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Elternzeit rum-und dann?
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Bens_Mama
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 13:35    Titel: Elternzeit rum-und dann? Antworten mit Zitat

hallo

im april 2012 ist meine elternzeit zu ende. ich frage mich stets wie es dann weitergehen soll. ich hab vor erstmal zu arbeiten auf 50%.
was ist aber wenn ich durch bens behinderung irgendwann nicht arbeiten kann?
was steht mir denn dann zu?

lg
jasmin

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Sohn Ben: * 27.05.11, V.a.Syndromale Erkrankung

Sohn Noah: *01.10.08, Frühgeburt 32.SSW, leichte Entwicklungsverzögerung
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TanjaJ1972
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jasmin,
traurige, kurze Antwort: nix !! bzw. Hartz 4.
Wenn Ben Pflegebedürftig ist, kannst Du versuchen Pflegegeld zu beantragen, das geht übrigens unabhängig von Deiner eigenen Berufstätigkeit.

Aber wieso endet denn Deine Elternzeit schon nach 1 Jahr ?? Kannst Du nicht 3 Jahre beantragen ?? Dann haste noch 2 Jahre "Luft".

LG
Tanja

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Tanja mit Nico (*17.06.2003, Kabuki-Syndrom, nur noch 1 Niere, verdeckte Gaumenspalte, KISS), SBA 100% B,G,H, PS2 ; und Nina (*16.06.2006, gesund)
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TimsMama2009
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja - 2 Jahre Luft, aber auch kein Geld Wink Ich glaube darum ging es...

Ich würde mal die Möglichkeiten eines I-Platzes prüfen! Das ist (für uns) eine enorme Entlastung - gerade im Hinblick auf Berufstätigkeit!

Aber ich glaube auch - wie Tanja schon schrieb - dass es da keine finanziellen Hilfen gibt. Man plant zwar gerade ein neues Gesetz wegen der Pflege von Angehörigen, aber der Zeitraum, der da angedacht ist, ist mitunter nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Besser als nichts, aber wohl kaum wirklich umsetzbar.

LG
Nicole

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Grüße von Nicole (*72) und Tim (*09), diverse Hirnfehlbildungen und seit Febr. 2010 West-Syndrom (leider seit Mai 2011 nicht mehr anfallsfrei mit auffälligem EEG) - kann nicht sprechen, nicht laufen, nicht sitzen, nicht krabbeln - ABER unser Li-La-Launebär
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Bens_Mama
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

oh je Sad ja ich hatte auch nur 1 jahr elternzeit genommen, da ich ja auch noch nicht wußte das es so ist.
mein freund und ich arbeiten im schichtdienst im selben betrieb. d.h. wir könnten entgegengesetzte dienste machen, dass immer jemand da ist.
nehmen den krippen auch schon integrativ auf? ja ganz ohne einkünfte nur mit einem gehalt gehts leider nicht. ja hartz 4 wäre die nächste alternative, aber ich versuchs erstmal so.
lg
jasmin

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JanaSnow
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jasmin,

in einigen Bundesländern gibt es nach dem einjährigen Elterngeld unter bestimmten Voraussetzungen weitere Untersützung. Ich weiß den Namen nicht. Glaube es heißt Landeserziehungsgeld. Wissen viele nicht. Sie denken, mit der Neuerung beim Elterngeld ist das überall nicht mehr möglich. Vielleicht bei Euch schon?
Die Genehmigung ist Einkommensabhängig.

Vielleicht weiß hierzu noch Jemand was Genaueres. Teilweise gibt es auch gute Infos im Internet. Ich gestehe: Hab keine Ahnung wo Gernsheim liegt.

Ach ja, auch Kripen nehmen integrativ auf. (Teilweise). Eine Alternative wäre auch eine Krippe, die sich speziell auf Kinder mit Behinderung eingestellt hat. Die Lebenshilfe ist hier zum Beispiel eine gute Anlaufstelle - sofern diese bei Euch vertreten ist. Die Stellen sind begehrt und knapp. Wir hätten eine Stelle bekommen, weil unsere Tochter einen SBA mit 100 % sowie H,G,aG und B hat. Damals sagte man uns, dass für die Genehmigung ein SBA erforderlich sei. Vielleicht habt Ihr den ja schon.

Wünsch Euch eine gute Lösung.

Jana
Gruß
Jan
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TimsMama2009
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jasmin,
unser Sohn ist in einer integrativen Einrichtung der Lebenshilfe Wink seit er 14 Monate alt ist!

Sie nehmen Kinder ab 6 Wochen (bei uns) und soweit ich weiß, gibt es kein KO-Kriterium - sprich wenn die Voraussetzungen für einen I-Platz vorliegen, nehmen sie das Kind, egal in welchem pflegeintensiven "Zustand" es sich befindet.

Bei uns war der SBA nicht ausschlaggebend - den hatten wir damals noch gar nicht! Es hieß, dass es vom Krankheitsbild/Diagnosen abhängt und das Amt lässt sich sämtliche Arztunterlagen kommen!

Hör Dich mal um! Mit I-Platz hast Du auch Anspruch auf Beförderung/Fahrdienst! Das erleichtert die Sache vielleicht auch!?

Ich bring Sohnemann immer hin, weil ich zum einen auf dem Weg zur Arbeit fast daran vorbei fahre und zudem auch freier bin - sprich ich habe immer dieselben Abfahrtszeiten und muss nicht auf den Fahrdienst warten, wo mal was dazwischen kommen kann.

Es ist wirklich eine gute Lösung, WENN man vom eigenen Typ her sein Kind in andere Hände geben kann! ICH kann es, weil ich auf dem Standpunkt stehe, dass ich nicht ewig und immer und überall da sein kann und mein Sohn so lernt, auch fremdbetreut zu werden!

Übrigens kann man, wenn der AG mitspielt, die Elternzeit ausdehnen bis auf 3 Jahre, aber finanziell sieht es dann etwas magerer aus Rolling Eyes

LG
Nicole

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Bens_Mama
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

was ist denn die lebenshilfe? sowas wie eine frühförderstelle?
wir waren schonmal bei der frühförderung. dort sagte man uns, dass man erst frühstens mit 1 jahr einen SBA beantragen könnte, da es vorher fast nie genehmigt wird. die begründung wäre, dass die kinder in dem alter eigentlich genause pflegebedürftig sind wie ein gesundes.

kostet denn so ein intergrativer platz in der normalen kita oder dem integrativem kiga mehr als normal?

lg
jasmin

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Christine_HoLa
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es hört sich so an, als wäre eure Frühförderstelle nicht wirklich gut informiert. think

Der SBA kann ab Geburt beantragt werden, wenn die Diagnosen feststehen. Die Anlaufstelle ist das Versorgungsamt. Wir haben den Antrag gestellt, als unsere Tochter 5 Monate alt war und er wurde sofort bewilligt.

Die Pflegebedürftigkeit hat nicht direkt etwas mit dem SBA zu tun. Da geht es um die Pflegestufe, die man bei der Krankenkasse beantragt. Die Grundpflege kann auch schon im 1. Lebensjahr erhöht sein. Hier wird der Antrag allerdings wirklich oft abgelehnt, da man die Pflegezeiten eines gesunden Kindes abzieht. Unsere Tochter bekam lange vor ihrem ersten Geburtstag die Pflegestufe 2, da sie extrem lange gefüttert werden musste. Wenn du dich zum Thema Pflegestufe informieren willst, so kann ich die Pflegefibel hier im Forum empfehlen. Da ist alles sehr genau erklärt.

Liebe Grüße
Christine
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-Nadine-
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Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der SBA kann ab Geburt beantragt werden, auch rückwirkend. Mit Pflegegeld sieht es anders aus, da sagen die KK jedes Baby ist gleich pflegebedürftig im 1. Lebensjahr
LG Nadine
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TimsMama2009
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BeitragVerfasst am: 21.10.2011, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jasmin,
erkundige Dich einfach mal bei Eurer Gemeinde/Stadt wo es eine integrative Einrichtung gibt! Lebenshilfe findest Du im Internet! Die haben u.a. Behindertenprojekte (Behinderte bewirtschaften Bauernhof, integr. KiTas usw.)

Bezahlt wird es bei uns vom Amt für Familie und Soziales! Dafür musst Du aber abklären lassen, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt. Die Einrichtung stellt mit Dir zusammen den Antrag und kann Dir sagen, ab wann ein Platz frei ist.

LG
Nicole

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