Verfasst am: 30.11.2011, 17:02 Titel: Widerspruch gegen Schulamt einlegen - benötige Hilfe
hallo ,ihr lieben!
mathias soll nächstes jahr in die regelgrundschule eingeschult werden .es freut mich sehr, denn er hat in den letzten wochen einen gewaltigen schub gemacht.
was mich nur stutzig macht ist, dass das gesundheitsamt und auch die lehrerin , die den förderbedarf bestimmen sollten,sagten , dass matthias als integrationskind + integrationshelfer in die grundschule sollte.
ich rief heute bei dem schulamt an und erfuhr, dass matthias ganz normal in die schule soll ohne irgendwelche hilfen.
bei der untersuchung stellte sich heraus, dass er ständig aufgefordert werden muss irgendwas zu machen und dann plötzlich ablenkt .
wie kann ich einspruch dagegen einlegen und wie kann ich das dann formulieren?
wer kann mir helfen?
lg
heike _________________ Heike *73,Ferdi *57,
Miriam*94 Asthma,ND
Saskia*96 gesund;
Matthias *05 SEV und allgemeine Entwicklungsverzögerung;
Tobias *99 Lesestörung; Emotionale Störung und Sprachstörung
Dominik *01
ND,Asthma,Entwicklungsverzögert,ADHS , Dystrophie
Jan *09 meine Galerie
Hallo Heike,
frage doch mal bei der zuständigen Schule bei euch nach, wie es mit zusätzlichen Personal aussieht. Bei uns sieht es nämlich misserabel aus. Alle Kinder sind entweder Regelkinder ohne jegliche Hilfen oder werden auf Sonderschulen geschickt. Und in diesem Fall kannst du natürlich Einspruch einlegen, aber wenn kein Personal da ist, ist keins da. _________________ Katrin (Epilepsie)
O. (Frühkindlicher Autismus (HFA), gl. Entwicklungsst., Ptosis, Hypotonie, Vd. auditive Wahrnehmungsst., Vd. Valproatembryopathie)
D. (geistige Behinderung, Frühkindlicher Autismus, Esstörung, Hypospadie, Trigonoceph., Hypotonie, Opticushypoplasie, Amblyopie, Vd. Valproatembryopathie)
Also, ich muß jetzt genau überlegen, was ich Dir jetzt schreibe.
Wenn dein Sohn Entwicklungsverzögert ist, und nicht auf GB oder Kb eingestuft ist, dann wird er keinen Integrationhelfer bekommen.
Wenn man kein AO-SF Verfahren bei ihm ausgeführt hat, dann überlege genau was Du machst. Sie könnten ihn zum Beispiel auf LB einstufen wenn dies so erfolgen würde.
Dann ist er aber in der Schublade drin, und Du hast keine Handhabe mehr.
Hallo,
bei uns ist es so, das für LB Kinder das Jugendamt zuständig ist. Dort wird dann in einem eigenem Schreiben der I-Helfer beantragt. Am besten mit Berichten, die das empfehlen.
Beim Schulamt kannst du das AOSF einleiten. Aber wenn es abgelehnt wurde, würde ich an eurer Stelle es nur versuchen, einen I-Helfer zu bekommen.
Vielleicht einfach einen Termin beim Jugendamt machen und persönlich eurer Anliegen vortragen. Dies macht meine Nachbarin jetzt auch, das Kind hat Dyskalkulie und ADS und man hat ihr in der Kur empfohlen das Kind mit einem I-Helfer in die Schule zu schicken.
Gruß deborah _________________ D. *70
M. *69
R. *05/01 Kiss
T. *01/03 sprachlich und motorisch entwicklungsverzögert, auditive Wahrnehmungsstörung, Neurodermitis (ohne Symthome, da er mit der Pekur-Creme behandelt wird)
Eine gute Ausbildung ist fast so wichtig wie eine fordernde Mutter.
Charles M. Schulz
nun muss ich fragen: sind das 2 verschiedene anträge ?
AOSF-Verfahren und Antrag auf einen Schulbegleiter sind zwei verschiedene Dinge, da seien ist Schulamt, das andere je nach Art der Behinderung entweder Jugendamt oder Sozialamt.
Abschnitt Schulbegleiter. Da geht es zwar im wesentlichen um Schulbegleitung für (Asperger)-Autisten, aber die wesentlichen sind gleich auch die Rechtsgrundlage für die Bewilligung.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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