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Widerspruch gegen Schulamt einlegen - benötige Hilfe
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Heikem
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 17:02    Titel: Widerspruch gegen Schulamt einlegen - benötige Hilfe Antworten mit Zitat

hallo ,ihr lieben!

mathias soll nächstes jahr in die regelgrundschule eingeschult werden .es freut mich sehr, denn er hat in den letzten wochen einen gewaltigen schub gemacht.

was mich nur stutzig macht ist, dass das gesundheitsamt und auch die lehrerin , die den förderbedarf bestimmen sollten,sagten , dass matthias als integrationskind + integrationshelfer in die grundschule sollte.

ich rief heute bei dem schulamt an und erfuhr, dass matthias ganz normal in die schule soll ohne irgendwelche hilfen.

bei der untersuchung stellte sich heraus, dass er ständig aufgefordert werden muss irgendwas zu machen und dann plötzlich ablenkt .

wie kann ich einspruch dagegen einlegen und wie kann ich das dann formulieren?

wer kann mir helfen?

lg
heike

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Heike *73,Ferdi *57,
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kati543
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Heike,
frage doch mal bei der zuständigen Schule bei euch nach, wie es mit zusätzlichen Personal aussieht. Bei uns sieht es nämlich misserabel aus. Alle Kinder sind entweder Regelkinder ohne jegliche Hilfen oder werden auf Sonderschulen geschickt. Und in diesem Fall kannst du natürlich Einspruch einlegen, aber wenn kein Personal da ist, ist keins da.

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Heikem
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo!

die integration kann in der hiesigen schule stattfinden oder im schulzentrum in der nächsten stadt.da ist die anerkannte gu -schule.

unsere dorfschule ist dafür offen und hat noch ein integrationskind da.

matthias ist kognitiv fit, aber der rest stimmt nicht. ohen helfer würde die schule verzweifeln udn ich auch Crying or Very sad

lg
heike

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Elfriede B
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Heike

Also, ich muß jetzt genau überlegen, was ich Dir jetzt schreibe.

Wenn dein Sohn Entwicklungsverzögert ist, und nicht auf GB oder Kb eingestuft ist, dann wird er keinen Integrationhelfer bekommen.

Wenn man kein AO-SF Verfahren bei ihm ausgeführt hat, dann überlege genau was Du machst. Sie könnten ihn zum Beispiel auf LB einstufen wenn dies so erfolgen würde.

Dann ist er aber in der Schublade drin, und Du hast keine Handhabe mehr.

Deziminiertes Lernen ist dann angesagt.

Was habt Ihr für ein Problem ?

Gruß Elfriede
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sandra8374
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Warum Widerspruch? Hast du einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbelehrung?

Ich würde "einfach" den Antrag für den GU und den I-Helfer stellen.

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LG Sandra

S+F mit PT(*00 FAS, ADHS, GB, Z.n.Absencen?, Sehfehler, Lordierung LWS, Skoliose 5%, mit SBA 80 HBG) u. PS (*01 ADS, LB, Enuresis nocturna, Sehfehler, Knick-Senk-Füße, Z.n.Epilepsie, mit SBA 50)
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Heikem
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo sandra !

hatte für matthias das aosf-verfahren eingeleitet udn der wird abgelehnt!

nun muss ich fragen: sind das 2 verschiedene anträge ?

lg
heike

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sandra8374
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens nach der I-Helfer ja. Ist das 35a?

Ansonsten fordere den schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung an und leg Widerspruch ein.

Wobei ich den I-Helfer gesondert noch beantragen würde. Dazu müßte es ja hier im Forum Infos geben.

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LG Sandra

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Heikem
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo sandra!

danke für den tipp mit dem i-helfer!

bescheid müsst enoch kommen

lg
heike

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deborah
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei uns ist es so, das für LB Kinder das Jugendamt zuständig ist. Dort wird dann in einem eigenem Schreiben der I-Helfer beantragt. Am besten mit Berichten, die das empfehlen.

Beim Schulamt kannst du das AOSF einleiten. Aber wenn es abgelehnt wurde, würde ich an eurer Stelle es nur versuchen, einen I-Helfer zu bekommen.

Vielleicht einfach einen Termin beim Jugendamt machen und persönlich eurer Anliegen vortragen. Dies macht meine Nachbarin jetzt auch, das Kind hat Dyskalkulie und ADS und man hat ihr in der Kur empfohlen das Kind mit einem I-Helfer in die Schule zu schicken.

Gruß deborah

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R. *05/01 Kiss
T. *01/03 sprachlich und motorisch entwicklungsverzögert, auditive Wahrnehmungsstörung, Neurodermitis (ohne Symthome, da er mit der Pekur-Creme behandelt wird)

Eine gute Ausbildung ist fast so wichtig wie eine fordernde Mutter.
Charles M. Schulz
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 20:58    Titel: Re: Widerspruch gegen Schulamt einlegen - benötige Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo Heike!


Gucke doch bitte mal hier rein, evtl. findest Du da etwas, weil das genau diese Thematik ist:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic85866.html

Zitat:
hatte für matthias das aosf-verfahren eingeleitet udn der wird abgelehnt!


Das muss man nicht hinnehmen!

Lies dazu mal hier, ab dem 3. Link:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1478718#1478718

Zitat:
nun muss ich fragen: sind das 2 verschiedene anträge ?


AOSF-Verfahren und Antrag auf einen Schulbegleiter sind zwei verschiedene Dinge, da seien ist Schulamt, das andere je nach Art der Behinderung entweder Jugendamt oder Sozialamt.

Zitat:
danke für den tipp mit dem i-helfer!


http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1486829#1486829

Abschnitt Schulbegleiter. Da geht es zwar im wesentlichen um Schulbegleitung für (Asperger)-Autisten, aber die wesentlichen sind gleich auch die Rechtsgrundlage für die Bewilligung.



Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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