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Integrationshilfe bei der Nachmittagsbetreuung
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Katja&Co
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BeitragVerfasst am: 10.01.2012, 15:50    Titel: Integrationshilfe bei der Nachmittagsbetreuung Antworten mit Zitat

Hallo

Unsere große Tochter wird im Sommer schulpflichtig, wir möchten es gerne integrativ entweder an der hiesigen Grundschule bzw an einer Schwerpunktschule ein paar km weiter versuchen.

Eine Nachmittagsbetreuung (auf die wir angewiesen sind) gibt es an beiden Schulen, für die behinderten Kinder allerdings nur, wenn diese ihre 1:1-Betreuung (I-Helfer?) dabei haben.

Weiß jemand, ob ein Integrationshelfer auch für die Nachmittagsbetreuung bewilligt werden kann, wenn dieEltern beruftätig sind? Oder ist das schwierig?
Wir kommen aus RLP.

LG, Katja

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Katja mit M. *Mai 2006, Entwicklungsstörung, fokale corticale Dysplasie, Epilepsie
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Regina Regenbogen
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BeitragVerfasst am: 10.01.2012, 17:04    Titel: Re: Integrationshilfe bei der Nachmittagsbetreuung Antworten mit Zitat

Katja&Co hat folgendes geschrieben:

Weiß jemand, ob ein Integrationshelfer auch für die Nachmittagsbetreuung bewilligt werden kann, wenn dieEltern beruftätig sind?


Ich nehme an, dass ihr die Kosten für diese Stunden dann selbst bezahlen müsst. In der Regel werden I-Helfer nur für die reine Schulzeit bewilligt.

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Sohn * 01/2003 - HFA mit komorbider ADHS
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Christine Sp.
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BeitragVerfasst am: 10.01.2012, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja,
ich meine auch, dass der Integrationshelfer nur für die Schulzeit inkl. der Pausen zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit unserer I-Helferin orientiert sich genau an Niclas' Stundenplan. Du kannst es ja auf dem Antrag trotzdem formulieren, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Gruß
christine

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Christine Sp. (02/70) mit Niclas (04/04) ICP Beinbetonte Tetraparese - SDR-OP 02/2011 -einseitig mit Hörgerät versorgt- Schulkind seit 09/2011 an Regelschule mit Integrationskraft
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Nicole G.
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BeitragVerfasst am: 10.01.2012, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wir sind momentan in der gleichen Situation und mir wurde direkt nach Antragstellung für den I-Helfer gesagt, dieser könne ausschließlich für die reine Unterrichtszeit gewährt werden. Wenn wir die Betreuung beim Mittagessen und in der Nachmittagszeit (verläßliche Halbtagsschule), dann müssten wir das selbst zahlen. Eine andere Mutter hat mir hier geschrieben, dass sie diese Nachmittagsstunden über die Verhinderungspflege abrechnet.
Viele Grüße,
Nicole

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Max Luca (5) mit Spina bifida
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Mette
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BeitragVerfasst am: 10.01.2012, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja

Bis jetzt ist es so, aber gerade ist etwas Bewegung im Gange.......schau Mal diesem Link.....ein 12 Jähriger Junge mit Down Syndrom haben beim Socialgericht durchgefochten, dass OGS (Nachmittagsbetreuung in Offener Ganztagsschule) für das errichen eine Schulische Bildung notwendig ist, und das Sozialamt muss deshalb die Kosten der Integrationshelfer übernehmen unabhängig von Elterneinkommen. Im Introduktion zu dem Urteil steht dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist....ich kenne mich nicht damit aus und weiss nicht wieso. Weis das jemand??

Mette




http://www.eine-schule-fuer-alle.in...../koeln/schulhelferurteil/
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Katja&Co
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BeitragVerfasst am: 10.01.2012, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank für Eure schnellen Antworten!

Ich hatte ja schon befürchtet, dass das so ist...
Ärgerlich und ungerecht finde ich es trotzdem. Wir bezahlen ja dann doppelt, für die Betreuung plus für den I-Helfer. Das ist ja eigentlich eine Ungleichbehandlung aufgrund der Behinderung, oder irre ich mich?

Wir hätten zwar die Möglichkeit der Verhinderungspflege, M. hat PS1, aber wir werden es wohl erstmal auf anderem Weg, also über die Eindliederungshilfe versuchen.

Ach wären wir doch nur schon ein Jahr weiter....und das Kind eingeschult...alles nicht so einfach, diese Schulentscheidung...

LG, Katja

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Katja mit M. *Mai 2006, Entwicklungsstörung, fokale corticale Dysplasie, Epilepsie
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Regina Regenbogen
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BeitragVerfasst am: 11.01.2012, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Katja&Co hat folgendes geschrieben:

Ärgerlich und ungerecht finde ich es trotzdem. Wir bezahlen ja dann doppelt, für die Betreuung plus für den I-Helfer. Das ist ja eigentlich eine Ungleichbehandlung aufgrund der Behinderung, oder irre ich mich?


Dein Kind hat einen SBA? Dann bekommt ihr steuerliche Vergünstigungen wegen der Behinderung in Form eines Freibetrages.

Die Betreuung ist ebenso steuerlich geltend zu machen wie die Zusatzkosten für den I-Helfer, nur an zwei verschiedenen Stellen in der Einkommensteuererklärung. Wink

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AnjaH
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BeitragVerfasst am: 11.01.2012, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben das durchbekommen. Also Unterrichtszeit plus Horbetreuung.. Wink
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LG
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8 Jahre frühkindlicher Autismus mit v.a Intelligenzminderung ,bronchial Astma, Infekt Krämpfe,hypoton aber ein Sonnenschein
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Mell
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BeitragVerfasst am: 11.01.2012, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja,

ich bin da momentan auch dran...zwar nicht mit einem I Helfer aber auch mit Hort und Fahrtkosten usw. bleib dran! Es ist anstrengend aber es geht!!!!

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Liebe Grüsse Melanie

Mell*78 mit Melina*03 (ADHS und Lernbehinderung) und Papa B.*80 (Frührentner nach mehreren Gehirntumoren)
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Katja&Co
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BeitragVerfasst am: 11.01.2012, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

...na dann besteht ja noch Hoffnung, danke Euch.

Die Förderschule wäre halt das rundum-sorglos-Paket, Ganztagsbetreuung plus Therapien. Allerdings gibt es hier kein ganz passendes Angebot für M. Für die G-Schule ist sie zu fit, die L-Schule würde sie wohl aber andererseits auch nicht schaffen. Für die K-Schule ist sie körperlich nicht stark genug eingeschränkt.

Wir meinen, dass sie von integrativem Unterricht am meisten profitieren kann. Auch wenn das Drumherum wesentlich aufwendiger ist.

LG, Katja

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