grüße Esthe

mit Tochter, 16 Jahre, spastische Diparese, Infantile Cerebralparese

Eine kränkende Wahrheit ist mehr wert als eine reizende Schmeichelei
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Inge
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BeitragVerfasst am: 16.01.2012, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Esthe,

ganz egal, ob das Kind volljährig ist oder nicht: wenn ein Elternteil stirbt, erbt das Kind seinen ihm gesetzlich zustehenden Anteil. Und den fordert der Sozialhilfeträger zur Kostendeckung der Eingliederungshilfe. Das kann so weit gehen, dass das verbliebene Elternteil das vorhandene Haus verkaufen muss.
Ein Behindertentestament sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt oder Notar mit dem entsprechenden Wissen verfasst werden. Das kostet zwar erst mal Geld (die Gebühren berechnen sich nach dem Wert des Eigentums), aber es beruhigt doch ungemein.

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Viele Grüße von Inge

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