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Heilpädagogisches Reiten
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judith1980
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BeitragVerfasst am: 11.12.2011, 20:37    Titel: Heilpädagogisches Reiten Antworten mit Zitat

Hallo alle Zusammen!

Habe mir die letzten 2 Wochen die Sozialgesetzbücher um die Ohren geschlagen um einen Weg zu finden meinem Sohn heilpädagogisches Reiten zu ermöglichen. Mein Sohn Joshua (4) hat eine psychomotorische Entwicklungsverzögerung, Muskelhypotonie, Sprachentwicklungsverzögerung und Defizite bei der Feinmotorik. Er hat eine Behinderung von 30% anerkannt und geht in einen Integrativen Kindergarten wo er KG/Ergo, Psychomotorischen Bewegungstherapie bekommt und zusätzlich fahren wir mit ihm noch zur Logo. Der Kinderarzt und ich denken das ihm heilpädagogisches Reiten gut tun würde. Der Kindergarten hat sich auch schon dafür ausgesprochen.
Ich weis das die Krankenkassen es nicht mehr bezahlen müssen und nur per Einzelfallentscheidung evtl. bezahlen.
Dann kam ich auf die Idee es bei der Eingleiderungshilfe zu probieren. Es war ein sehr seltsames Gespräch, da mir drei Angestellte nicht sagen konnten, was alles unter heilpädagogische Massnahmen fällt. Der Gesetzesauszug definiert es auch nicht genau im SGB9. Mir wurde nur gesagt das es Urteile gibt,wo es abgelehnt wurde. Habe aber jetzt im Internet 2 Urteile von diesem und letzten Jahr gefunden, wo die Eingleiderungshilfe es bezahlt. Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich es versuchen soll es einzuklagen?
Diese Urteile habe ich im Netz gefunden die mich positiv stimmen.
Heilpädagogisches Reiten als Eingliederungshilfe für noch nicht eingeschultes Kind – OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 04.11.2010 (Az.7 A10796/10)

Die im November 2002 geborene Klägerin begehrt die Bewilligung von Eingliederungshilfe in Form heilpädagogischen Reitens. Bei ihr besteht ein allgemeiner Entwicklungsrückstand um ein Drittel bis ein Halb ihres Lebensalters mit leichter Intelligenzminderung und miterheblichen Verhaltensstörungen. Ab Dezember 2005 besuchte sie einen Förderkindergarten, wo sie auch logopädisch behandelt wurde. Zum Abbau ihrer Ängste und Verhaltensauffälligkeiten sowie zur Steigerung ihrer Persönlichkeit,ihres Selbstvertrauens und ihrer Frustrationstoleranz wurde in einer "Ärztlichen Bescheinigung" heilpädagogisches Reiten für nötig befunden.

Aufgabe und Ziel sowie die Art der Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich gemäß § 35a Abs. 3 SGB VIII nach § 53 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1, nach § 54 sowie nach §§ 56 und 57 SGB XII, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden. Die Klägerin erfüllt die Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 SGB VIII. Das SGB IX unterscheidet offenkundig zwischen medizinischen Leistungen der Rehabilitation und hiervon nicht umfassten heilpädagogischen Maßnahmen.

Im Falle der Klägerin handelt es sich bei dem in Rede stehenden heilpädagogischen Reiten im Ergebnis nicht um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 26 SGB IX, sondern um eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation) im Sinne von § 55 SGB IX. Die Abgrenzung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von Leistungen zur sozialen Rehabilitation erfolgt nicht nach den in Betracht kommenden Leistungsgegenständen; entscheidend ist vielmehr der Leistungszweck. Im Falle der Klägerin sollte das heilpädagogische Reiten ihr vorrangig den Zugang zur Gesellschaft ermöglichen bzw. sichern und ist somit eine Maßnahme der sozialen Rehabilitation. Damit bestehe ein Anspruch auf heilpädagogisches Reiten nach § 35a SGB VIII bis zur Einschulung.

Heilpädagogische Leistungen seitens des Gesetzgebers auf noch nicht eingeschulte Kinder beschränkt – VG Trier Urteil vom 17.02.2011 (Az. 2 K 902/10.TR)

Soweit die Reittherapie als heilpädagogische Maßnahme, die dem Kind mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen solle, eingesetzt werde, bestehe ein Anspruch auf Kostenübernahme im Wege der Eingliederungshilfe nur für Kinder, die noch nicht eingeschult seien. Aus der Formulierung der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift des § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX ergebe sich eindeutig, dass der Gesetzgeber heilpädagogische Leistungen zwar als mögliche Leistungen anerkenne, diese aber auf noch nicht eingeschulte Kinder habe beschränken wollen, weil er offensichtlich davon ausgehe, dass Kinder mit einer Behindreung, die eine ihrer Behinderung entsprechende Schule besuchten, dort in dem erforderlichen Maß auch heilpädagogisch betreut würden.

Rechtsanwältin Franziska Benthien Quelle: http://ra-benthien.de/Artikel/Reiten.html

Ich denke mein Sohn hat Rechte und wenn es die Möglichkeit gibt, sollte ich für ihn handeln.
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sabine g
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BeitragVerfasst am: 12.12.2011, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Judith,

eigentlich läuft es etwas anders: Wenn Angestellte des Sozialamtes ahnungslos sind ist das traurig, aber trotzdem stellst Du Deinen Antrag kurz schriftlich. Wenn Du es gut machen willst, dann unter Bezugnahme auf die bereits richtig von Dir gefundenen Paragraphen. Dann steht Dir eine schriftliche Antwort zu. Sollte diese ablehnend sein, dann kannst Du dagegen klagen, aber nicht im Vorfeld.

Früher wurde das Heilpäd. Reiten von einigen Kreisen ohne Prüfung bezahlt, andere Kreise sträubten sich erst, übernahmen aber dann. Heutzutage fehlt überall das Geld, und jeder versucht Ansprüche zunächst abzuwehren. Beliebt ist die Verweisung auf die Zuständigkeit der KK, und wenn diese dann die Widerspruchsfrist verpennen, schwupps haben sie die Kosten gewonnen. Habe hier gerade so einen sehr merkwürdigen Fall, wo deswegen von einem Antragsteller die KK verklagt wird anstelle der Stadt/des Landkreises. ...

Berät Dich Deine Therapeutin nicht? Oder willst Du erst die Kosten sichern und dann einen Therapeuten suchen? Vorsicht hier, denn Kostenzusagen sind oft an einen Zeitraum gebunden und wenn Du dann erst irgendwo auf eine Warteliste rutscht hast Du viel gewonnen und verloren.

Liebe Grüße
Sabine
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sabine g
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BeitragVerfasst am: 12.12.2011, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag: Die KK sind natürlich nicht zuständig!!!! Es ist nur ein lustiger Versuch, den Vorgang vom Tisch des Sozialamts zu kriegen....
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judith1980
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BeitragVerfasst am: 12.12.2011, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe bereits angefangen einen Platz zu suchen. Mir war bewusst das ich einen Antrag stellen muss bevor ich Klage, aber ich muss dazu sagen das ich mit den Behörden unserer Stadt schon letztes Jahr Probleme hatte, wo ich mit Anwalt und Zeitung drohen musste, damit sie mir die Betreuungskosten für die Tagespflege übernehmen. Obwohl es allen Eltern mit einem normalen Gehalt die arbeiten wollen in Deutschland zu steht. Damals wurde ich von einem Mitarbeiter des Jugendamtes als assozialer Schmarotzer bezeichnet. Und das war eine Kriegserklärung!
Seit dieser Zeit ist das Sozialgesetzbuch meine Bibel und es hat mir schon viel geholfen. So habe ich aus rausgefunden das ich ab vollendeten dritten Lebensjahres meines Sohnes die Windeln von der Krankenkasse bekomme. SGB Para 35.
Vielen Dank für die Antworten.
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Jaqueline07
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BeitragVerfasst am: 12.12.2011, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei uns hat der nette Arzt vom MDK gesagt,das man das Betreuunggeld dafür verwendet werden kann,wenn der/die Therapeuten eine sozialpädagogische (ich glaube,das heisst so) Ausbildung hat.Das könnt man dann bei der KK durchsetzten.Vielleicht hilft Dir das ja.
Lieben Gruß,
Daniela

_________________
Ich(1969)mein Mann(1963,narzistische Persönlichkeitsstörung)Sohn(1997,ADS),Sohn(1999,ADHS,massive komplexe Angststörungen,Autismusverdacht,ADHS)Tochter(Sternchen 2002)Sohn (2003)
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judith1980
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BeitragVerfasst am: 12.12.2011, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bis gerade habe ich noch nicht gewusst, das es Betreuungsleistungen gibt von der Pflegekasse gibt. Muss mich jetzt belesen. Vielen dank!
Habe heute einen Anruf von meiner Eingliederungshilfe bekommen. Sie wollen das ich einen schriftlichen Antrag stelle. Sie wollen das mal checken. Mal sehen was dabei rum kommt.
Vielen Dank für den Tipp! Very Happy
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judith1980
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BeitragVerfasst am: 29.12.2011, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hat jemand von euch Erfahrung mit Kostenübernahme heilpädagogisches Reiten und private Zusatzkrankenversicherung? Mir wurde gesagt sie bräuchten ein Attest über die medizinische Notwendigkeit und dann soll ich einfach die Rechnung einreichen und sie würden mal sehen. Vielen Dank für Antworten, bin für jede Hilfe dankbar! Very Happy
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Roswitha41
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BeitragVerfasst am: 29.12.2011, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Judith,

ich habe keine Erfahrung mit der privaten Zusatzkrankenversicherung, aber:
nach über einem Jahr "freundschaftlicher Diskussion" Laughing Laughing Laughing mit dem Bezirk bekommt Sohnemann das heilpädagogische Reiten im Rahmen der Eingliederungshilfe lt. SGB XII § 53 bezahlt - bis zur Einschulung, dann ist Schluß.

Hilfreich war u. a. ein ärztliches Attest, in diesem wurde zuerst die Diagnose genannt (bei Sohnemann Autismus u. a.) und dann ausdrücklich das heilpädagogische Reiten als Ergänzung zu den kassenärztlich finanzierten Therapien als dringend indiziert angesehen, da zu erwarten sei das Sohnemann von der Maßnahme auf vielen verschiedenen Ebenen profitiert.

Wenn also euere private Zusatzkrankenversicherung die Kostenübernahme bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes prüfen würde - wäre dein Kinderarzt bereit dies auszustellen?

Viel Erfolg

VG Roswitha

_________________
Roswitha 69, GöGa 74, D. 98, A. 05
D. HB mit ADS (ADS seit Februar 11 lt SPZ nicht mehr), A. seit 12/2010 Diagnose frühkindlicher Autismus
Alle mit Talent zum Glücklichsein Smile
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sabbi
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo,
bei uns hat der nette Arzt vom MDK gesagt,das man das Betreuunggeld dafür verwendet werden kann,wenn der/die Therapeuten eine sozialpädagogische (ich glaube,das heisst so) Ausbildung hat.Das könnt man dann bei der KK durchsetzten.Vielleicht hilft Dir das ja.
Lieben Gruß,
Daniela


Hat das schon mal jemand durchgesetzt?

Lieben Gruß Sabine
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emil09
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BeitragVerfasst am: 30.12.2011, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

mal eine ganz andere Frage... was kostet bei Euch das Therapeutische Reiten???
Und ganz wichtig ist es einen Platz zu bekommen... die Wartelisten sind laaaaang.
Wir haben fast ein dreiviertel Jahr auf der Liste gestanden, bis wir ganz oben waren....
und ich würde es nicht missen wollen!!!
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