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Rehaautositz, Wiedereinsatz Carrott - Zuzahlung?
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sylkes
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 12:40    Titel: Rehaautositz, Wiedereinsatz Carrott - Zuzahlung? Antworten mit Zitat

Wie ihr oben lest , wir haben einen Rehautositz beantragt und nun eine Zusage für einen wiedereingesetzten Carrott , laut sanihaus sollen wir 100 € zuzahlen und der saniberater meinte das habe er bei wiedereinsatz noch nie gehabt wir sollen uns erkundigen bevor wir das zahlen.

Habt ihr hierzu ne info für mich ??

Grundsätzlich bin ich froh das wr ihn bekommen und auch bereit die zuzahlung zu leisten aber stutzig machts mich eben bei wiedereinsatz schon..[center][/center]
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*Sally*
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

laut der Aussage unseres Sanihauses dürfen Rehau-Autositze gar nicht zum Wiedereinsatz kommen, weil man nicht ausschließen kann, ob dier Sitz schon einen Unfall o.ä. hinter sich hat. Einen normalen Kinderautositz soll man nach einem Unfall auch nicht unbedingt weiter benutzen.

Ansonsten sind Hilfsmittel aus dem Pool eigentlich zuzahlungsfrei. Frag doch mal direkt bei eurer KK nach und lass dir ggf. den Paragraphen nennen Wink .

LG Evi

_________________
Evi mit Debbie * 95
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rashida*
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

hallo


Die selbe Info wie Sally hab ich auch bekommen. Haben das der Kasse geschriebrn und dann sofort nen neuen genrhmigt bekommen...


lg
rashida

_________________
Rashida (08/80, Kinderkrankenschwester)Papa (01/78) mit Farid (9.7.07 gesund geboren, 6.10.10 Hirnblutung im dritten Ventrikel durch eine Kolloidzyste, Hydrocephalus, schwerer hypoxischer Hirnschaden, Tetraspastik, Epilepsie, VP-shunt 10/10 und PEG 11/10, SBA 100%, PS3)und Malik (2.1.10, gesund)

Frage nicht warum, mach immer das Beste daraus...
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Heike14
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich kenn das auch nur so dass man für einen Wiedereinsatz keine Zuzahlung leisten muss. Das Untergestell unseres Rehabuggys kam aus dem Wiedereinsatz und wir mussten nichts dafür zahlen. Ich würd wirklich mal bei der Krankenkasse direkt anrufen und nachfragen.

Grüße
Heike

_________________
Heike mit Tim (*09.09) muskuläre Hypotonie, globale Entwicklungsverzögerung, Epilepsie (West Syndrom) und Gendefekt Dupl. Chr. 19p13.12 und Luke (*12.07) dem weltbesten großen Bruder und Fußballspieler
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sylkes
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab angerufen gerade eben und selbst der teamleiter der aok pflegeabteilung sagte ich müsse zuzahlen so sei es eben .. ich glaub auch nicht das das so rechtens ist ..aber ich hab eben keinen gesetzestext..der sitz wird derzeit frisch tüv geprüft so sagte es das saihaus und kriegt nen neuen bezug
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NiklasP
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach meinen Informationen darf ein Autokindersitz nicht wieder eingesetzt werden, eben aus den bereits genannten Gründen( Unfall, etc.). Wer kann da genaue Angaben machen? Das ist schon komisch?

LG
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ardnas
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nach Aussagen unseres Sanitätshauses darf der Sitz wieder eingesetzt werden, wenn er vom TÜV geprüft wurde. Das kostet aber wohl sehr viel Geld, so dass es sich oft nicht lohnt.
Falls es zum Wiedereinsatz kommt, würde ich mir auf jeden Fall eine Bescheinigung des TÜVs zeigen lassen, denn nur dort kann genau überprüft werden, ob er evtl. Risse oder Ähnliches hat, die man von außen nicht sieht.
Mit Bescheinigung vom TÜV wäre ich bereit, einen gebrauchten Sitz zu nehmen. Ohne würde ich die Krankenkasse nochmal deutlich auf die Sicherheitsmängel hinweisen und fragen, wer haftet.
PS: Hast du die Aussage schriftlich, denn dann kannst du einen Widerspruch schreiben.
LG Sandra

_________________
Sandra mit C. (2008) Z. n. West-Syndrom, Entwicklungsretardierung in allen Bereichen
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Moritz unser MO
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
unser Sanihaus gibt auch keinen Wiedereinsatz aus den genannten Gründen raus. Sollte wirklich eine TÜV Prüfung durchgeführt werden, könnt Ihr meiner Meinung nach nicht viel machen. Ich würde dann nach einer entsprechendenaktuellen TÜV Plakette am Sitz schauen.

Die 100.- Euro Zuzahlung fallen an, weil bei jedem Kind Kosten für einen Kindersitz anfallen, ist so ähnlich wie bei der Zuzahlung für Schuhe.

Unabhängig davon, ob der Wiedereinsatz beim Kindersitz in Ordnung ist, kann die KK die 100.- Euro verlangen. Wird bei einigen KK bei Therapierädern auch so gehandhabt.

LG, Jutta
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carola.k
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, da weiss Niemand so richtig Bescheid! Wenn man es wirklich genauer wissen möchte, sollte man sich an einen Juristen wenden um der Sache mal genauer auf den Grund zu gehen.

Ich kann nur sagen, wie es bei uns war: keinerlei Zuzahlung mussten wir leisten für unseren gebrauchten Rehasitz. Die KK übernahm anstandslos alle Kosten und der Eigentumsvorbehalt liegt bei uns, d.h. keine Leihgabe der KK(ist ja auch ein ganz wichtiger Punkt, der immer wieder diskutiert wird)

LG
Carola

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04/66; 09/86; 12/89;Nesthäkchen 29.SSW(02/06) PVL - HC m. VP-Shunt, hypoton, Cerebralparese, schwere globale Retardierung, trägt nun Hörlis, keine Sprache
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Sandra1978
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

NiklasP hat folgendes geschrieben:
Hallo,

nach meinen Informationen darf ein Autokindersitz nicht wieder eingesetzt werden, eben aus den bereits genannten Gründen( Unfall, etc.). Wer kann da genaue Angaben machen? Das ist schon komisch?

LG


Hallo,

fragt doch mal bei Ellen Haase nach.

Die weiß eigentlich immer Bescheid.

Gruß Sandra

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Sarah geb. im Dezember 2003; AVWS; Sprachbehindert; Besucht die Förderschule Sprache
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