der Gutachter darf ja auch eine Meinung haben. Allerdings müssen solche Aussagen konkret begründet sein. Allgemeine Behauptungen dieser Art sind nicht zulässig und unsachlich.
Er begründet seine Meinung durch seinen eigenen gutachterlichen Eindruck und einen Schulbericht.
Das Kind war an diesem Tag außerordentlich gut gelaunt, hat brav alles mitgemacht und war freundlich. Von dem wie es sich sonst hier zu Hause aufführt war nichts zu sehen.... und hören...
LG Mila _________________ *00 -- Frühkindlicher Autist auf hohem Niveau, ADHS
*04 -- infantile Cerebralparese, ausgeprägte Knick-Senkfüße, Orthesenträger , verzögerte Myelenisierung, hypoton, Laktoseintoleranz
wie gesagt, es ist nur eine Meinung. Du kannst ja die Meinung in Zweifel ziehen und widerlegen. Dafür gibt es ja die Rechtsmittel. Das Material von Annette wird dir dabei sicherlich hilfreich sein.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
ich habe Widerspruch eingelegt und das liegt noch alles beim MDK!
Ich hatte noch ein gutes Gespräch mit unserer SB bei der Pflegekasse. Sie hatte von sich aus, bevor mein Widerspruch ankam!, das Gutachten zur nochmaligen Überprüfung an den MDK zurückgegeben, weil Vieles für sie nicht schlüssig klang. U.A. das mit den ergänzenden Betreuungsleistungen!
Ich hatte ihr dann noch erzählt was wir alles, auch auf eigene Kosten, auf uns genommen haben, um unsere Maus weiter zu bringen und sie bezeichnete die Äußerungen des Gutachters als Unverschämtheit!!
Also, wir warten noch, ich halte euch aber gerne auf dem Laufenden!
Hallo Mila,
das mit den positiven Schulberichten ist tatsächlich ein Problem. Wir werden dienstlich dazu angehalten, positiv formulierte Entwicklungsberichte zu schreiben und es entspricht sowieso meiner pädagogischen Grundeinstellung -eben "von den Stärken ausgehen"...
Ich sage den Eltern meiner Schüler aber inzwischen auch immer, dass wir für behördliche Zwecke auch gerne einen defizitorientierten Bericht schreiben können, damit ihnen nicht das passiert, wovon Du berichtet hast. Einem meiner Schüler wurde nämlich deshalb vor einigen Jahren die Pflegestufe von II auf I runtergestuft und das wurde erst nach langem Rechtsstreit rückgängig gemacht.
Es hat z.B. nichts mit Schönfärberei zu tun, sondern mit meinem Menschenbild, wie ich von meinen Schülern schreibe. Im defizitorientierten Bericht steht z.B. "X kann nicht bis zehn zählen" und ich würde schreiben "X kann Zahlen und Mengen bis 6 sicher zuordnen." - Das sind eben zwei Seiten einer Medaille... Außerdem sind bei vielen "besonderen" Kindern häufig erstaunliche Unterschiede zwischen Zuhause, Schule und Einzelförderung in der Therapie zu finden. Viele unserer Schüler machen z.B. in der Logopädie erstaunliche Fortschritte, welche sich oft aber erst nach vielen Monaten auf die Gruppensituation übertragen lassen und die sie erst in der außerschulischen Welt zeigen, wenn sie diese in der Klasse festigen konnten.
Es ist zwar nicht schön, die Kinder "schlecht zu schreiben", aber wenn es der Sache / der Familie dient, ist das durchaus sinnvoll, finde ich. Wäre es vielleicht eine Möglichkeit für Euch, die Schule darum zu bitten, falls der Wiederspruch nicht glatt durchgeht?
Alles Gute für Euch!
Anne _________________ Anne&Thomas (43&47) mit David (9),Judith (8) & HANNAH (4) - Mitochondriopathie ("Morbus Leigh"), Entwicklungsverz., Ataxie, Stammhirnschädigung mit zentr.Koordinationsstörungen beim Sehen,Schlucken,Atmen&Herzfrequenz,daher Button&Tracheostoma, GuK, z.N. nächtl. Beatmung & Betablocker -> es hat sich schon viel regeneriert!!!
bei uns war letztes Frühjahr zweimal der MDK da, wollte beide Male das Zeugnis sehen und bekam es auch. Die zweite Gutachterin meinte nach dem Lesen dann , es stünde nicht drin, was sie lesen wollte . Ich hab noch erwähnt, dass Schulzeugnisse immer positiv ausgerichtet seien, also im Hinblick auf die Pflege eher wenig aussagekräftig .
Anmeldedatum: 24.08.2008 Beiträge: 10253
Wohnort: OWL in Nordrhein Westfalen
Verfasst am: 29.01.2012, 00:10 Titel:
Hey,
bei uns gab es Probleme mit der Eingliederungshilfe durch die positiven Zeugnisse, haben aber im Widerspruchsverfahren auch darauf hingewiesen,d ass die immer positiv formuliert und damit nicht aussagekräftig sind.
LG
Birte _________________ Jan (1/97 - 8/97 - Herzfehler), Lea (05/99, HC mit Entwicklungsverzögerung etc.), Jona (04/01, fit)
Verfasst am: 14.03.2012, 21:33 Titel: Neues von uns...
Hallo zusammen!
Nachdem ich bei der Pflegekasse einen ausführlichen Widerspruch eingelegt hatte, wurde unsere Maus nochmals begutachtet.
Es kam ein freundlicher Gutachter zu uns, der auch offensichtlich Erfahrung in der Begutachtung von Kindern hatte und er bemerkte auch, dass unsere Maus seeeehr gut schauspielern kann
Er hatte sie jedenfalls gleich enttarnt (was ihre Stimmungsschwankungen und ihre Verweigerungshaltung betrifft)
Allerdings erklärte er mir auch, dass unserer Maus zwar Betreuungsleistungen zustehen, aber "nur" die 100€. Aber das ist ok für uns, besser als gar nichts!
Montag hatte ich dann den Bescheid in der Post.
Sie behält ihre Pflegestufe (allerdings mit 30min Mehraufwand gegenüber dem Vorgutachten!!) und bekommt 100€ erhöhte Betreuungsleistungen!
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