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Woher Krankmeldung f.d. Arbeitgeber bei KKH-Aufenthalt

 
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MeliundTimon
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Anmeldedatum: 24.06.2008
Beiträge: 154
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BeitragVerfasst am: 08.11.2011, 23:03    Titel: Woher Krankmeldung f.d. Arbeitgeber bei KKH-Aufenthalt Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich muß nächste Woche mit Timon in die Klinik zur OP.
Ich habe eine 60 Stunden Stelle im Hospiz.
Jetzt brauche ich eine Krankmeldung für die Arbeit.
Kann mir jemand sagen wer die ausstellt, die Klinik oder der KiA?

lieben Dank

Meli

_________________
Meli(`81) und Thomas(`77) mit Stern Yannik(*+05/03) Lausebengel Jendrik(*10/05) und Kämpfer Timon(*03/08) Z.n. schwerer Asphyxie, ICP, fehlender Schluck-Saugreflex, PEG, BNS Epilepsie, absaug-, monitorpflichtig und seit August `11 Kindergartenkind in einer I-Gruppe


"Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpf hat schon verloren." (B.Brecht)
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SuseM
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BeitragVerfasst am: 08.11.2011, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Das macht die Klinik...alles Gute für die OP.

LG Suse

_________________
Suse mit M. und L., * Juni 08 bei 27+5SSW, M. mit PVL, Tetraspastik, Mikrozephalie, BNS, anfallsfrei, entwicklungsverzögert, L. geht es inzwischen super, aber alle Beide sind Rabauken mit viel Humor und einer sehr ansteckenden guten Laune!
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Rita2
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BeitragVerfasst am: 08.11.2011, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meli,

aber du wirst nicht krankgeschrieben. Sondern du bekommst eine Bescheinigung, daß du dein Kind betreuen mußt. Damit bekommst du bei deinem Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung und den Verdienstausfall von deiner KK ersetzt. Es soll auch Arbeitgeber geben, die bezahlten Sonderurlaub gewähren, ist aber nicht alzu verbreitet.

Ist so ähnlich wie die 10 Tage bei Krankheit des Kindes. Aber die Tage im Krankenhaus werden nicht auf die 10 Tage angerrechnet. D.h. Krankenhaus geht unbegrenzt und die 10 Tage für Krankheit des Kindes hat man zusätzlich.

Gruß
Rita

_________________
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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Sim1973
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BeitragVerfasst am: 09.11.2011, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meli,
ich bekam die Bescheinigung immer vom Kinderarzt ausgestellt wenn ich mit Johanna stationär in der Klinik war.

Alles Gute für die OP
LG Simone

_________________
Simone ('73) und Johanna (10/2008) semilobäre Holoprosencephalie, hochgradig Schwerhörig (beidseitig Cochlear Implantat), ICP im Sinne eine beinbetonten Tetraparese, chronische Hypernatriämi, Brille
ein fröhliches und zufriedenes kleines Mädchen mit ganz viel Charme
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Klara
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BeitragVerfasst am: 09.11.2011, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Krankenkasse hat Formulare dafür!!Ich habe sie mir immer vorab zuschicken lassen.
Es sind bei uns 2 Formulare gewesen.

1.Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson(dieses Formular wird von der Klinik oder Rehaeinrichtung ausgefüllt!!)

2.Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles bei eine stationären Mitaufnahme(dieses Formular füllt man selber aus und es an die KK zurück!!)

Alles Gute für die OP.

LG Klara
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