dann fordere schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) einen schriftlichen und rechtsmittelfähigen Bescheid von der Krankenkasse an. Und schreibe gleich dazu, dass Du Dich an das Bundesvesicherungsamt wenden wirst. _________________
Viele Grüße von Inge
* * * * *
"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt." Bert Brecht
das ist nicht zu fassen, der Antrag liegt bei der KK und keinen kümmert es.
Ich soll jetzt ein Protokoll führen - was und wann trinkt das Kind, wann wird gewickelt - ist die Hose nass ? - wie schwer ist die Windel - d. h. jedes Mal wiegen!
Das alles damit man das Trink- und Ausscheidungsverhalten prüfen kann,
dann wird der MDK entscheiden, da ich als Mutter das ja eh nicht objektiv beurteilen kann.
Das ist doch der Wahnsinn, oder ?
Gruß Susanne _________________ Susanne mit Jonas (1996),
schwerstmehrfachbehindert, Spastik, Epilepsie
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