Verfasst am: 17.01.2006, 23:28 Titel: Kostenübernahme von Sehförderung im Schulalter?
Hallo,
ich wollte gern mal wissen , ob Eure Kinder die Sehförderung ab Schulbeginn noch über die Eingliederungshilfe bezahlt bekamen oder nicht ? Ich muss dazu sagen dass Benjamin nicht blind ist und wir bisher auch kein Blindengeld bekommen, er hat aber sehr große Wahrnehmungsprobleme und der kurzzeitige Blickkontakt kam sehr spät bei ihm. Generell gibt es die Seh - FF nur bis zum Schulbeginn was uns bekannt ist und unser Sohn bekam sie in Bayern deshalb bis Kiga - Ende 07 / 05. Im September kam er in die Schule des Blindeninstitutes München , dort wurde sie innerhalb der Einrichtung weiter geführt und in den Schulalltag eingebaut , da es eine große Fördereinrichtung ist in die sehr viele blinde, seh- u. mehrfachbehinderte Kinder gehen. Nach unserem Umzug im Dezember 05 besucht er jetzt seit Januar eine G - Förderschule in Sachsen und die Landesblindenschule wäre hier für den Schulweg viel zu weit weg. Wir nahmen deshalb nach Empfehlung der neuen Schule Kontakt mit der regionalen Sehförderstelle auf, die diese Therapie jetzt gern wenigstens übergangsweise fortsetzen würden , falls die Kosten übernommen werden. Beim Sozialamt hieß es deshalb heute, es wird nur bis Schulbeginn bezahlt , trotzdem wurde unser Antrag erstmal angenommen , evtl . werden wir nochmal beim Amtsarzt deshalb vorgeladen oder es wird nach Aktenlage entschieden.
Gruß Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
üblicherweise läuft das dann über die Beantragung einer Integrationslehrers. In vielen Bundesländern sind die I-Lehrer für Sehbehinderte zugleich lehrer an Sehbehindertenschulen, die dann zusätzlich integrativ in die anderen Schulen (Regelschulen als auch andere Sonderschulen) gehen.
Die Beantragung und Kostenübernahme läuft m.W. dann über das Schulamt, das für die Schule, in die das Kind geht, zuständig ist.
Weiteres findest Du sicher auch auf www.integrationskinder.org - rechtliches. Prinzipiell gilt er für die Sehbehindertenlehrer als I-Kind, auch wenn er nicht in eine Regel- sondern eine G-Schule geht.
vielen Dank für Deine Antwort und den sehr interessanten Link.
L.G.
Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
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