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Rita2
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BeitragVerfasst am: 27.01.2012, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

ja das H bedeutet hilflos. Aber was genau dafür die Bedingungen sind weiß ich nicht.

Schreib doch einfach einen Widerspruch, wenn du dabei mehr bekommst ist es gut, wenn nicht hast du nichts verloren. Und in der Zeit bis der Widerspruch entschieden ist hast du ja schon mal den SBA mit den 50%.

Wir haben bei Antragsstellung auch 50% ohne Mz bekommen. Nach Widerspruch 80% mit BGH.

LG
Rita

_________________
Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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ElenaB.
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BeitragVerfasst am: 28.01.2012, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi!

Soviel Ahnung wie andere hier hab ich nicht, aber mich intressiert das Thema.
Du solltest auf jedenfall noch mal in den Widerspruch gehen, da bei Kindern vieles anders beurteilt werden muss wie bei Erwachsenen.

Lies doch mal in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de und dort unter Teil A Punkt 5, Besonderheiten bei der Beurteilung der Hilflosigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Wir haben das H auch erst bekommen als wir das Versorgungsamt im Widerspruch auf den Unterpunkt rr ) aufmerksam gemacht haben.

Dort heißt es: Bei klinisch gesicherter Typ 1 Allergie gegen schwer vermeidbare Allergene z.B. bestimmte Nahrungsmittel, bei der aus dem bisherigen Verlauf auf die Gefahr lebensbedrohender Anaphylaktischer Schocks zu schließen ist, ist Hilflosigkeit, in der Regel bis zum 12 Lebensjahr anzunehmen.

Jonah hatte einen lebensbedrohenden Anaphylaktischen Schock, das haben die Gutachter einfach mal übersehen und überlesen, naja kann ja mal passieren.

Jonah ist auch nicht ständig Hilflos oder Pflegebedürftig und doch muss er ständig überwacht und auch angeleitet werden ( was Essen, was nicht Essen).
Eine Pflegestufe würden wir natürlich nicht bekommen.

Gruß Elena

_________________
Elena geb. 1969 mit Jonah geb. 2008 Asthma, Neurodermitis, multiple Allergien, Anaphylaxie, Wahrnehmungsstörung, Hyperaktiv, GdB 50+H

Vorstellung http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....86980&highlight=elena
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Jaqueline
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

H heißt nicht, dass man komplett hilflos sein muss. Meiner Meinung sollte es eher für hilfebedürftig stehen. Ich habe auch H und bin nicht hilflos in diesem Sinne.
Ich brauche Hilfe, aber das setzte ich nicht mit hilflos gleich. Das jetzt nur als Erklärung, unanbhängig davon, ob ihr es beantragt oder nicht.

Hallo Rita,
Zitat:
ja das H bedeutet hilflos. Aber was genau dafür die Bedingungen sind weiß ich nicht.

Die Voraussetzungen für das H sind:

- Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen (insbesondere Grundbedürfnisse) sowie geistige Anregung hierzu ist dauerhaft notwendig
- Hilfe zur Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten (insbesondere Grundbedürfnisse) sowie geistige Anregung hierzu muss in ständiger Bereitschaft stehen.

Wobei es z.B. so ist, wenn man alleine für eine Hirnschädigung einen Grad von 100 bekommt (wie es bei mir der Fall ist), das H mit dabei ist, weil dann automatisch von Hilflosigkeit ausgegangen wird. Hilflosigkeit ist natürlich Auslegungssache, aber ich selbst stufe mich nicht so ein.

_________________
LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)

Nur wahre Freunde hinterlassen Spuren im Herzen.
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steffi25
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Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 28.04.2012, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo...

wir mir alle geraten haben sind wir nochmal in wiederspruch gegangen zwecks der merkzeichen.... besser gesagt wir haben auf raten unseres SPZ einen verschlimmerungsantrag gestellt.Ein neues ärztliches gutachten wurde auch mit erstellt. Aber leider hat es nix gebracht. Ablehnung der merkzeichen B und G. Auf ein H hätten wir eh keine chance gehabt meinte die sozialberaterin. Ist ja auch ok....ich möchte ja nichts was meinem sohn nicht zusteht. In 2 jahren soll geschaut werden ob sich was verbessert hat..... das finde ich echt unmöglich.....da sieht man mal dass die menschen die solche sachen bearbeiten keinen plan von dieser behinderung haben. Als ob eine Hemiparese besser werden würde......das einzige was sein kann das man damit besser umgehen kann..... naja ich finde mich jetzt mit den gdb 50 ab und gut ist. Im endeffekt hätten wir es aber auch ganz lassen können. Ich hab eine bekannte deren kind das gleiche hat wie meiner die leben aber in einem anderen bundesland....deren SBA ist komplett anders ausgefallen mit g b und h...... beim ersten antrag! Ich frage mich echt wonach die das beurteilen.....

lg
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