Verfasst am: 10.01.2012, 12:51 Titel: Private KK will Kosten für Rollstuhl nur teilweise übernehme
Hallo zusammen,
meine Tochter soll einen Rollstuhl bekommen. Sie kann zwar mit Rollator oder an den Händen etwas laufen, aber eben keine langen Strecken und der Kinderwagen/Buggy wird langsam aber sicher zu klein. Ich stand also vor der Wahl, entweder einen Rollstuhl oder einen Rehabuggy zu beantragen. Da ich meiner Tochter aber so viel Mobilität und Selbständigkeit wie möglich geben möchte, fiel also ein Rehabuggy aus der Überlegung direkt wieder raus!
Nun habe also ein Angebot für einen Rollstuhl bekommen und es bei der privaten KK eingereicht, die mir nun geantwortet hat, dass "die Leistung für Krankenfahrstühle aus der Krankenversicherung gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen auf einen Rechnungsbetrag in Höhe von xxxxx € begrenzt ist. Der darüber hinausgehende Teil ist nicht erstattungsfähig." Mir wurde nun geraten, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Macht es denn Sinn, ärztliche Schreiben einzureichen, in denen die Notwendigkeit eines Rollstuhls bzw. DIESES Rollstuhls begründet wird? Oder sollte ich das erstmal selbst begründen? Oder sollte ich mich um andere Angebote kümmern?
Gibt es hier zufällig jemanden, der mir da ein paar Tips geben kann??
Danke schon mal und LG
Verena _________________ Verena ('72); Felix (10/2006) gesund; Nele (9/2008) Frühchen aus der 28. SSW, Hirnschädigung, spastische Tetraparese beinbetont linksbetont, Gleichgewichtsstörung, sensomotorische Wahrnehmungsstörung
das kennen leider einige PKV-Versicherte hier.
Du hast mit der PKV einen Vertrag geschlossen. Wenn dieser Vertrag aussagt, dass Rollis nur in Hoehe von xy Euro erstattungsfawhig sind, dann bringt weder ein Widerspruch noch eine Klage etwas.
In welcher Hoehe wird denn der Rolli bei euch uebernommen? Bei mir sind es 650€!
Ich verhandel immer mit verschiedenen Sanihaeusern und schaue, dass ich den Wunschrolli moeglichst guenstig bekomme.
Gruesse,
Miriam _________________ M. SMA, bds. Taubheit (mit CIs versorgt);
L. urininkontinent;
J. Legasthenie, motorische Probleme
du kannst versuchen, den Rest über die Pflegekasse zu finanzieren. Bei uns wurde der Rehabuggy von der Pflegekasse bezahlt. Meine Tochter ist auch in der PKV.
Eine andere Möglichkeit ist, Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu beantragen. Das tust du beim Sozialamt. Du legst 2 Angebote vor und den Bescheid deiner PKV wegen der Kostenübernahme. Wichtig ist, dass dein Kind den Rolli für den Kiga braucht!
Die Eingliederungshilfe ist einkommensunabhängig.
Eine Klage würde nicht übers Sozialrecht laufen sondern übers Vertragsrecht. Du kannst natürlich versuchen über den Kulanzweg mehr von der PKV zu bekommen. Aber das ist doch sehr schwierig.
Hat deine Tochter bereits einen SBA? Wenn nicht, beantrage einen. Dann könnt ihr nach Erteilung 3 Monate lang in die GKV wechseln, wenn ein Elternteil Mitglied in der GKV ist. Wir haben das damals leider nicht gewußt. Hätten wir sofort gemacht.
Drück dir die Daumen für den Rolli
Liebe Grüße
Lisa _________________ Botho (1962), Lisa (1965), Freya (2007)
Sie ist stark entwicklungsverzögert und hat Pseudo Lennox. Sonst ist sie ein liebes, fröhliches Kind, das uns viel Freude macht.
Hallo Verena,
du kannst eigentlich nur versuchen, für den Rolli eine Einzelfallentscheidung zu bekommen. Und da kommt es auf das Gutwill des Sachbearbeiters an.
Grundsätzlich gilt immer das, was ihr vertragsmäßig abgeschlossen habt.
Seid ihr denn zu 100 Prozent privat versichert oder bekommt ihr noch Beihilfe?
Du könntest mit der Ablehnung aber die Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe bekommen. Schau mal hier: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic39959.html
erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten! Schade, dass ich das mit dem Wechsel in die GKV nicht wusste, jetzt ist es zu spät. Meine Tochter hat den SBA schon seit April...
Die Beihilfe übernimmt 80% und die PKV sollte 20% übernehmen, machen sie aber nicht. Nur 20% von diesem Höchstsatz.
Ich werde aber auf jeden Fall die Sache mit der Pflegekasse in Angriff nehmen und mich auch mal wegen der Eingliederungshilfe informieren und das als zweite Möglichkeit ins Auge fassen. Beim Stehtrainer mussten wir vor 4 Monaten auch schon einen Teil selbst bezahlen, da hat die PKV erst mal komplett abgelehnt und dann aus Kulanz einen Teil übernommen hat.
Ich dachte bisher immer, dass die PKV's "besser" sind als die GKV's, aber leider hab ich da inzwischen schon eine Menge Gegenteiliges mitbekommen....
Nochmals herzlichen Dank und einen schönen Abend
Verena _________________ Verena ('72); Felix (10/2006) gesund; Nele (9/2008) Frühchen aus der 28. SSW, Hirnschädigung, spastische Tetraparese beinbetont linksbetont, Gleichgewichtsstörung, sensomotorische Wahrnehmungsstörung
Hallo Verena,
hat denn die Beihilfe den Rolli schon genehmigt? Wenn ja, sind ja schon mal 80 % der Kosten gedeckt. Habt ihr denn bei der PKV den BE-Tarif? Dann wird über den die Differenz abgedeckt (vorrausgesetzt, der Rolli ist beihilfefähig).
So war es bei uns (gleiche Konstellation, allerding anderes BL).
Viel Erfolg!
Gruß,
Katja _________________ Katja mit Erik (geb. April'08), Frühchen 26. SSW, Hirnblutungen, Hydrocephalus (Shunt-versorgt), an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (CI-versorgt), psychomotorische Retardierung
Hallo Verena,
genauso war es bei uns auch.
Vom Rolli wurden nur die 20% des Höchstsatzes (ich glaube auch so um die 650 Euro) bezahlt. Der Stehständer ging aber problemlos durch, da hatte ich auch schon vorab einen Kostenvoranschlag und das Ok der Beihilfe an die KK geschickt.
LG
Ursula _________________ Ursula mit Tochter A. (12/04, 28.SSW, PVL, beinbetonte spastische Tetraparese) und Tochter J. (06/06)
"unsere" PKV hat eine Deckelung von 2.000 € bei Rollstühlen, das heißt wir bekommen höchstens 400 € erstattet. Dazu kann es im Jahr bis zu 320 € aus dem Beihilfeergänzungstarif für Hilfsmittel geben, die die Beihilfe anerkennt.
LG Rachael _________________ Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken , Felix (*6/2008).
Leg auf jeden Fall Widerspruch ein und telefonier am besten direkt morgen mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Damit habe ich immer gute Erfolge gehabt. Dann erklär dem Sachbearbeiter, dass die Beihilfe die Kosten übernimmt. Dann wird es viel einfacher. Wenn ihr den BE-Tarif habt, wird dir dann gleich zugesagt werden (so war das immer bei uns).
Schau doch mal in die Unterlagen von der Versicherung. Da sind die einzelnen Tarife die ihr habt aufgelistet. Da kannst du nachlesen, ob ihr auch einen BE-Tarif habt.
Aber auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen.
Bei welcher privaten seid ihr denn?
Liebe Grüße
Katrin _________________ Katrin mit A. *06, SSW 23+0, 600g, Sauerstoffpflichtige BPD und Lungenschädigung durch RSV-Virus, pulmonale Hypertonie, Rechtsherzinsuffizienz, Hypotonie,entwicklungsverzögert, sehbehindert, ein immer fröhliches Kerlchen
und M. *08 und L. *11
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