Verfasst am: 07.01.2012, 18:18 Titel: Eine Frage zur Verhinderungspflege
Hallo,
irgendwie verstehe ich das mit der Verhinderungspflege nicht so ganz. Es ist so, dass mein Sohn seit Juni 2011 die PS 2 hat. Er hat sie gleich beim Erstantrag bekommen, wurde also nicht höhergestuft oder so. Nun wurde mir hier im Forum mal gesagt, man hätte dann eigentlich schon ab sofort Anspruch auf Verhinderungspflege, da bei einem Kind, das sofort in PS 2 eingestuft wird, vorausgesetzt wird, dass es schon 6 Monate vor Beginn der Pflegeleistung pflegebedürftig war. So weit, so gut. Ich hab dann versucht, im Netz dazu etwas zu finden, aber das habe ich nicht. Zumal meine Cousine, deren Kind PS 3 hat, sagt, man hätte erst nach 12 Monaten überhaupt einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Nun weiß ich nicht, was stimmt. Philipp hat ja nun schon über ein halbes Jahr die PS 2. Hat er nun einen Anspruch auf Verhinderungspflege oder müssen wir bis Juni diesen Jahres warten?
Danke im Voraus!
Viele Grüße,
Nicole _________________ Nicole (*1983) - alleinerziehend mit Sohnemann P. (*2003 - frühkindlicher Autismus HFA, PS 2, GdB 100 G,B,H) und Töchterlein S. (*2006)
die Wartezeit betrug früher 12 Monate. Die Verkürzung auf 6 Monate gilt erst seit der Reform 2008 (1. Juli)
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Hallo Nicole,
solltest Du vom letzten halben Jahr noch Kosten der Verhinderungspflege nachweisen können, kannst Du die Quittungen noch einreichen und den vollen Betrag von 2011 ausschöpfen!
LG
Susann _________________ Susann 46;T. 24; Sina 22: tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert; L. 12: Frühchen 31 W 1T, Herzklappenfehler(erledigt)
Verfasst am: 08.01.2012, 20:45 Titel: Re: Eine Frage zur Verhinderungspflege
*Nicole* hat folgendes geschrieben:
Nun wurde mir hier im Forum mal gesagt, man hätte dann eigentlich schon ab sofort Anspruch auf Verhinderungspflege, da bei einem Kind, das sofort in PS 2 eingestuft wird, vorausgesetzt wird, dass es schon 6 Monate vor Beginn der Pflegeleistung pflegebedürftig war. So weit, so gut. Ich hab dann versucht, im Netz dazu etwas zu finden, aber das habe ich nicht.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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