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Blindengeld beantragen - ja oder nein und wie?
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sunshinesteffi
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 13:23    Titel: Blindengeld beantragen - ja oder nein und wie? Antworten mit Zitat

Hallo,

Hannes bekommt demnächst Sehfrühförderung.

Organisch ist bei ihm alles ok, es ist aber nicht sicher, ob die Seheindrücke überhaupt im Gehirn ankommen und wie sie verarbeitet werden.

Manchmal reagiert er auf visuelle Eindrücke, fixiert auch und teilweise zeigt er garkeine Reaktion.

Die Dame von der Landesblindenschule meinte, wir sollen es versuchen dies zu beantragen, auch das Bl für den SBA.

Wie muss ich vorgehen und ist es überhaupt sinnvoll den Antrag zu stellen.
Es wäre ja schließlich eine Sehbehinderung aufgrund einer Hirnschädigung/Fehlbildung.

Steht es uns dann überhaupt zu?
Und welche Atteste vom Arzt brauchen wir für den Antrag?

Es würde uns auf alle Fälle einiges erleichtern, zumindest das Bl im SBA, da wir dann wohl den Behindertenparkplatz nutzen könnten.

Lg Steffi

P.S. Danke für eure Hilfe.. Wink

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Steffi *84, Maik*83, Hannes*12.04.10,PSII, unkl. dysmorphie-Retardierunssyndrom, HC, kompl. Gehirnfehlbild.,Z.n. Analatresie, PEG, Epilepsie,nicht anfallsfrei,Tetraparese

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ju+ju
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

eine zerebrale Blindheit nachzuweisen ist nicht ganz einfach.
Aber wenn die Sehfrühförderin überzeugt ist, dass Hannes weniger als 2% sieht, würde ich es versuchen, denn dann steht es euch zu.
Blindheit im Sinne des Gesetzes (also für SBA und Blindenhilfe) bedeutet ein Sehvermögen von weniger als 2%.
Mein Sohn fixiert nicht, aber er kann sehr starke Lichtquellen im dunklen Raum lokalisieren. Damit liegt er nach Aussage der Seh-FF sehr deutlich unter 2%.

Bei uns lief es so, dass wir das Merkzeichen "Bl" im Widerspruch gegen den ersten SBA beantragt haben. Die Unterlagen (Arztberichte von Augenklinik und Neuropädiatrie und eine von mir verfasste schriftliche Schilderung des Fixationsverhaltens) gingen an den Landesblindenarzt, und der hat dann nach Aktenlage entschieden.
Als das "Bl" im SBA nachgetragen war, bin ich damit zur zuständigen Sachbearbeiterin für die Blindenhilfe beim Landratsamt gegangen. Sie hat den SBA kopiert und seither bekommt Julian das Blindengeld.

Wenn du dann schon am Beantragen bist, beantrage doch, falls Hannes noch keine Anstalten macht das Laufen zu lernen, auch gleich das Merkzeichen "aG". Damit bekämt ihr auch den blauen Parkausweis.

Viel Erfolg!
LG Jule

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J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
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aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt Very Happy
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DenisemitMaya
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sunshinesteffi,

also,ob das reicht weiss ich nicht.
Wir bekommen auch Visuelle Frühförderung,
bei uns ist es ähnlich wie bei Hannes,aber
für bl reicht es nicht,nur weil ein Kind nicht fixiert.

Aber wenn du meinst,da beantrage es.

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LG Denise

Maya 2 Jahre alt,viele Baustellen
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DenisemitMaya
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Steffi..soll nicht böse gemeint sein
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LG Denise

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ju+ju
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Nachtrag vielleicht noch:

Meinst du mit "organisch alles in Ordnung" nur das Auge?
Wie sieht der Sehnerv aus? Und wie das Gehirn im Bereich der Sehrinde?

Bei Julian ist es so, dass die Augen in Ordnung sind, die Sehnerven jedoch sehr blass, also schlecht durchblutet. Außerdem hat er einen sehr aktiven epileptischen Herd an der Sehrinde. Es sind also durchaus organische Befunde da, die das Fixationsverhalten erklären.
Wenn das bei Hannes gar nicht der Fall ist, vermute ich, wie Denise, dass es schwierig werden wird, denn dann gibt es ja überhaupt keinen Anhaltspunkt zur Erklärung, warum Hannes nicht fixiert.

LG Jule

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sunshinesteffi
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also an Untersuchungen haben wir eben ne VEP, die ist unauffällig. Aber die Augenärztin sagte, da könne es sogar bei blinden Menschen alles ok sein. Das wäre also nicht aussagekräftig.
Die Sehnerven sind ausgebildet. Auch der Augenhintergrund ist ok. Hannes hat aber einen sehr starken Epilepsie bedingten Nystagmus.
Bedeutet, das Hannes sehr viele kleine epileptische Anfälle hat, die sich mit Augenverdrehen äußern.
Hannes Pupillenreaktion ist sehr stark verlangsamt. Also reagiert er auch nicht immer aktiv und schnell genug auf einfallende Lichtreize.
Es ist ein sehr komplexes Thema. Denke wir müssen es versuchen.
Werde da mit dem Arzt vom SPZ nochmal sprechen, der soll uns nochmal einen Bericht schreiben.
Und einen Bericht von unserer Orthopistin (heißt die so?) haben wir auch, nach ihrer Untersuchung ist er blind, da er auf nichts reagiert.

@Jule: das mit dem aG war auch meine Idee, aber viele sagen, das geht erst ab 2 Jahren.
Aber Hannes ist von der mot. Entwicklung ja auf dem Stand eines etwa 3 Monate alten Babys, wenn überhaupt.
Und was du oben schreibst, so hat sich die Frau von der Landesblindenschule auch ausgedrückt.

Also erst das Bl im SBA beantragen und dann das Landesblindengeld, hab ich jetzt richtig verstanden?!

Lg Steffi

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ju+ju
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

die VEP sind bei Julian auch nicht in Ordnung gewesen, insofern hatten wir wohl schon einige organische Dinge vorzuweisen, die pathologisch sind. Verlangsamte Pupillenreaktion haben wir auch zu bieten...
Meinen dann die Ärzte, dass Hannes aufgrund des starken Nystagmus' nichts sehen kann?
Definitiv ist das eine komplexe Geschichte, ja.
Versucht es - im Wissen, dass das Ergebnis offen ist.
Ich würde es der Einfachheit halber (dann hast du nicht zwei Verfahren am Laufen) in der beschriebenen Reihenfolge machen, ja.

Die Merkzeichen müssen - das weißt du sicher - generell unabhängig vom Alter vergeben werden, allein aufgrund der Diagnose.
Wir haben den SBA (und damit auch das "aG") aber auch erst beantragt, als der Unterschied zu einem gleichaltrigen gesunden Kind deutlich wurde und das Unterwegssein entsprechend erschwert war. Vorher hätte es sich für mich falsch angefühlt.
Ein gesundes Kind, das gleich alt ist wie dein Hannes, kann sitzen und stehen (also bei Bedarf einfach "zwischengelagert" werden), kurze Strecken laufen, braucht keinen Reha-Wagen, sondern kommt mit einem leichten Buggy klar, kann aufgrund der Rumpfstabilität leichter getragen werden. Also beantrage nun ruhig auch das "aG".

LG Jule

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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

den blauen Parkausweis für Schwerbehinderte kann man sowohl mit dem MZ "aG" als auch dem MZ "bl" beantragen Wink .

LG Evi

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DenisemitMaya
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

HAllo Steffi

wir haben jetzt auch seid 2 Monaten aG.
Unsere Mäuse sind ja fast gleich alt.
aG würd ich aufjedenfall beantragen.

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LG Denise

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Laurinsmama
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BeitragVerfasst am: 12.11.2011, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

ich habe für meinen Sohn auch eine recht komplizierte Beantragung des Merkzeichen BL und des Blindengeldes durch...

Bei Laurin waren die VEP auch unauffällig, der Sehnerv ebenso.
Laurin hat einen sehr starken Nystagmus, den Kinder aber nach Aussage eies Augenarztes "ausgleichen" können, d.h., ein Nystagmus bedeutet nicht, daß das Kind nicht sieht.
Laurin fixiert auch überhaupt nicht, und reagiert, wenn überhaupt, nur auf sehr starke Lichtquellen.
Ich habe ein neurologisches Attest vorgelegt, in dem unsere Neurologin beschrieb, daß er wohl auf akkustische und taktile, aber eben nicht auf optische Reize reagiert, habe eine CD eines hochauflösenden MRTs aus Stuttgart vorgelegt und eine augenärztliche Einschätzung....

Bei Laurin fehlt die rechte Hirnhälfte nach einer OP, und die linke Sehrinde steht unter epileptischem Dauerfeuer.
Trotzdem mußte ich einige eher scharfe Telefonate mit dem begutachtenden Arzt in München führen, sowie mit dem Versorgungsamt, ehe das BL endlich durch war...es hat Nerven und Zeit gekostet, aber wir haben es "geschafft".
Mach Dich also u.U. auf eine längere Prozedur gefasst - eine cerebrale Blindheit ist halt nichts einfach zu beurteilendes...

Viel Erfolg.
LG Kirstin

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Laurinsmama mit A.99 und L.07, therapieresistente Epilepsie, Bilaterale corticale Dysplasien, Polymikrogyrie,Z.n. BNS/West-Syndrom, hypoton, schwerste psychomotorische Entwicklungsretardierung, Port,Button, Callosotomie 09, rezidivierende Pneumonien, Resektion des rechten Temporal-, Parietal- und Occipitallappens 05/10, gesetzl. blind,
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