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Kein Zweit-Pflegerollstuhl von der KK für Tagesgruppe
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Petra und Alexander
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BeitragVerfasst am: 31.12.2011, 23:24    Titel: Kein Zweit-Pflegerollstuhl von der KK für Tagesgruppe Antworten mit Zitat

Habe ein grosses Problem, mit der Krankenkasse! Mein Sohn braucht einen zweiten Pflegerollstuhl,für die Gruppe wo er tagsüber ist.Den jetzigen habe ich schon selber gebraucht gekauft.Aber es dauert nicht mehr lange,und er ist auch kaputt.Hat vielleicht jemand einen guten Rat,wie ich die AOK überzeugen kann? Mir fehlt leider das nötige kleingeld für den Rollstuhl.
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Alexander, geb. 1991, körperlich und geistig schwerst behindert, Epilepsie, PEG-Sonde, Wahrnehmungsstörungen, keine Diagnose (Erbkrankheit?)
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NeleN
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BeitragVerfasst am: 31.12.2011, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Die KK ist nicht zuständig für eine Zweitversorgung. Ich glaube kaum jemand hier hat nen zweiten Rollstuhl. Ich brauchte auch nen Ersatzrolli. Und ich musste ihn auch selbst kaufen. Hab auch nur ne kleine Rente.

LG
Nele

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Lähmung beider Beine nach Traumata, Bewegungseinschränkung im linken Arm, Carpaltunnel-Syndrom, Sehbehinderung, Lordose, Rückenprobleme (LWS), chronische Schmerzen, RLS, chronisch komplexe PTBS, Angststörung, Depression, weitere psych. Störungen, Allergien, Reflux, Asthma, chronische Sinusitis
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Vivien und Jette
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BeitragVerfasst am: 31.12.2011, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

wenn ich richtig verstehe, dann hat Petra doch noch gar keinen Rolli von der KK..
Wäre ja dann eine Erstversorgung..

LG Vivien

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Jette *00, ARDS, Chronisch pulmonale Insuffizienz, , PEG, Tracheostoma, V. a. Stoffwechselerkr. , V. a. Autismus, Port,Infektanämie, Lungenfibrose, Lennox Gastaut Syndrom
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rashida*
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BeitragVerfasst am: 31.12.2011, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


es kommt glaube ich auf das Bundesland an wer für die Zweitversorgung zuständig ist...
Wir haben nach 8 Monaten, widersprüchen und Verweise auf Urteile nen Rolli für die SVE bekommen...

Wenn Du Fragen hast schreib mir einfach ne PN...

liebe Grüße
Rashida

_________________
Rashida (08/80, Kinderkrankenschwester)Papa (01/78) mit Farid (9.7.07 gesund geboren, 6.10.10 Hirnblutung im dritten Ventrikel durch eine Kolloidzyste, Hydrocephalus, schwerer hypoxischer Hirnschaden, Tetraspastik, Epilepsie, VP-shunt 10/10 und PEG 11/10, SBA 100%, PS3)und Malik (2.1.10, gesund)

Frage nicht warum, mach immer das Beste daraus...
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Petra und Alexander
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BeitragVerfasst am: 01.01.2012, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo NeleN, Ich habe schon einen von der kk bekommen,den ich aber nicht jeden Tag mitschicken kann.Also habe ein gekauft .Ein Pflegerollstuhl ist schon ein bisschen teurer als ein ganz normaler.Da komme ich locker an 700 euro ran.Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antwort!
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Alexander, geb. 1991, körperlich und geistig schwerst behindert, Epilepsie, PEG-Sonde, Wahrnehmungsstörungen, keine Diagnose (Erbkrankheit?)
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Petra und Alexander
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BeitragVerfasst am: 01.01.2012, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vivien und Jette, Ein schönes,und gesundes neue Jahr .Vorallem ein bisschen mehr Gesundheit für die Kleine Maus,und ganz viel Kraft für euch! Ich habe für alexander schon ein Rollstuhl von der KK.Bloss den kann ich leider nicht jeden Tag mitschicken,es ist meistens schon einer im auto drin.Also brauche ich einen für die gruppe in Genthin.Wie ich ja schon geschrieben habe,kaufte ich voriges Jahr schon einen.gebrauchten.Mein Vater hat ihn schon ein paar mal heile gemacht. aber nun wird er nicht mehr lange halten. Liebe Grüsse von uns beide.
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Alexander, geb. 1991, körperlich und geistig schwerst behindert, Epilepsie, PEG-Sonde, Wahrnehmungsstörungen, keine Diagnose (Erbkrankheit?)
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Susannwe
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BeitragVerfasst am: 01.01.2012, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
denke, die Einrichtung, die Dein Sohn wird als Eingliederunghilfe vom Sozialamt gezahlt? Dann würde ich dort vorsprechen, mit einem Schreiben der Tagesgruppe, das ein Rollstuhl dringend notwendig ist und einem Schreiben der Beförderung, dass der Rollstuhlnicht täglich mitgenommen werden kann! Dann müsste doch die Eingliederungshilfe dafür verwendet werden können!

LG
Susann

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Susann 46;T. 24; Sina 22: tuberöse Sklerose, autoaggressiv, autistische Züge, schwermehrfachbehindert; L. 12: Frühchen 31 W 1T, Herzklappenfehler(erledigt)
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Petra und Alexander
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BeitragVerfasst am: 01.01.2012, 02:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Susannwe, Ein gesundes neue Jahr für Euch alle.Werde gleich am Montag beim Sozialamt anrufen. Vielen Dank.
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 03.01.2012, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra, warum nimmt denn der Fahrdienst den Rolli nicht mit?
Aus Platzmangel würde ich nicht gelten lassen, denn der Rolli gehört nun mal zu deinem Sohn. Letztlich müssten also entweder KK oder SA für einen Kostenfaktor aufkommen, den der Fahrdienst "verschuldet".

Sprich doch mal mit dem Kostenträger des Fahrdienstes. Dann muss man eben die Tour umlegen oder ein anderes Fahrzeug nehmen.

Gruß Kerstin

_________________
Kerstin mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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Klaus69
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BeitragVerfasst am: 03.01.2012, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra,
alle guten Wünsche für 2012, usw.
1. Eine Zweitversorgung kann durchaus durch die Kasse genehmigt werden - Ausnahmefall - falls die Kasse nicht eintreten will, gibt es verschiedene Urteile. Die kannst du auch googeln: - Urteile - Sozialgericht - Rollstuhl zweitversorgung - da solltest was finden - musst aber selbst prüfen, ob eines dabei ist, das genau deinen Fall beschreibt (Urteil ausdrucken und zur Kasse schicken)

2. Muß es denn unbedingt ein Pflegerolli sein? Oder kannst du evtl. auch einen Therapiestuhl nutzen, der hat nämlich eine andere Hilfsmittelnummer (zählt dann nicht als Zweitversorgung) und kann auch mit einem 12 Zoll Untergestell ausgestattet werden - diesen Stuhl könntest du dann in der Schule stehen lassen.

3. Wenn nur ein Pflegerolli geht - wie groß soll dieser sein? Evtl. gitbs einen bei Ebay?

4. Manchmal hilft es auch, wenn man sich direkt an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung wendet. Die Leute dort holen sich dann von der Kasse den Sachverhalt ein. In vielen Fällen reicht alleine die Anfrage vom Büro dort, um die Kasse zu bewegen.

Ich hoffe, ich konnte helfen
MFG
Klaus
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