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MDK stellt mich als unglaubwürdig dar - wie wehren?
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Mila120
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 15:39    Titel: MDK stellt mich als unglaubwürdig dar - wie wehren? Antworten mit Zitat

Hallo!

Letztens hatte ich den MDK zur Begutachtung beider Kinder da. Der Gutachter war ca 2h da und nun habe ich vor einigen Tagen das Ergebnis bekommen.

Mir liegen die Gutachten vor und darin steht doch tatsächlich dass er meine Ausführungen und Begründungen für übertrieben und unglaubwürdig hält!!

Desweiteren werden die Betreuungsergänzungsleistungen nicht mehr gewährt!!


Ich brauchte ein paar Tage um das erst mal sacken zu lassen, aber ich bin noch immer stinkesauer.

Welche Möglichkeiten habe ich, außer dem Widerspruch, mich gegen so ungeheuerliche Vorwürfe zu wehren?


Wütende Grüße
Mila

_________________
*00 -- Frühkindlicher Autist auf hohem Niveau, ADHS
*04 -- infantile Cerebralparese, ausgeprägte Knick-Senkfüße, Orthesenträger , verzögerte Myelenisierung, hypoton, Laktoseintoleranz
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Klaus69
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mila,
einmal kurz dein Problem googeln, da findest du mehr als 1000 Einträge - nimm aber nur die neuesten, da sich die Gesetzeslage und Rechtsprechugn imLauf der Jahre verändert hat.
Widerspruch, Gegengutachten? und Klage - das dauert aber teilweise ewig.

Viel Glück- und nicht mehr wütend sein!
Der MDK hat seine Daseinsberechtigung nur dann, wenn er der Krankenkasse oder Pflegekasse Geld einspart! Da wird auch schon mal ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt. Und du bist dann diejenige, die beweisen muss, dass es anders ist.

Einen guten Rutsch und LG

Klaus
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das ist ja wohl dreist!ich würde wiederspruch einlegen und auf jeden fall betonen das die meinung des gutachters falsch ist und das du auch auf jeden fall einen neuen gutachter verlangst!!!

warst du alleine oder hast du beistand dabei gehabt!?

lg
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Mellie
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mila,

mit welcher Begründung wurden die Betreuungsleistungen gestrichen? Und wie lange hatten Deine Kinder eine Pflegestufe? Wieviel Minuten wurden anerkannt?

Ich würde in dem Widerspruch alles widerlegen und um einen anderen Gutachter bitten.

Viel Glück dabei.

_________________
Liebe Grüße,
Mellie
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Klaus69 hat folgendes geschrieben:
Da wird auch schon mal ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt.


Oder es werden einfach ganze Absätze eines Artikels aus dem Ärzteblatt ins Gutachten kopiert, ohne das zu kennzeichnen, so wie es bei mir in einer anderen Angelegenheit war. Evil or Very Mad Das Gutachten bestand zu ca. 80% Pech aus wörtlich übernommenen Abschnitten des Artikel.

Pech nur für den Gutachter, dass ich diesen Artikel kannte und es sofort gemerkt habe... whistling

Die Sachbearbeiterin meiner KK kannte den Artikel nicht, war der Meinung, der Gutachter hat Recht und wurde mir gegenüber noch unsachlich und pampig. Evil or Very Mad Ich habe mich beim Vorstandsvorsitzenden meiner Krankenkasse beschwert, mit durchschlagender Wirkung... Cool

Und ist schon peinlich für einen MDK-Gutachter, derart abzuschreiben, dass ein Arzt, der Vorträge über die Diagnostik Behandlung meiner chronischen Erkrankung hält, die von allen Ärztekammern mit Fortbildungspunkten anerkannt werden plötzlich zum Alternativmediziner gemacht und seine Behandlungsmethoden als nicht evaluiert bezeichnet werden. Laughing

@Mila:

Natürlich Widerspruch einlegen und das Gutachten Punkt für Punkt zerpflücken!!!Und für die Neubegutachtung einen Gutachter verlangen, der sich mit Autimsus auskennt, hat ja ins Deiner Kinder. Hast Du meine Materialsammlung zum Pflegegeld bei Autismus schon ? Wenn nicht, schicke mir bitte eine PN mit Deiner Mailadresse.


Schon mal zum Lesen:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1393203#1393203

2.-4. Link

Im Musterbriefe-Thread sind noch mehr Pflegestufenwidersprüche.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic71478.html

weiter hinten dort sind noch welche, die vorne noch nicht eingearbeitet sind.
Und eine Beschwerde an höherer Stelle wäre eigentlich auch fällig, die Aussagen das Gutachters zeigt, das er wenig Ahnung oder gar keine Ahnung von Autismus hat. Im Übrigen könnte man das durchaus als Verleumdung üble Nachrede sehen und das würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Evil or Very Mad

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Sandra15
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss meinen Vorredner beipflichten.
Ich hatte eine ähnliche DUMME Ausrede, der Gutachter war der Meinung wenn ein Autist Abwehrverhalten zeige müsse er stationär in die Psychatrie und wollte die Zeiten und den erschwerniss Faktor nicht anerkennen. Ich habe das komplette Gutachten zerpflück und am Ende auf die Unverschämtheit des Gutachters hingewiesen und darum gebeten nur autismuserfahrene Gutachter zu schicken. Ich bekam ein Anruf von der Pflegekasse die hatte sich entschuldigt, es wäre halt sehr schwer den Pflegebedarf für Autisten einzuschätzen und sie wird sich um einen Gutachter bemühen der sich halt damit dann auch auskennen würde.
Den haben wir dann auch bekommen und die Pflegestufe 2 wurde gewährt. Durchhalten und kämpfen, aber sachlich bleiben Smile

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Liebe Grüße Sandra



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AnjaD
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Mila!

Diese Vorwürfe des "Übertreibens" und "Lügens" kenne ich nur zu gut, ging mir auch schon so.

Ich habe beim MDK angerufen, mich darüber beschwert, für die Nachbegutachtung (Widerspruch) gleich einen anderen Gutachter verlangt, mit ganz klaren Worten auch geäußert, dass ich DIESEN MENSCHEN nie wieder in meinem Haus sehen will, weil ich DAS absolut nicht auf mir sitzen lassen.

Auf rechtliche Schritte gegen ihn habe ich verzichtet, da hätte ich nicht auch noch Kraft und Zeit für gehabt, wenn ich ehrlich bin.

Fest steht nur, dass bei jeder weiteren Begutachtung durch den MDK dieser Mann nicht mehr zu kommen braucht, den werde ich immer wieder ablehnen, denn des Lügens lasse ich mich nur extrem ungerne bezichtigen.....


Also wie gesagt - dem MDK gegenüber KLAR geäußert, was mich stört, so sachlich wie es nur eben ging diesen Gutachter für immer und ewig hier ausgeschlossen.


Die Frage ist halt, wie weit Du gehen möchtest - reicht Dir eine einfache "Beschwerde" oder möchtest Du noch weiter gehen?

Und wegen der Betreuungleistungen musst Du dann Widerspruch einlegen, da hat Annette aber sicherlich schon einige Links zu bereitgestellt.





GLG Anja

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Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal, wie es ausgeht.
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Anja (*1969)mit F. und D. (*1998), D.: ADHS, L. (*2001) vorgeburtl. Schlaganfall, Hemiparese, Epi, GB und Y. (*2004) V.a. ADHS
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Mila120
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für euren Beistand!

@ Annette: darf ich dir eine PN schicken?

@ Mellie: Die Betreuungsleistungen wurden für ein Kind ohne Begründung gestrichen! Bei der Begutachtung wurde überhaupt nicht darüber gesprochen!

Als Grundlage für die Begutachtung wurde ein Schulbericht genommen, in welchem von vielen wunderbaren Fortschritten berichtet wurde. Nur sind Schulberichte immer positv formuliert, oder?

@ Anja: Ich habe keine Telefonnummer o.Ä. vom MDK, möchte aber gerne diesen "Verein" wissen lassen was man sich so anhören muß!

Tja und mit dem sachlich bleiben habe ich so meine Schwierigkeiten Embarassed

Ach, und noch was: Bei dem Kind, bei welchem die Betreuungsleistungen reduziert wurden und bei dem ich ÜBERTREIBEN würde, steht im Gutachten:

"Prognose: Eine pflegestufenrelevante Reduzierung des Hilfebedarfs ist nicht zu erwarten. Aus heutiger Sicht ist eine Wiederholungsbegutachtung nach Ablauf von 8 Jahren begründet."
Widersprichen sich die Unterstellungen und dieser Satz nicht?

Liebe Grüße
Mila

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 20:20    Titel: Re: MDK stellt mich als unglaubwürdig dar- wie wehren? Antworten mit Zitat

Mila120 hat folgendes geschrieben:
Mir liegen die Gutachten vor und darin steht doch tatsächlich dass er meine Ausführungen und Begründungen für übertrieben und unglaubwürdig hält!!


Hallo Mila,

der Gutachter darf ja auch eine Meinung haben. Allerdings müssen solche Aussagen konkret begründet sein. Allgemeine Behauptungen dieser Art sind nicht zulässig und unsachlich.
Umgekehrt müssen wir als Vertreter der pflegebedürftigen Kinder auch im Widerspruch konkret begründen, wo die Gutachter den Pflegebedarf untertrieben bzw. unterschlagen haben.

Mila120 hat folgendes geschrieben:
Ach, und noch was: Bei dem Kind, bei welchem die Betreuungsleistungen reduziert wurden und bei dem ich ÜBERTREIBEN würde, steht im Gutachten:
"Prognose: Eine pflegestufenrelevante Reduzierung des Hilfebedarfs ist nicht zu erwarten. ...Widersprichen sich die Unterstellungen und dieser Satz nicht?


nicht unbedingt. Die Prognose bezieht sich ja nur auf die gutachterliche Feststellung zum Hilfebedarf und nicht auf die Selbsteinschätzung. Insofern kein sachl. Widerspruch.

Mila120 hat folgendes geschrieben:
Tja und mit dem sachlich bleiben habe ich so meine Schwierigkeiten Embarassed


Das ist ja beabsichtigt. Grade deshalb solltest du sachlich bleiben und so den unsachlichen Gutachter belehren Laughing Wink

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mila!

Mila120 hat folgendes geschrieben:
@ Annette: darf ich dir eine PN schicken?


Ja, sonst hätte ich das nicht geschrieben. Wink

In dem Fall gilt die Signatur nicht, die andere Gründe hat, sie ist reiner Selbstschutz.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1341576#1341576


Ich kann es aber erst am Sonntag schicken, wir sind bei Freunden, wo wir Silvester immer verbringen und ich habe nur das kleine Netbook mit, die Mails sind auf dem großen Laptop.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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