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Eine Frage zur Verhinderungspflege

 
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*Nicole*
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Anmeldedatum: 22.06.2011
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012, 18:18    Titel: Eine Frage zur Verhinderungspflege Antworten mit Zitat

Hallo,

irgendwie verstehe ich das mit der Verhinderungspflege nicht so ganz. Es ist so, dass mein Sohn seit Juni 2011 die PS 2 hat. Er hat sie gleich beim Erstantrag bekommen, wurde also nicht höhergestuft oder so. Nun wurde mir hier im Forum mal gesagt, man hätte dann eigentlich schon ab sofort Anspruch auf Verhinderungspflege, da bei einem Kind, das sofort in PS 2 eingestuft wird, vorausgesetzt wird, dass es schon 6 Monate vor Beginn der Pflegeleistung pflegebedürftig war. So weit, so gut. Ich hab dann versucht, im Netz dazu etwas zu finden, aber das habe ich nicht. Zumal meine Cousine, deren Kind PS 3 hat, sagt, man hätte erst nach 12 Monaten überhaupt einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Nun weiß ich nicht, was stimmt. Philipp hat ja nun schon über ein halbes Jahr die PS 2. Hat er nun einen Anspruch auf Verhinderungspflege oder müssen wir bis Juni diesen Jahres warten?
Danke im Voraus!

Viele Grüße,
Nicole

_________________
Nicole (*1983) - alleinerziehend mit Sohnemann P. (*2003 - frühkindlicher Autismus HFA, PS 2, GdB 100 G,B,H) und Töchterlein S. (*2006)
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Susannwe
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole,

die Verhinderungspflege steht Dir schon seit dem Tag der Pflegestufe zu, da Du nachweislich Dein Kind vorher länger als 6 Monate gepflegt hast!

LG
Susann

_________________
Susann 46;T. 24; Sina 22: tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert; L. 12: Frühchen 31 W 1T, Herzklappenfehler(erledigt)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 07.01.2012, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo *Nicole*,

die Wartezeit betrug früher 12 Monate. Die Verkürzung auf 6 Monate gilt erst seit der Reform 2008 (1. Juli)

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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sandra68
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BeitragVerfasst am: 08.01.2012, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole,

Du kannst auf jeden Fall jetzt ab Jan. 2012 einen Antrag bei der KK stellen, da das 1/2 Jahr vorbei ist.

LG Sandra
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Susannwe
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BeitragVerfasst am: 08.01.2012, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole,
solltest Du vom letzten halben Jahr noch Kosten der Verhinderungspflege nachweisen können, kannst Du die Quittungen noch einreichen und den vollen Betrag von 2011 ausschöpfen!

LG
Susann

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Susann 46;T. 24; Sina 22: tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert; L. 12: Frühchen 31 W 1T, Herzklappenfehler(erledigt)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 08.01.2012, 20:45    Titel: Re: Eine Frage zur Verhinderungspflege Antworten mit Zitat

*Nicole* hat folgendes geschrieben:
Nun wurde mir hier im Forum mal gesagt, man hätte dann eigentlich schon ab sofort Anspruch auf Verhinderungspflege, da bei einem Kind, das sofort in PS 2 eingestuft wird, vorausgesetzt wird, dass es schon 6 Monate vor Beginn der Pflegeleistung pflegebedürftig war. So weit, so gut. Ich hab dann versucht, im Netz dazu etwas zu finden, aber das habe ich nicht.


http://www.jusmeum.de/rechtsprechun.....1b6cd5bc6df2d3a8801a0cfe6

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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