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Fahrtkosten
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ChrisFred
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Anmeldedatum: 14.12.2011
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.01.2012, 01:52    Titel: Fahrtkosten Antworten mit Zitat

Hallo,
ich würde gerne wissen, wie das mit der Fahrtkostenerstattung durch die Krankenkasse genau aussieht. Ich hab nämlich keine Ahnung. Embarassed
Fahrten zur Physio und ins SPZ.

Also wie genau muss so ein Antrag aussehen? Wie viel Zeit und Geld wird pro Kilometer berechnet? Was muss ich selbst zahlen? Wie weise ich die Fahrten nach und geht das ganze auch rückwirkend?

Vielen Dank für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian
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Lenny und Mama
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Beiträge: 120
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BeitragVerfasst am: 05.01.2012, 04:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian.

Wir haben nun einen behinderten Ausweis beantragt da wir sonst die Fahrtkosten nicht übernommen bekommen.Frag doch am besten bei deiner Krankenkasse nach bzw im SPZ gibt es eine Dame wo sich damit auskennt( zumindestens in Erlangen)


LG Kerstin

_________________
Kerstin(Asthma, Morbus Werlhof,Spondiotits Grad 3 Lactoseintoleranz) Lenny(02/09),Obstruktive Bronchitis, Doose Syndrom(Epilepsie), Globale Entwicklungsverzögerung,Mikrozytäre hypochrome Anämie, unklare CK-Erhöhung, Seit 02/12 SBA mit 80% und G.B.H als Merkzeichen
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BeitragVerfasst am: 05.01.2012, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wir haben das im letzten jahr das 1 mal gemacht, wir haben einen SBA mit 80% aber die meinten das wichtigste ist das H!!!

wir mussten nur terminbestätigungen bei der KK abgeben von ärzten und therapeuten und unterschreiben!!!wir mussten 10%dazu bezahlen haben allerdings ein mindest bertag von 5euro pro fahrt wird das nicht erreicht wurde das als zuzahlung voll angerechnet!wir haben uns erst erschrocken weil wir von 800euro nur knapp 200bekommen haben und dann haben wir den tip bekommen eine zuzahlungsbefreiung zu beantragen(kann man ja auch rückwirkend machen)das haben wir gemacht und haben dann im prinzip fast alleswieder bekommen Smile

3 jahre kann man das rückwirkend mache und man bekommt regulär 20cent den km!!!

lg
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tanjaLahmi
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BeitragVerfasst am: 05.01.2012, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vanesse und an alle anderen,
diese Frage habe ich mir heut gestellt, wie das wohl ist mit der Kilometerabrechnung. Wenn ich das bei der Krankenkasse einreiche, kann ich das mit dem Schwerbehindertenausweis bei der Steuer dann zusätzlich nochmal einreichen???

LG TANJA
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sandra8374
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BeitragVerfasst am: 05.01.2012, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Steuern kann man angeben, man muss nur die Erstattung der KK auch mit angeben.
_________________
LG Sandra

S+F mit PT(*00 FAS, ADHS, GB, Z.n.Absencen?, Sehfehler, Lordierung LWS, Skoliose 5%, mit SBA 80 HBG) u. PS (*01 ADS, LB, Enuresis nocturna, Sehfehler, Knick-Senk-Füße, Z.n.Epilepsie, mit SBA 50)
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Anton_D
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BeitragVerfasst am: 05.01.2012, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp - man muss letztlich nur beides angeben. Dann stellt das auch steuerlich kein Problem dar und wird verrechnet Smile
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Isigirl
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

die Fahrtkosten sind in § 60 SGB V geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__60.html
Diese werden (je nach KK erst nach vorheriger Genehmigung) beim Vorliegen der Merkzeichen aG und/oder H und/oder PS II bzw. III übernommen. Je km zahlt die KK 0,20 EUR. Zeit wird nicht vergütet.

_________________
Liebe Grüße Kerstin Very Happy
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
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AstridNed
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage mit KK abrechnen und Steuerlich geltend mahcen hab ich mir auch schon gestellt.

Bisher geb ich Fahrtkosten alle bei der Steuer an, dort werden dann 0,30 Euro pro gefahrenen kilometer berechnet.

Wenn ich nund bei der KK eine Erstattung möchte, bekomme ich (bei vorliegendem Merkzeichen H) 0,20 Euro zurückerstattet und muß die restlichen 0,10 Euro nicht versteuern... oder wie oder was? In dem Dschungel hab ich noch überhaupt keinen Durchblick Embarassed !

kann mir das jemand erklären, daß ich das auch verstehe, was es genau heißt?

lg Astrid

_________________
Astrid, Bj 74, Anosmie, Mama von
Fynn 12/07: partielle Trisomie 9q32... Fehlbildungssyndrom- operierte Frontalnahtsynostose, globale Entwicklungsverzögerung - GdB60 Mz H, PS1
Luan 04/10 nur zeitweise Neurodermitis
Leander 04/12 Nesthaken
C1 (w/98) und C2 (m/99) aus erster Ehe d.Mannes
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Isigirl
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Astrid,

du bekommst von der KK 0,20 EUR je km erstattet.
Bei der Steuer würden 0,30 EUR je km dein zu versteuerndes Einkommen mindern.
Beantragst du die Fahrtkostenerstattung bei der KK, werden bei der Steuer nur noch die 0,30 EUR je km abzüglich die erstatteten 0,20 EUR von der KK = 0,10 EUR je km berücksichtigt, welche dein zu versteuerndes Einkommen mindern.

_________________
Liebe Grüße Kerstin Very Happy
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
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Petra und Alexander
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BeitragVerfasst am: 06.01.2012, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ChrisFred, Wir bekommen ein Transportschein von Hausarzt zum Arzt. Ich habe viele Jahre das gleiche Taxiunternehmen und er rechnet es mit der KK ab.Wir sind durch der Pflegestufe3 so wie so befreit.Wenn ich mit meinen Sohn ins Krankenhaus (bielefeld) muss oder auch zur Mutter-Kind-Kur fahre ,es klappt alles. Viel Erfolg wünsche Ich.
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Alexander, geb. 1991, körperlich und geistig schwerst behindert, Epilepsie, PEG-Sonde, Wahrnehmungsstörungen, keine Diagnose (Erbkrankheit?)
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