also wir haben für jonny schon immer eine einzelbeförderung
er hat so nur ein weg von 15 minuten
bei uns war das kein problem diese zubekommen
vielleicht einfach mal versuchen
lieben gruß janina _________________ janina*81, marcel*75 und jonny *2.6.03 zustand nach 4maliger reanimation im babyalter, aortenismusstenose, niereninsuffizenz, epilepsie usw. seit dem 1.12.2010 im wachkoma nach nochmaligen herzstillstand mit reanimation aber wir kämpfen weiter und timmy 5.7.10 gesund und uns alle sehr viel freude bringt
lebe und denke nicht an morgen...
Hallo,
ich weiss, das hilft Euch jetzt nicht wirklich, aber es gibt eine zeitlich zumutbare Grenze, die in meiner Erinnerung bei um 40 Minuten pro einfacher Fahrt im Grundschulalter liegt. Es gab dazu hier schon einen Beitrag.
ICh kann nur sagen: Wehrt Euch, dann muss Abhilfe geschaffen werden.
LG, Anne
Hallo Anne,
Selbst wenn ich meinen Sohn fahren würde, brauchen wir 45 Minuten. Darf.er jetzt deiner Meinung nach nicht mehr in diese Schule?
Ich weiss von unserer Kreisverwaltung, dass eine Fahrt von 60 Minuten zumutbar ist.
Gruss
Alexa _________________ Alexa mit Luca (* 2003); Sprachentwicklungsstörung; ohne Ursache
wir haben ähnliches durch!
mein sohn (schwerst behindert, ps 3 ), war wochenlang jeweils 1,5 h, teils sogar 2 h pro fahrt zur schule unterwegs!
wir beschwerten uns mehrfach beim fahrdienst selbst, was leider rein gar nichts brachte.
dann ließen wir uns vom kinderarzt ein schreiben ausstellen, dass diese lange fahrt nicht zumutbar sei, haben dies an das schulverwaltungsamt geschickt und dann ging alles ganz schnell!
wichtig ist, alles per einschreiben zu schicken (nachweise) und auch ggf. dem schulverwaltungsamt eine frist zu setzen, dann noch vom ka ein kurzes schreiben bezüglich der unzumutbarkeit und dann müsste es eigentlich laufen, so zumindest bei uns.
bei uns war der fahrdienst eigentlich schuld, wie wir später erfuhren. der fahrdienst nämlich packte einfach mehrere kinder zusammen ins auto (aus verschiedenen stadtteilen) und fuhr dann quer durch die ganze stadt, nur um so kosten zu sparen, denen war es völlig wurscht was sie damit den kindern antun. man hätte ja auch mehrere autos für einen bestimmten bereich einsetzen können und nicht eines, welches quer durch die ganze (groß-)stadt tourt. nach unserer beschwerde beim schulverwaltungsamt, musste der fahrdienst (welcher ja durch das schulverwaltungsamt finanziert wird), sich an die vorgaben halten, d. h. keine fahrt länger als 30 minuten.
So und nun haben wir sogar einzelbeförderung!
wenn alles gar nichts hilft, würde ich notfalls einen guten anwalt zu rate ziehen!
ich habe es mir angesehen, und es ist noch wirrer, als das NRW Schulgesetz.
(oder ich bin zu blöd zum lesen )
Eigentlich müsste Dir jemand beim Reg.-Bezirk die allgemeine Anfrage beantworten können und Dir auch entsprechende Texte zur Verfügung stellen können.
Liebe Grüße
Anita _________________ *1968
*1966 Mann
*1996 Sohn Asperger ICD-10 F84.5 hoher IQ
*1998 Tochter Verdacht auf Asperger, Knick-Senk-Füße
*2002 Tochter Verdacht auf Asperger, ADS F90.0 G, hoher IQ, starke Brille wegen Hornhautverkrümmung
*2007 Sohn Verdacht auf Asperger Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!
Mir wurde hier im Forum zum gleichen Problem geschrieben:" Kinder haben ein Recht auf eine wohnortnahe Beschulung!" _________________ Sohn, Mai 2006, Umschriebene Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik und andere Entwicklungsstörungen, Auffälligkeiten der Aufmerksamkeitssteuerung in Anforderungssituationen
jedes Bundesland macht da seine eigenen Schulgesetze und in den meisten steht eine Fahrzeit von 60 Minuten für gesunde und 30 Minuten für behinderte Grundschulkinder für die einfache Entfernung.
Solltet das Kind Probleme deshalb haben holt euch ein Attest vom DOC der bescheinigt dass das Kind diese Belastung nicht verträgt und verlangt eine Einzelbeförderung.
Sollte sich das Amt querstellen hilft nur ein kompetenter Anwalt oder der direkte Weg zum Sozialgericht, mit einer vorherigen Einstweiligen Anordnung zur Kostenübernahme.
Noch besteht in Deutschland die freie Schulwahl, wenn ich mein Kind in eine nahegelegene Schule haben möchte, dann kommt es da auch hin, wenn die Schule eine Platz frei hat.
lg Arnold _________________ Mama73,
Papa63,
B. 01/07 Frühkindlicher Autismus, Sprachentwicklungsstörung (spricht nicht), Schlafstörungen 100% GBH PS2
D. 01/07 atypischer Autismus und Verdacht auf ADHS. Sprachentwicklungsstörung 100% GBH PS2
Mir wurde hier im Forum zum gleichen Problem geschrieben:" Kinder haben ein Recht auf eine wohnortnahe Beschulung!"
Hi
Mein Sohn seine Schule ist 10 Minuten Autoweg entfernt,trotzdem
ist er bis 1 Std unterwegs.
Das hat also nichts mit der Entfernung zutun.Die einzelnen Kinder
wohnen oft so zerstreut,das es zu dieser langen Fahrdauer kommt.
Wenn man nicht einverstanden ist,wird man Dir sagen,du kannst dein Kind ja selber bringen
lg carmen
Falsch, wenn es mir nicht gefällt dann hole ich mir erstmal alle Infos zu dem zuständigen Schulgesetz und wenn da drin steht 30 Minuten dann habe ich Rechte.
Wenn da steht 60 Min. oder gar nichts dann hole ich mir eine Bescheinigung vom Arzt meines Kindes und fordere eine Einzelbeförderung wenn es ansonsten meinem Kind schaden würde.
Im Gesetz steht das alles getan werden muß um die Behinderung zu mildern oder deren Auswirkungen auszugleichen.
Hier z.b. BW (soll ja eins der schlechtesten Schulgesetze sein) in NRW/SH stehen 30 Minuten drin.
Und selber bringen??
Jedes behinderte Kind hat ein Recht auf Beförderung in der Form wie es seine Behinderung erfordert.
lg Arnold _________________ Mama73,
Papa63,
B. 01/07 Frühkindlicher Autismus, Sprachentwicklungsstörung (spricht nicht), Schlafstörungen 100% GBH PS2
D. 01/07 atypischer Autismus und Verdacht auf ADHS. Sprachentwicklungsstörung 100% GBH PS2
das kann ich nur unterschreiben. Ich suche seit fast 6 Monaten mittlerweile die Info wie lange mein behinderter Sohn für eine Fahrt im Bus sitzen darf.....wir wohnen in BW
Auch gibt es irgendwie keine öffentliche Stelle, die mir dabei Auskunft geben will oder kann.
Werde wohl meinen Kiarzt zu Rate ziehen und mir dann ein Attest ausstellen lassen, damit mein Kind dann eben eine Einzelbeförderung bekommt.
lg claudi _________________ lg claudi
Die Zukunft sollte man nicht voraussagen wollen,
sondern möglich machen (Antoine de Saint Exepury)
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