Verfasst am: 29.11.2011, 18:42 Titel: Auto wie anmelden?
Guten Abend,
ich habe mir gestern ein Auto gekauft und möchte dies auf meine Tochter zulassen. Muß der Kaufvertrag auch über ihren Namen laufen oder über meinen? Ich habe keine Ahneung wie sich das mit behindertem Kind verhält. Vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein..
LG Vivien _________________ Jette *00, ARDS, Chronisch pulmonale Insuffizienz, , PEG, Tracheostoma, V. a. Stoffwechselerkr. , V. a. Autismus, Port,Infektanämie, Lungenfibrose, Lennox Gastaut Syndrom
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nein der Kaufvertrag ist egal nur wenn du den Behindertenrabatt willst muss der Vertrag aufs Kind laufen
Wenn du die Papiere hast gehst du damit zum Finanzamt...denke dran das du das Auto aufs Kind zulassen musst...und sagst das du das Auto Steuerbefreit haben möchtest.
Fahrzeugpapiere und SBA nicht vergessen.
Gibt ein Stempel und fertig.
LG Andrea _________________ Anna-Maria,93 SpinaBifida und HC VP-Shuntversorgt,Rollifahrerin.Cheyenne,10,inzwischen nachgewiesener Gendefekt,Amelogeneses Imperfecta
Erst Finanzamt oder erst Zulassungsstelle??? Ich stell mich an wie der erste Mensch.. Peinlich Peinlich.. _________________ Jette *00, ARDS, Chronisch pulmonale Insuffizienz, , PEG, Tracheostoma, V. a. Stoffwechselerkr. , V. a. Autismus, Port,Infektanämie, Lungenfibrose, Lennox Gastaut Syndrom
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Hallo Vivien !
Hier musst du erst das Auto auf dein Kind zulassen . Dabei brauchst du neben den üblichen Papieren auch eine Vollmacht von beiden Elternteilen ,dass beide einverstanden mit der Anmeldung sind und beide Personalausweise.
Danach muß man mit den Papieren und dem SBA zum Finanzamt und bekommt einen Stempel und schon ist die Sache erledigt. Es soll Straßenverkehrsämter geben ,die einem das FA ersparen...
In NRW muss ich sogar bei jedem Fahrzeugwechsel wieder zum FA, da ansonsten der Steuerbescheid ins Haus flattert...
LG Marion _________________ Wenn ihr mich sucht,sucht mich in euren Herzen.Habe ich dort eine Bleibe gefunden,werde ich immer bei euch sein.
(Rainer Maria Rilke)
Vielen Dank.. Hoffentlich kennen die sich in unserer Kleinstadt auch aus damit.. _________________ Jette *00, ARDS, Chronisch pulmonale Insuffizienz, , PEG, Tracheostoma, V. a. Stoffwechselerkr. , V. a. Autismus, Port,Infektanämie, Lungenfibrose, Lennox Gastaut Syndrom
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Erst Zulassungsstelle ..dort sagen das das Auto aufs Kind Zugelassen wird und es eine Schwerbehinderten Zulassung ist. Den SBA nicht vergessen und die Ausweise.
Danach mußt du tatsächlich noch zum Finanzamt. Das geht nicht über die Zulassungsstelle. Das FInanzamt muß in die Papiere die Steuerbefreiung reinstempeln.. _________________ LG
Anja+ Felix
8 Jahre frühkindlicher Autismus mit v.a Intelligenzminderung ,bronchial Astma, Infekt Krämpfe,hypoton aber ein Sonnenschein
und Julia 2,5 Jahre hypoton, globale Entwicklungsverzögerung
Dann habe ich wohl ein Problem. Der leibliche Vater von Jette will schon seit Jahren nichts mit ihr zu tun haben. Aber Sorgerecht gibt er nicht ab. Er möchte das jette von meinem Mann adoptiert wird. Mach ich aber nicht. Also wird er auch keine Zustimmung geben was das Auto angeht.. .mist mist _________________ Jette *00, ARDS, Chronisch pulmonale Insuffizienz, , PEG, Tracheostoma, V. a. Stoffwechselerkr. , V. a. Autismus, Port,Infektanämie, Lungenfibrose, Lennox Gastaut Syndrom
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ich glaube nicht, dass Du auf der Zulassungsstelle bzw. beim Finanzamt die Zustimmung des leibl. Vaters brauchst. Lediglich die Fahrzeugpapiere und den Schwerbehindertenausweis .
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