Verfasst am: 30.10.2011, 22:26 Titel: SBA beantragen oder nicht?
Hallo,
Mein Sohn hat eine Hemiparese rechts...... aber zum glück nur sehr leicht. Er ist kaum eingeschränkt durch die hemi....... Nun hat uns unser steuerberater nahe gelegt so einen SBA zu beantragen.....
Was meint ihr ob wir den SBA überhaupt bekommen würden?
so nun ist er da der SBA ..... grad der behinderung 50 keine merkzeichen..... natürlich hatten wir schon gedacht merkzeichen zu bekommen......
Wie schätzt ihr es ein ob es sich lohnt in wiederspruch zu gehen.....?
Mein Sohn ist 3 jahre ....hat eine leichte hemi rechts.... er ist relativ normal entwickelt.... kann eben nur bestimmte dinge nicht was andere 3 jährige können..... wie zum beispiel hüpfen ..... oder von wo runterspringen ..... er kann sich auch noch nicht richtig selbst anziehen.... wobei ich denke dass das viele 3 jährige noch nicht können...... er geht noch nicht eigenständig aufs klo....braucht da etwas hilfe.....
ich denke, dass durch die Hemiparese eine Gehbehinderung vorliegt? Auch wenn sie nur leicht ist. Ich würde Widerspruch einlegen und mindestens das Merkzeichen G beantragen. Lasst euch dazu ein Gutachten vom Arzt schreiben, dass eben eine spastische Lähmung (wie es so schön heißt ) des rechten Beines vorliegt und welche Einschränkungen damit verbunden sind (evtl. höhere Stolpergefahr usw.) Eine der Voraussetzungen für das G ist die Einschränkung des Gehvermögens (mind. GdB 50 für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen / Lendenwirbelsäule) und das ist bei euch ja gegeben. Evtl. könnten auch B und H gegeben sein. Werden gerne auf Grund des Alters abgelehnt, dürfen aber nicht, da rein die Behinderung zu werten ist!
GdB 50 ohne Merkzeichen ist so ein "Standarturteil" für den Anfang geworden, habe ich das Gefühl. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Danke für deine antwort jaqueline. Naja direkt eine gehbehinderung liegt nicht vor....er kann ja normal laufen.... er rennt auch.... grade diese woche hat der physiotherapeut sich gefreut wie gut er jetzt läuft...man sieht es wirklich nur noch an der armhaltung dass da was nicht ganz stimmt. Wenn man wiederspruch einlegt kommt dann auch der medizinsche dienst ? oder werden da nur die gutachten vom arzt benötigt?
soweit ich weiß, nur die Gutachten.
Ob ihr in Widerspruch geht oder nicht, liegt natürlich an euch.
Wir können hier nur Anregungen geben .
Ich persönlich würde zumindest das G versuchen.
Dann hättet ihr Anrecht auf die Wertmarke zur kostenlosen Beförderung im Nahverkehr (für 60€ pro Jahr).
Das bringt ihm aber erst was, wenn er 6 ist, da er ja jetzt noch nicht zahlt.
Ansonsten ist jeder Zeit ein Verschlechterungsantrag möglich.
D.h. ihr könnt es auch in ein paar Jahren noch versuchen. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Ihr solltet auf jedenfall in Widerspruch gehen und das H beantragen. Euer Kind braucht obwohl es ihm glücklicherweise sehr gut geht doch mehr Hilfe als andere Kinder.
Ein SBA ohne Merkzeichen macht bei Kindern nicht viel Sinn, die steuerlichen Erleichterungen, Fahrkostenerstattung usw. bekommt man doch erst wenn das Kind ein Merkzeichen hat.
Wir haben das H auch erst nach Widerspruch bekommen.Ich habe immer mehr das Gefühl das, wie Jaqueline schon schrieb, Standardmässig so beurteilt wird. Die Versorgungsämter hoffen natürlich das es nicht zum Widerspruch kommt und die Eltern sich da so mit abfinden.
Auf jedenfall versuchen!!
Gruß Elena _________________ Elena geb. 1969 mit Jonah geb. 2008 Asthma, Neurodermitis, multiple Allergien, Anaphylaxie, Wahrnehmungsstörung, Hyperaktiv, GdB 50+H
ok..... ich werd mich mal mit der sozialberaterin im SPZ in verbindung setzen..... sie hat ja auch den antrag mit mir zusammen ausgefüllt..... ich hoffe die helfen mir auch beim wiederspruch......
Man bekommt also wenn man keine merkzeichen hat keinerlei steuerliche vorteile? damit meine ich beim lohnsteuerausgleich.
In diesem Musterbriefe-Thread sind noch wesentlich mehr Musterbriefe enthalten, als die im ersten Beitrag dort verlinkten, die sind da noch nicht eingearbeitet.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Man bekommt also wenn man keine merkzeichen hat keinerlei steuerliche vorteile? damit meine ich beim lohnsteuerausgleich.
Doch, natürlich, siehe eben. Die Informationen von Elana stimmt nicht.
Ich weiß es aus sicherer Quelle , ich habe nämlich selber einen SBA mit GdB 50 ohne Merkzeichen und bekomme den Steuerfreibetrag. Bei GdB 50 beträgt er 570 € im Jahr.
Und außerdem ist SBA mein Spezialgebiet, siehe meine unzähligen Beiträge dazu im Forum.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen